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Frage zur Abgeltungssteuer bei ETN

Jag2024
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

habe kürzlich angefangen ETN `s auf Kryptowährung ins Depot zu nehmen ( hier A28M8D VanEck Bitcoin ETN und A2UBKC 21Shares Ripple XRP ETP ) . Habe bei beiden jetzt ein Teilverkauf durchgeführt , jeweils mit Kursgewinn. Bei derAbrechnung wurde jedoch keine Abgeltungssteuer berechnet. Der Text auf derAbrechnung lautet :" Steuerliche Behandlung: Ausbuchung, nicht steuerpflichtig".

Das der Gewinn nicht steuerpflichtig ist kann ich nicht wirklich glauben ( Gewinn > 1000 € , Haltedauer 1 Woche ).

Bedeutet das nun das ich den Gewinn aus dem Verkauf in meiner Steuererklärung angeben muss?

Abgesehen davon ist der Gewinn aus diesen Verkäufen in der Abrechnung nicht ausgewiesen, nur der kpl. Verkaufswert. Bei Steuerbemessungsgrundlage steht 0,00 Euro  ???

 

Falls mich hier jemand "schlau machen kann" schon einmal vielen Dank im Voraus.

Gruß

Michael

 

8 ANTWORTEN

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

Deine Zertifikate hatten vermutlich eine Option auf physikalische Auslieferung, das wird dann wie z.B. Xetra Gold als Privatveräußerung versteuert. Wenn du die Zertifikate weniger als ein Jahr gehalten hast und der Gewinn 1000 EUR oder mehr war, musst du dann den kompletten Betrag über die Anlage SO in deiner Steuererklärung mit deinem Einkommensteuersatz versteuern. Wenn weniger als 1000 EUR --> steuerfrei da unter der Freigrenze. Wenn länger als 1 Jahr gehalten, dann auch steuerfrei. Bei den 1000 EUR innerhalb eines Jahres musst du aber alle Privatveräußerungen berücksichtigen und zusammen zählen, also auch Gold, Gemälde usw. Verluste kannst du innerhalb eines Jahres entsprechend verrechnen.

 

In deiner Konstellation, > 1000 EUR in einer Woche, wenn du keine Verluste aus Privatveräußerungen verrechnen kannst --> den kompletten Betrag mit dem Einkommenssteuersatz versteuern.

 

 

Wenn du es genau erklärt haben willst --> Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

 

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@Jag2024  schrieb:

Der Text auf derAbrechnung lautet :" Steuerliche Behandlung: Ausbuchung, nicht steuerpflichtig".

Das der Gewinn nicht steuerpflichtig ist kann ich nicht wirklich glauben ( Gewinn > 1000 € , Haltedauer 1 Woche ).

Bedeutet das nun das ich den Gewinn aus dem Verkauf in meiner Steuererklärung angeben muss?

Abgesehen davon ist der Gewinn aus diesen Verkäufen in der Abrechnung nicht ausgewiesen, nur der kpl. Verkaufswert. Bei Steuerbemessungsgrundlage steht 0,00 Euro  ???

 

 


Glückwunsch.

Diesen Gewinn nach §23 darfst du nun bei der nächsten Steuererklärung angeben und mit deinem persönlichen Satz versteuern.  🙂

 

Der Betrag sollte eigentlich nachrichtlich ausgewiesen sein. Ansonsten musst du das eben selbst ausrechnen. Also falls du mit ein paar Verlusten noch unter die 1000€ kommen willst.

Auf der JSB steht jedenfalls die Gesamtsumme dieser Erträge.

dfroe
Experte
124 Beiträge

Keinerlei steuerliche Beratung an dieser Stelle, aber die Versteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf entsprechend eingestufter Crypto ETN/ETCs mit der Option der physischen Auslieferung unterliegt allgemein nicht der Kapitalertragssteuer sondern erfolgt analog der von Gewinnen mit dem Handel "echter" Kryptowährungen, d.h. steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer bzw. sonst mit dem persönlichen Steuersatz über die Steuererklärung.

Die Bank führt daher keine pauschale Kapitalertragssteuer ab, da du selber für die individuelle Versteuerung verantwortlich bist.

 

Edit: Beim Tippen überholt worden. 🙂

Jag2024
Autor
2 Beiträge

Danke für Eure Anworten

 

det2fe
Autor ★★
29 Beiträge

Ich habe auch ETN von 21shares im Depot und habe aus Interesse mal nachgeschaut, ob neben der physischen HInterlegung auch wirklich ein Auslieferungsanspruch besteht.
Im Kleingedruckten habe ich dazu nur einen recht allgemeinen Steuerhinweis gefunden:

 

Die ETPs wurden so konzipiert, dass sie ähnliche Merkmale aufweisen wie Anlageprodukte, die für in Deutschland ansässige Privatanleger als von der Kapitalertragssteuer befreit gelten, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden.

 

Sonst habe ich hierzu nichts gefunden. Eine Anfrage bei 21shares blieb bisher unbeantwortet.
Seitens der Bank scheint es ja auszureichen, aber kann es passieren, dass das Finanzamt diese Aussage nicht anerkennt und daher auch bei Haltedauern von über einem Jahr eine (Abgeltungs-)Steuerpflicht annimmt?

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@det2fe  schrieb:


Im Kleingedruckten habe ich dazu nur einen recht allgemeinen Steuerhinweis gefunden:

 

Die ETPs wurden so konzipiert, dass sie ähnliche Merkmale aufweisen wie Anlageprodukte, die für in Deutschland ansässige Privatanleger als von der Kapitalertragssteuer befreit gelten, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden.

 

Sonst habe ich hierzu nichts gefunden. Eine Anfrage bei 21shares blieb bisher unbeantwortet.
Seitens der Bank scheint es ja auszureichen, aber kann es passieren, dass das Finanzamt diese Aussage nicht anerkennt und daher auch bei Haltedauern von über einem Jahr eine (Abgeltungs-)Steuerpflicht annimmt?


Das möchte ich mal nicht ausschließen.

Einige Emittenten wie 21Shares, WisdomTree und VanEck haben zwar die Steuerfreiheit beantragt und auch erhalten.

Bei manchen Bedingungen habe ich allerdings etwas Zweifel.

Wenn das die Finanzbehörden mal genau nachprüfen könnte es durchaus sein daß das widerrufen wird.

 

dg2210
Legende
7.776 Beiträge

@det2fe  schrieb:


Seitens der Bank scheint es ja auszureichen, aber kann es passieren, dass das Finanzamt diese Aussage nicht anerkennt und daher auch bei Haltedauern von über einem Jahr eine (Abgeltungs-)Steuerpflicht annimmt?


Die Entscheidung liegt nur(!) bei den Finanzbehörden. Die Banken helfen nur bei der Durchsetzung der Steuer.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

det2fe
Autor ★★
29 Beiträge

Inzwischen kam von 21Shares die leicht verzögerte Stellungnahme zu meiner Frage nach der physischen Auslieferungsoption.
Es gibt sie tatsächlich, und jetzt weiß ich auch, wo das steht 🙂
Zu eurer Information:

Die physische Auslieferungsoption besteht für alle unsere ETPs, ausser BOLD ETP. Dieser Mechanismus ist in unserem Verkaufsprospekt (https://www.21shares.com/en-eu/ir/prospectus) Abschnitte 5.2 und 5.4, Seite 54 ff. detailliert.

 

Das sollte ausreichen - hoffen wir mal, dass später auch mein Finanzamt damit zufrieden ist oder (noch besser) erst gar keine keine Zweifel aufkommen.