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Frage zu Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Koki78
Autor ★★★
64 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe mal eine ganz basale Frage bezüglich der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung:

 

Ich habe Kapitalerträge bei mehreren Banken, welche die Steuern automatisch abführen. Auch den Freistellungsauftrag nutze ich bei diesen Banken. Daher habe ich bisher noch keine Anlage KAP abgegeben.

 

Wenn ich nun zusätzlich Erträge bei einer Bank habe, die Steuern nicht automatisch abführt, muss ich das ja tun. Ist es dann ausreichend nur die nicht versteuerten Beträge von dieser einen Bank anzugeben? Oder will das Finanzamt dann das Komplettpaket sehen, also auch die bereits versteuerten Erträge inklusive Steuern und Nutzung des FSA?

 

Und kann ich die Anlage KAP auch wieder weglassen, wenn ich keine unversteuerten Erträge mehr habe? Oder muss ich die Anlage KAP dann für immer und ewig mit abgeben?

 

Schon mal Danke für eure Antworten!   

7 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.273 Beiträge

Du musst die Daten und Bescheinigungen von allen Banken vorlegen.

Eine automatische Pflicht für KAP ensteht nicht.

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

leider muss ich @Silver_Wolf widersprechen. Auf der Anlage Kap müssen in deinem Fall nur die Erträge eingetragen werden, von denen keine Steuern einbehalten worden sind. Zusätzlich gibst du noch an, dass dein kompletter Freistellungsauftrag für Erträge drauf gegangen ist, die du nicht auf der Anlage Kap eingetragen hast. Dafür ist die Zeile 17 gedacht. Dort heißt es:

 

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage Kap nicht erklärten Kapitalerträge entfällt.

 

Dort trägst in 2023 die 1.000 bzw 2.000 Euro ein.

 

Und zu deiner zweiten Frage:

Die Tatsache, dass du für 2023 eine Anlage Kap abgibst, hat keine Auswirkungen auf 2024.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

Lukas

 

 

Silver_Wolf
Legende
5.273 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Hallo,

 

leider muss ich @Silver_Wolf widersprechen. Auf der Anlage Kap müssen in deinem Fall nur die Erträge eingetragen werden, von denen keine Steuern einbehalten worden sind.

 

Lukas

 

 


Es dir natürlich frei gestellt zu widersprechen wann immer du willst.

Aber erfahrungsgemäß ist es günstiger für die eigene Reputation wenn man vorher etwas nachdenkt.  🙂

 

Ich habe bei einem ausländischem Broker 5000 Euro Verlust mit Aktien gemacht.

Diese Verluste möchte ich nun mit inländischen bereits versteuerten Gewinnen verrechnen um die entsprechende Steuer erstattet zu bekommen.

Die Verluste dürfen aber nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

Das FA braucht also die Angaben zu den inländischen Erträgen, insbesondere eben den Gewinnen aus Aktien.

Und daher auch alle Bescheinigungen.

 

Falls die Verluste höher als die Gewinne waren möchte man ja auch den Rest als Verlustvortrag bescheinigt haben.

Das macht kein FA ohne eine vollständige Erklärung aller Erträge.

 

Es gibt diverse Gründe für die Notwendigkeit einer vollständigen Erklärung.

Wenn ich mal die KAP brauche dann gebe ich da alles an und beantrage auch die Günstigerprüfung.

Ansonsten hat man nur mehr Arbeit wenn dann Nachfragen kommen.

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Ui, ich soll nachdenken. Danke für den Hinweis. Und du machst dir Sorgen um meine Reputation . Vielen Dank auch dafür.

 

Warten wir mal ab, was @Koki78 für eine Info braucht. Er erwähnte nichts von Verrechnung. Er sprach von zusätzlichen Erträgen.

