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Freistellungsauftrag ausgenutzt, brauche Ich nun die Steuererklärung?

Dobinski
Autor
2 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

Meine Frage ist die: Wenn Ich den Freistellungsauftrag ausgeschöpft habe und darüber hinaus z.B. mit Gewinn Aktien veräußere oder Dividenden erhalte, muss Ich dann eine Steuererklärung abgeben ? 

 

Vielen Dank und einen schönen Abend 

 

10 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@FrSchmidt  schrieb:

 

Und wenn zweites zutrifft, sollte ich die dann Ende diesen Jahres verkaufen und dann Anfang nächsten Jahres zurückkaufen?

Macht das Sinn? 

Bitte aber vorher durchrechnen, ob sich das nach Gebühren und Spread wirklich lohnt :).