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Frage zur etwaigen Abschaffung der Abgeltungssteuer

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Würde die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne eines Tages abgeschafft werden, und Aktiengewinne stattdessen -wie früher- mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 42% besteuert werden, würde dies dann mutmaßlich nur für Aktien gelten, die nach der Gesetzesänderung angeschafft wurden, oder auch für Aktien, die bereits vor der Gesetzänderung angeschafft wurden (also beispielsweise heute oder vor 5 Jahren)?

10 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.866 Beiträge

Welche Art von Antwort erwartest Du jetzt?

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Wenn das Gesetz aussagt dass es auch für rückwirkende Käufe gilt so wird es das tun, wenn nicht dann nicht. 

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

HaBe
Mentor ★
1.151 Beiträge

Das würde dann mutmaßlich von der dann beschlossenen Gesetzeslage abhängen. Aber das ist nur eine Vermutung.

 

Edit: Da hatten wir jetzt vermutlich den selben Gedanken @Zilch Smiley (überglücklich)

Marin
Mentor ★
1.395 Beiträge

Sollte zu dem Zeitpunkt noch der aktuelle Finanzminister im Amt sein, wird es höchstwahrscheinlich die Variante, die für Anleger am unvorteilhaftesten ist Mann (gleichgültig)

NordlichtSH
Mentor ★★
1.946 Beiträge

Grundsätzlich gilt im Steuerrecht das Rückwirkungsverbot, wobei zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden ist.

 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-zu-unechter-rueckwirkung-von-steueraenderungen-geset...

 

 

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun auf den Tag genau entschieden, dass das rückwirkende Gesetz teilweise nichtig ist und zwar hinsichtlich der Streubesitzdividenden, die bis zum Beschluss des Vermittlungsausschusses zugeflossen sind. Für alle anderen Dividenden gilt hingegen die rückwirkend in Kraft getretene Gewerbesteuerpflicht (Beschl. v. 10.10.2012, Az. 1 BvL 6/07) "

Ich liebe Recht 😄

 

Und zum Thema echte oder unechte Rückwirkung: Steuern fallen erst an wenn Gewinne realisiert werden, von daher wäre es unecht rückwirkend egal ob die Aktie vor oder nach der Änderung erworben wäre. Oder nicht? 

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NordlichtSH
Mentor ★★
1.946 Beiträge

Ja.

Echte Rückwirkung wäre es erst dann, wenn der Gesetzgeber (als Beispiel) heute beschließen würde: die Gewinne aus allen seit dem 1.1.2020 veräußerten Wertpapieren sind statt mit der Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Sollte die Abgeltungssteuer irgendwann mal abgeschafft werden, sollte das normalerweise so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass der Anleger überlegen könnte, Veräußerungsgewinne vor Inkrafttreten des Gesetzes zu realisieren (und die entsprechenden Wertpapiere anschließend zurückzukaufen, um auhc von künftigen Wertsteigerungen profitieren zu können)

Pramax
Legende
3.632 Beiträge

Die Deutschen und ihre Steuerbesessenheit.

 

Gruß, Pramax

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Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.946 Beiträge

Es gibt im Bereich Steuern sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel den Sparerfreibetrag (ceterum censeo: den könnte Olaf Scholz gern mal erhöhen) auszunutzen, indem man auf ausschüttende statt thesaurierende ETF setzt (was hier ja Neulingen regelmäßig gepredigt wird).

 

Und dann gibt und gab es noch jede Menge geschlossener Fonds, Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Filmproduktion usw., die vor allem mit dem Lockwort "Steuern sparen" unters Volk gebracht wurden und bei denen die steuerlichen Verluste am Ende oft zu echten Verlusten wurden.