am 25.08.2021 11:55
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Verständnisfrage bzgl. FSA und Verlustverrechnung. Ich besitze zwei Depots, bei dem einen habe ich ca. 800€ im Verlustverrechnungstopf und einen FSA in Höhe von 300€. Im Zweiten Depot habe ich keine Verluste und einen FSA von 400€. Gewinne aus dem ersten Depot werden ja zuerst mit den 800€ verrechnet und Gewinne aus dem zweiten Depot mit den FSA von 400€. Ist das so in Ordnung oder müsste ich Gewinne aus Depot zwei über die Steuererklärung mit den Verluste verrechnen?
Viele Grüße
am 25.08.2021 13:02
@trader97 schrieb:Ist das so in Ordnung oder müsste ich Gewinne aus Depot zwei über die Steuererklärung mit den Verluste verrechnen?
Die Abgeltungsteuer "gilt ab", d.h. du musst in diesem Fall keine Steuererklärung abgeben.
am 25.08.2021 13:28
Hallo trader97,
Ich besitze zwei Depots, bei dem einen habe ich ca. 800€ im Verlustverrechnungstopf und einen FSA in Höhe von 300€. Im Zweiten Depot habe ich keine Verluste und einen FSA von 400€.
Diese Konstellation könnte steuerlich für Dich ungünstig sein:
Wenn Du in Depot 1 dieses Jahr 800 € Gewinn realisierst, wird der Verlustverrechnungstopf angeknapst, der FSA verfällt.
Es sei denn, Du hast in Depot 2 auch etwa 800 Euro Gewinn (oder mehr), dann kannst du die dort bezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung (durch Verrechnung mit Depot 1) erstatten lassen.
Versuche, in Depot 1 möglichst keine Gewinne zu realisieren (transferiere ggf. die Papiere, die Du verkaufen möchtest zum Depot 2 - um dort den Gewinn "auf den FSA" zu bekommen). Im Depot 1 würde der Verlustvortrag angeknapst. Diesen könntest Du ggf. in den kommenden Jahren noch gebrauchen.
Gewinne also bitte möglichst auf FSA "steuerfrei" realisieren. Erst wenn der FSA aufgebraucht ist (bzw. wenn absehbar ist, dass Du ihn dieses Jahr, zusammen mit dem Verlustvortrag "voll" bekommst, kannst Du "auf Verlustvortrag" sinnvoll steuerfrei spekulieren.
Nächstes Jahr: Überprüfen, ob es Sinn machen würde, den Verlustvortrag von der Bank bescheinigen zu lassen und diese der Einkommensteuererklärung beifügen (aber nicht die Gewinne angeben!). Bei Bedarf - in ferner(?) Zukunft, wenn die Kapitalerträge riesig sind, gebe die Kapitalerträge bei der Steuererklärung an, um sie via Verlustvortrag beim FA (teilweise) steuerfrei zu bekommen.
Gruß
kroko
am 25.08.2021 18:08
Und wichtig dabei zu beachten, gerade weil wir dieses Missverständnis hier gerade erst hatten: Die beiden Depots sollten bei unterschiedlichen Brokern geführt werden. Ein Zweitdepot bei der Comdirect wird steuerlich nicht getrennt vom Erstdepot geführt.
am 25.08.2021 19:10
@t.w. Genau. Dazu ergänzend eine Sache, die @krokodil1 ausgelassen hat:
Du kannst doch bei Depot 2 deinen kompletten FSA angeben und darüber die Gewinne mitnehmen. Wenn natürlich genügend Gewinne vorhanden sind, wie unser Krokodil bereits richtig angemerkt hat. Weitere Gewinne danach dann bei Depot 1 realisieren.
Bei dieser Lösung musst du auch keine Steuererklärung machen bzw Anlage KAP ausfüllen. Ob du für 800 Euro eine Bescheinigung der Bank holst musst du entscheiden, das hängt stark davon ab wie groß dein Vermögen und deine Gewinne sind.