 

Machen wir mal ein Beispiel mit Zinsen (mit anderen Kapitalerträgen läuft es genau so):

 

Angenommen ich habe bei der Comdirect im Jahr 2023 2.500 Euro Zinsen bekommen. Einen Freistellungsauftrag habe ich in Höhe von 2.000 Euro dort hinterlegt. Dann werden auf 500 Euro Steuern einbehalten.

 

Nun habe ich zB über Weltsparen bei einer schwedischen Bank in 2023  noch 400 Euro bekommen. Einen Freistellungsauftrag habe ich zwar dort nicht. Aber deutsche Steuern wurden eben auch so nicht einbehalten dort.

 

Nun bin ich verpflichtet, in der Anlage Kap die 400 Euro anzugeben. Aber eben auch nur die. Zusätzlich erkläre ich noch in der Zeile 17, dass ich meinen Sparerpauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro schon ausgeschöpft habe.

 

Nun werden im Steuerbescheid nur die 400 Euro mit 25 Prozent besteuert und alle sind glücklich. Das Finanzamt und der Steuerpflichtige.

 

Wenn du nun meinst, immer die komplette Anlage Kap auszufüllen: kannst du gerne machen. Erforderlich ist es nicht.

 

Viele Grüße und gute Nacht

 

Lukas

Silver_Wolf
Legende
5.273 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Ui, ich soll nachdenken. Danke für den Hinweis. Und du machst dir Sorgen um meine Reputation . Vielen Dank auch dafür.

 

Warten wir mal ab, was @Koki78 für eine Info braucht. Er erwähnte nichts von Verrechnung. Er sprach von zusätzlichen Erträgen.

 

Wenn du nun meinst, immer die komplette Anlage Kap auszufüllen: kannst du gerne machen. Erforderlich ist es nicht.

 

Viele Grüße und gute Nacht

 

Lukas


Es kommt halt auf den Sachverhalt an.

 

Ich habe mir die Mühe gemacht ein Beispiel zu zeigen was eine vollständige Erklärung notwendig macht.

Aber gerne auch nochmal in Gegenrichtung, was durchaus nicht unwahrscheinlich ist.

 

Ich habe bei einer deutschen Bank diese 5000 Euro Verlust mit Aktien gemacht der im Verlusttopf gelandet ist.

Mit den dortigen Beständen sehe ich aber keine Möglichkeit diesen Verlust in absehbarer Zeit auszugleichen.

Daher beantrage ich eine Verlustbescheinigung zum Jahresende.

 

Um diese zu verrechnen braucht das FA natürlich wieder eine Aufstellung sämlicher Gewinne und Verluste, Inland wie Ausland.

Also wenn irgendwo Verluste auftauchen dann muß schon alles erklärt werden.

 

Wenn es nur um ein paar zusätzliche Erträge geht die man versteuern möchte dürfte das FA kaum Fragen stellen.

Aber Aktivitäten im Ausland dürften immer Interesse erwecken.

Koki78
Autor ★★★
64 Beiträge

@Silver_Wolf 

@Fix1 

 

Danke für eure Antworten. Bei mir geht es tatsächlich nur um zusätzliche Erträge im Ausland, die noch nicht versteuert wurden. Als überzeugter Buy-and-Hold'er habe ich natürlich keine Verluste, die ich mit irgendwelchen Gewinnen verrechnen kann 😉 Von daher würde ich ungern die komplette Anlage KAP ausfüllen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.    

Silver_Wolf
Legende
5.273 Beiträge

@Koki78  schrieb:

@Silver_Wolf 

@Fix1 

 

Danke für eure Antworten. Bei mir geht es tatsächlich nur um zusätzliche Erträge im Ausland, die noch nicht versteuert wurden. Als überzeugter Buy-and-Hold'er habe ich natürlich keine Verluste, die ich mit irgendwelchen Gewinnen verrechnen kann 😉 Von daher würde ich ungern die komplette Anlage KAP ausfüllen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.    


Dann mache es halt so und warte ab was passiert.