Freistellungsauftrag für 2023 vormerken?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 11:28
Was ich nicht verstehe.
In der Steuerübersicht steht:
Sie haben keinen Freistellungsauftrag für 2023 vorgemerkt.
Da frage ich mich: wozu?
Denn für den bestehenden ist angegeben:
Gültig bis: Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten.
- Labels:
-
Aktien
- Tags:
- Freistellungsauftrag
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 11:49
Ich vermute, für 2023 würde dort nur ein Betrag ausgewiesen, wenn Du jetzt schon für 2023 einen vom bisherigen FA abweichenden Betrag festgelegt hast.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 12:52
Ich nutze hier bei comdirect seit Jahren den Höchstbetrag beim FA. Jährlich neu beantragen musste ich den nie. Jedes Jahr zum 1. Januar beginnt das Spiel wieder von neuem mit dem gleichem Höchstbetrag wie im Jahr zuvor. Bei mir steht übrigens auch der gleiche Text wie bei Dir, @Matzilein
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 13:14
Da würde ich mir jetzt keine Gedanken machen.
Das wird vermutlich so bis Februar dauern bis die IT es hin bekommt die 801 auf 1000 Euro umzustellen.
Das ist ja ein schwieriges Projekt.
Wenn da jemand 500 Euro frei gestellt hat werden daraus 624,22 Euro.
Wie ist dann zu runden?
Da muß man vermutlich erst mal einige Experten von der Commerzbank konsultieren. 🙂
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 14:46
Und wie sieht es bei einem Betrag von 558,- aus ? 😉
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 15:02
Man rechne: Betrag neu = 558,00 Euro +(558,00 Euro x 0,24844),
ergibt (auf 2 Nachkommastellen gerundet): 669,63 Euro.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 16:27
Ich habe dort (im Nov.) für 2023 erstmalig den Optionspunkt "in max Höhe" gewählt (da bislang aufgeteilt), und dementspr. steht für 2022 nun drüber "XXX gültig bis 31.12.22" und "ab 1.1.23 801€", wobei ich davon ausgehe, dass daraus ab 1.1. automatisch ohne weiteres Zutun 1000€ werden.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 16:34
Hallo Pramax,
👍😉
Gruß
Daniel
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 17:00
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.12.2022 17:50
Ich hoffe auch mal das das so funktioniert.

- Das Aktien-Tripel: frische Sternelisten für jeden Geschmack in Wertpapiere & Anlage
- SteuerID und Freistellungsauftrag kann nicht erteilt werden in CFD
- Zeitenwende in Japan: was man dort jetzt kaufen kann in Wertpapiere & Anlage
- Steuerliche Malheur beim ETF-Verkauf: Zu viel Gewinn und somit mehr Steuern als geplant in Wertpapiere & Anlage
- Freistellungsauftrag rückwirkend für 2023? in Wertpapiere & Anlage