Ich mache es zumindest so 😄 FSA in einem ruhigen Depot angeben und nutzen sofern ich Verlustverrechnungstöpfe bei anderen Depots habe. Wenn ich die aufgebraucht habe kann ich immer noch den FSA umtauschen wenn nötig. Die richtige steuerliche Optimierung kommt zum Jahresende 🙂
am 28.08.2021 17:47
@t.w. schrieb:Und wichtig dabei zu beachten, gerade weil wir dieses Missverständnis hier gerade erst hatten: Die beiden Depots sollten bei unterschiedlichen Brokern geführt werden. Ein Zweitdepot bei der Comdirect wird steuerlich nicht getrennt vom Erstdepot geführt.
Wichtig: Diese Broker müssen komplett unabhängig voneinander sein, sonst findet im Nachhinein möglicherweise doch noch eine Verrechnung statt. Ist mir so bei Consors und SmartBroker passiert, da beides Teil von BNP Paribas (stand allerdings auch irgendwo in den Unterlagen von SmartBroker, war für mich also keine Überraschung).
Könnte vielleicht auch der Fall sein, wenn man Depots bei Commerzbank und Comdirect hat?!
am 29.08.2021 07:34
@hmg schrieb:
@t.w. schrieb:Und wichtig dabei zu beachten, gerade weil wir dieses Missverständnis hier gerade erst hatten: Die beiden Depots sollten bei unterschiedlichen Brokern geführt werden. Ein Zweitdepot bei der Comdirect wird steuerlich nicht getrennt vom Erstdepot geführt.
Wichtig: Diese Broker müssen komplett unabhängig voneinander sein, sonst findet im Nachhinein möglicherweise doch noch eine Verrechnung statt. Ist mir so bei Consors und SmartBroker passiert, da beides Teil von BNP Paribas (stand allerdings auch irgendwo in den Unterlagen von SmartBroker, war für mich also keine Überraschung).
Könnte vielleicht auch der Fall sein, wenn man Depots bei Commerzbank und Comdirect hat?!
Du glaubst gar nicht, was wir für eine Diskussion deswegen im Discord hatten 😄 Meine Informationen waren: Es wird KEINE Verrechnung stattfinden. @t.w. haben sie was anderes gesagt. Oder andersherum? Ich glaube die Lösung war den FSA einfach nur bei einem anzugeben 😄
am 29.08.2021 09:34
Mir hat der Smartbroker-Service in der Tat Folgendes geantwortet:
Ihr gesamter Freistellungsauftrag von 801€ ist aufzuteilen und separat bei Smartbroker und der Comdirect einzureichen. Ein übergreifender Zugriff auf die Daten ist nicht möglich, da Smartbroker und die Consors Bank zwei voneinander unabhängige Unternehmen sind.
Ob am Jahresende eine Verrechnung stattfinden wird, konnte mir niemand endgültig beantworten.
am 29.08.2021 13:00
@t.w. schrieb:Mir hat der Smartbroker-Service in der Tat Folgendes geantwortet:
Ihr gesamter Freistellungsauftrag von 801€ ist aufzuteilen und separat bei Smartbroker und der Comdirect einzureichen. Ein übergreifender Zugriff auf die Daten ist nicht möglich, da Smartbroker und die Consors Bank zwei voneinander unabhängige Unternehmen sind.
Ob am Jahresende eine Verrechnung stattfinden wird, konnte mir niemand endgültig beantworten.
Ich hab nochmal nachgeschaut: Für mich hatte der SmartBroker Support bei der DAB nachgefragt, und die haben damals geantwortet:
Der Freistellungsauftrag wird zwischen DAB und Consorsbank getrennt betrachet, der Auftrag für das Smartbroker-Depot ersetzt also nicht den bei der Consorsbank erteilten Freibetrag. Im Rahmen der Jahresendabrechnung wird allerdings gemeinsame Jahressteuerbescheinigung für DAB und Consorsbank erstellt.
Hat sich dann bei mir auch so in diesem Frühjahr mit einigen kleinen Steuer-Korrekturbuchungen und den Jahressteuerbescheinigungen für 2020 bestätigt.