am 30.07.2020 20:03
am 30.07.2020 20:03
Würde die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne eines Tages abgeschafft werden, und Aktiengewinne stattdessen -wie früher- mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 42% besteuert werden, würde dies dann mutmaßlich nur für Aktien gelten, die nach der Gesetzesänderung angeschafft wurden, oder auch für Aktien, die bereits vor der Gesetzänderung angeschafft wurden (also beispielsweise heute oder vor 5 Jahren)?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 30.07.2020 20:33
Welche Art von Antwort erwartest Du jetzt?
am 30.07.2020 20:43
Wenn das Gesetz aussagt dass es auch für rückwirkende Käufe gilt so wird es das tun, wenn nicht dann nicht.
30.07.2020 20:44 - bearbeitet 30.07.2020 20:46
30.07.2020 20:44 - bearbeitet 30.07.2020 20:46
Das würde dann mutmaßlich von der dann beschlossenen Gesetzeslage abhängen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Edit: Da hatten wir jetzt vermutlich den selben Gedanken @Zilch ![]()
am 30.07.2020 20:54
Sollte zu dem Zeitpunkt noch der aktuelle Finanzminister im Amt sein, wird es höchstwahrscheinlich die Variante, die für Anleger am unvorteilhaftesten ist ![]()
am 30.07.2020 22:16
Grundsätzlich gilt im Steuerrecht das Rückwirkungsverbot, wobei zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden ist.
am 30.07.2020 22:22
"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun auf den Tag genau entschieden, dass das rückwirkende Gesetz teilweise nichtig ist und zwar hinsichtlich der Streubesitzdividenden, die bis zum Beschluss des Vermittlungsausschusses zugeflossen sind. Für alle anderen Dividenden gilt hingegen die rückwirkend in Kraft getretene Gewerbesteuerpflicht (Beschl. v. 10.10.2012, Az. 1 BvL 6/07) "
Ich liebe Recht 😄
Und zum Thema echte oder unechte Rückwirkung: Steuern fallen erst an wenn Gewinne realisiert werden, von daher wäre es unecht rückwirkend egal ob die Aktie vor oder nach der Änderung erworben wäre. Oder nicht?
am 30.07.2020 22:28
Ja.
Echte Rückwirkung wäre es erst dann, wenn der Gesetzgeber (als Beispiel) heute beschließen würde: die Gewinne aus allen seit dem 1.1.2020 veräußerten Wertpapieren sind statt mit der Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Sollte die Abgeltungssteuer irgendwann mal abgeschafft werden, sollte das normalerweise so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass der Anleger überlegen könnte, Veräußerungsgewinne vor Inkrafttreten des Gesetzes zu realisieren (und die entsprechenden Wertpapiere anschließend zurückzukaufen, um auhc von künftigen Wertsteigerungen profitieren zu können)
am 31.07.2020 00:10
Die Deutschen und ihre Steuerbesessenheit.
Gruß, Pramax
am 31.07.2020 09:42
Es gibt im Bereich Steuern sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel den Sparerfreibetrag (ceterum censeo: den könnte Olaf Scholz gern mal erhöhen) auszunutzen, indem man auf ausschüttende statt thesaurierende ETF setzt (was hier ja Neulingen regelmäßig gepredigt wird).
Und dann gibt und gab es noch jede Menge geschlossener Fonds, Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Filmproduktion usw., die vor allem mit dem Lockwort "Steuern sparen" unters Volk gebracht wurden und bei denen die steuerlichen Verluste am Ende oft zu echten Verlusten wurden.