am 16.12.2019 09:00
Moin.
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Freistellungsauftrag.
Ich bin verheiratet, habe das Depot jedoch nur auf meinen Namen laufen, meine Frau möchte damit auch nichts zu tun haben.
Kann ich trotzdem die 1602 € geltend machen?
am 16.12.2019 09:42
Solltet ihr gemeinsam veranlagt sein (was ich jetzt mal unterstelle), dann habt ihr einen gemeinsamen Freibetrag von 1.602 €. Der kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden und gilt jeweils für sämtliche Konten/Depots die ihr dort führt, unabhängig davon ob es sich un Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt.
Bei der Einreichung des Freibetrages musst Du bestätigen, dass Du dies mit Einverständnis Deiner Frau machst. Sie wird auch im Anschluss schriftlich darüber informiert.
Zumindest steuerrechtlich hat sie also was damit zu tun.