am 14.07.2024 15:33
@baha schrieb:Ich finde das Angebot ebenso sehr unattraktiv. Leaseplanbank ab 1000 €, Laufzeit 1 Jahr = 3,4% - Laufzeit 3 Jahre = 3,5 %.
Ist eben Ansichtssache. Doppelte Anlagesumme, aber nur den 1,7(5)-fachen Zins - ich lasse diesen Kelch an mir vorbeigehen!
am 14.07.2024 20:26
Kurzer Zwischenruf meinerseits an alle Prozentpunktejäger, ohne auch nur ansatzweise den hier genannten Banken irgendetwas andichten zu wollen:
Auch hier gilt „Trau, schau wem“ und mit den Prozenten steigt auch das Risiko!
Stichwort: Kaupthing
Keine Bank zahlt freiwillig mehr Guthabenzinsen als nötig
gruss ae
am 14.07.2024 21:52
@ae schrieb:
Auch hier gilt „Trau, schau wem“ und mit den Prozenten steigt auch das Risiko!
Stichwort: Kaupthing
Keine Bank zahlt freiwillig mehr Guthabenzinsen als nötig
Du verwechselt zwei unterschiedliche Dinge:
a) Unter Anderem durch die Tagesgeldzinsen steuern die Banken ihre Einlagenstruktur und Liquidität
b) Die Sicherheit der Einlagen ist ein ganz anderes Thema. Bei europäischen Banken haftet der deutsche Steuerzahler bis zu einem Betrag von 100000 EUR pro Kunde. Egal, ob die Bank vorher 4% oder 0,5% Zinsen zahlte.
am 15.07.2024 13:53
@dg2210 schrieb:b) Die Sicherheit der Einlagen ist ein ganz anderes Thema. Bei europäischen Banken haftet der deutsche Steuerzahler bis zu einem Betrag von 100000 EUR pro Kunde. Egal, ob die Bank vorher 4% oder 0,5% Zinsen zahlte.
Warum haftet der deutsche Steuerzahler dafür?
Ein Ausschnitt von der BAFIN-Seite:
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Im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind alle Nationalstaaten verpflichtet, Einlagen bei Banken bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abzusichern. Der EWR umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
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Also haftet doch der Steuerzahler des Landes, in dem die Bank ansässig ist, oder wie ist das zu verstehen?
Auch gilt die Absicherung nicht pro Kunde, sondern pro Kunde und Bank:
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Also lassen sich durch die Verteilung auf verschiedene Banken durchaus höhere Beträge absichern, sollten durch eine freiwillige Absicherung nicht ohnehin höhere Beträge abgesichert sein.
Aber auch hier muss man aufpassen. So viel ich weiß, zählen Institute mit Tochtergesellschaften, wie bei der Commerzbank und Comdirect als eine Bank, also wäre würde man hier nur einmal staatlich entschädigt. Da bin ich mir aber gerade nicht ganz sicher.
Gruß kio
am 15.07.2024 14:36
Comdirect ist keine Tochter der Commerzbank mehr, sondern nur noch eine Marke. Das ist nur ein Institut. Postbank und Deutsche Bank sind Mutter und Tochter und da gilt das pro Bank.
am 15.07.2024 14:38
@Krügerrand schrieb:Comdirect ist keine Tochter der Commerzbank mehr, sondern nur noch eine Marke. Das ist nur ein Institut. Postbank und Deutsche Bank sind Mutter und Tochter und da gilt das pro Bank.
Leider nein.
15.07.2024 14:41 - bearbeitet 15.07.2024 20:02
"Leider nein" es stimmt nicht? - Doch
"Leider nein" Postbank ist keine Tochter der Deutschen Bank? - Doch korrekt
"Leider nein" Tochter und Mutter zählen separat? - Doch
"Leider nein" Comdirect ist nicht mehr rechtlich eigenständig? - die einen sagen so, die anderen sagen so -_-
am 15.07.2024 16:58
@Krügerrand schrieb:Comdirect ist keine Tochter der Commerzbank mehr, sondern nur noch eine Marke. Das ist nur ein Institut. Postbank und Deutsche Bank sind Mutter und Tochter und da gilt das pro Bank.
Danke für die Verbesserung, so schnell schleichen sich Fehler ein. 🙂
Also gilt für Mütter und Töchter eine getrennte Handhabung, für die Commerzbank und Comdirect gilt eine gemeinsame Haftung, also nur eine einmalige Entschädigung. Allerdings durch den freiwilligen Einlagensicherungsfond auf deutlich höherem Niveau, so man diesen vertraut.
Steht auch hier so: https://kunde.comdirect.de/faq/verschmelzung-aenderungen
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● Einlagensicherung:
Einlagen sind auch mit Verschmelzung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zudem ist die Commerzbank AG, wie zuvor auch comdirect, dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Derzeit entspricht die Sicherungsgrenze 15 % der maßgeblich haftenden Eigenmittel. Sollten Kunden Bankverbindungen sowohl zu comdirect als auch zur Commerzbank AG unterhalten, sind die Einlagen zukünftig ausschließlich über die Commerzbank AG abgesichert.
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Gruß kio
am 15.07.2024 17:04
@Krügerrand schrieb:Postbank und Deutsche Bank sind Mutter und Tochter und da gilt das pro Bank.
Gerade mal geschaut: Es gibt KEINEN separaten Eintrag für die Postbank bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
https://edb-banken.de/
Siehe hier: https://edb-banken.de/ueber-die-edb/zugeordnete-institute/
Nur Deutsche Bank und wie gesagt keine Postbank. (Interessanterweise gibt es dort die Norisbank.)
Meine Schlussfolgerung: Bei Anlagen bei der Deutschen Bank und bei der Postbank sind zusammen / insgesamt nur 100.000 € gesetzlich abgesichert.
Bei Anlagen bei der Norisbank wären zusätzlich 100.000 € gesetzlich abgesichert.
Dass Commerzbank und Comdirect zusammen betrachtet werden und für beide insgesamt nur 100.000 € gesetzlich abgesichert sind, darüber sind wir uns alle einig.
@Kio schrieb:
, also wäre würde man hier nur einmal staatlich entschädigt.
Die Absicherung ist gesetzlich (ungleich staatlich), d.h. Banken sind durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, bis 100.000 € zu entschädigen.
Eine staatliche Verpflichtung zur Entschädigung existiert rechtlich nicht! Eine staatliche Entschädigung wäre eine rein politische Entscheidung, aber wie gesagt ohne Rechtspflicht.
Grüße
Klever
am 15.07.2024 17:45
Hallo Klever
Heute lerne ich richtig was. 🙂
Die Nationalstaaten sind also verpflichtet die Einlagen bis 100.000 Euro abzusichern und machen das, indem sie diese Verpflichtung auf die Banken übertragen, die sich wiederrum mit Mitgliedsbeiträgen (eine Art Versicherungsprämien) daran beteiligen müssen. So ist doch richtig?
Bleibt aber die Frage offen, was passiert wenn der Einlagensicherungsfond nicht ausreicht, weil zu viele Banken gleichzeitig pleite gehen. Wenn die Nationalstaaten, wie auf der BaFin Seite zu lesen ist, verpflichtet sind die Einlagen bis 100.000 Euro abzusichern, müssten sie dann in so einem Fall nicht einspringen?
Leider finde ich nichts über das Vermögen des/der Einlagensicherungsfonds.
Gruß kio