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ETF-Verkauf mit hohem Gewinn: Verkaufssteuer sparen mit Freibetrag?

Hardi
Autor ★★
14 Beiträge

Guten Abend,
ich habe Fragen zu einer geeigneten Steuer-Strategie bitte, weil ich nur ähnliche, aber keine identischen Modelle versierter Kollegen gefunden habe. Vielleicht hat ja jemand Geduld und Zeit:

Mein thesaurierender ETF hat sich seit Ankauf im Frühling prächtig entwickelt von gerundetem Depotwert 100.000 € auf 124.000 € = 24 % Kurs-Plus. Sollte ich den Gesamtbestand verkaufen und damit die rund 24.000 € Gewinn realisieren, müsste ich dafür lt. Rechnern von extraetf und justetf rund 4422 € Steuer zahlen.

Wenn ich aber stattdessen zuerst noch in 2020, dann jährlich ab 2021 immer nur ETF-Stücke im Gesamtwert von 18.000 € (zum Zeitpunkt des Ankaufs) bzw. aktuell 22.320 € (= 18.000 plus 24%) verkaufe, würden jährlich nur 798 € Verkaufssteuer anfallen (klar: bei etwa gleichbleibenden Rahmenbedingungen, aber freier Fall und rasante Erholung im Corona-Jahr 2020 werden sich mutmaßlich nicht so schnell wiederholen).

Frage 1: Wenn ich für die jeweils 798 € Verkaufssteuer meinen Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801 € mobilisiere, zahle ich jeweils nichts statt 798 €?

Frage 2: Kann ich dieses Verfahren prinzipiell Jahr für Jahr fortsetzen (ggf. natürlich mit der jeweiligen Kursentwicklung angepassten Zahlen), solange sich das steuerlich für mich lohnt?

Frage 3: Kann ich die jeweiligen ETF-Stücke im ersten Schritt verkaufen, um meinen Gewinn für diese Tranche jeweils steuerfrei zu realisieren – und eine Minute später z.B. die selbe Stückzahl „zurück“ kaufen (mit kleinem Verlust wg. Spread und Ordergebühr, aber großer Steuerersparnis)? Oder wird dies eventuell beim Finanzamt als Missbrauch o.ä. gewertet?

Frage 4 (in meiner Schule konnte man Mathe frühzeitig abwählen und ich habe davon Gebrauch gemacht:): Wenn ich im Frühling 2020 genau 99.116 € investiert und dafür 2080 Stück erhalten habe, betrug der Stückpreis damals 47,65 €. Um Stücke im Gesamtwert von zum Kauftermin 18.000 € zu verkaufen, muss ich also 18.000 € : 47,65 € = 378 Stück verkaufen, oder? Und der aktuelle Gesamtwert meines Depots würde in diesem Fall beim ersten Mal schrumpfen von 123.740 € um 22.320 € (= 18.000 plus 24 %) auf 101.420 € bitte?

Vielen Dank noch einmal für eure Geduld, Hardi

 

21 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.314 Beiträge

@Hardi  schrieb:

Guten Abend,
ich habe Fragen zu einer geeigneten Steuer-Strategie bitte, weil ich nur ähnliche, aber keine identischen Modelle versierter Kollegen gefunden habe. Vielleicht hat ja jemand Geduld und Zeit:

Mein thesaurierender ETF hat sich seit Ankauf im Frühling prächtig entwickelt von gerundetem Depotwert 100.000 € auf 124.000 € = 24 % Kurs-Plus. Sollte ich den Gesamtbestand verkaufen und damit die rund 24.000 € Gewinn realisieren, müsste ich dafür lt. Rechnern von extraetf und justetf rund 4422 € Steuer zahlen.

Wenn ich aber stattdessen zuerst noch in 2020, dann jährlich ab 2021 immer nur ETF-Stücke im Gesamtwert von 18.000 € (zum Zeitpunkt des Ankaufs) bzw. aktuell 22.320 € (= 18.000 plus 24%) verkaufe, würden jährlich nur 798 € Verkaufssteuer anfallen (klar: bei etwa gleichbleibenden Rahmenbedingungen, aber freier Fall und rasante Erholung im Corona-Jahr 2020 werden sich mutmaßlich nicht so schnell wiederholen).

Frage 1: Wenn ich für die jeweils 798 € Verkaufssteuer meinen Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801 € mobilisiere, zahle ich jeweils nichts statt 798 €?

Frage 2: Kann ich dieses Verfahren prinzipiell Jahr für Jahr fortsetzen (ggf. natürlich mit der jeweiligen Kursentwicklung angepassten Zahlen), solange sich das steuerlich für mich lohnt?

Frage 3: Kann ich die jeweiligen ETF-Stücke im ersten Schritt verkaufen, um meinen Gewinn für diese Tranche jeweils steuerfrei zu realisieren – und eine Minute später z.B. die selbe Stückzahl „zurück“ kaufen (mit kleinem Verlust wg. Spread und Ordergebühr, aber großer Steuerersparnis)? Oder wird dies eventuell beim Finanzamt als Missbrauch o.ä. gewertet?

Frage 4 (in meiner Schule konnte man Mathe frühzeitig abwählen und ich habe davon Gebrauch gemacht:): Wenn ich im Frühling 2020 genau 99.116 € investiert und dafür 2080 Stück erhalten habe, betrug der Stückpreis damals 47,65 €. Um Stücke im Gesamtwert von zum Kauftermin 18.000 € zu verkaufen, muss ich also 18.000 € : 47,65 € = 378 Stück verkaufen, oder? Und der aktuelle Gesamtwert meines Depots würde in diesem Fall beim ersten Mal schrumpfen von 123.740 € um 22.320 € (= 18.000 plus 24 %) auf 101.420 € bitte?

Vielen Dank noch einmal für eure Geduld, Hardi
 


Du denkst zu weit voraus Smiley (zwinkernd)

Basierend auf Deinen Zahlen ist es sinnvoll, jetzt (noch vor Jahreswechsel) für rd. 4.320 € zu verkaufen. Die dafür fällige Steuer wäre gerade so durch den Steuerfreibetrag von 801 € gedeckt, es würde also kein Geld ins Finanzamt abfliessen.

 

Für kommendes Jahr rechnest Du das zur Weihnachtszeit einfach mit den dann gültigen Zahlen nochmal aus und agierst entsprechend.

 

Zu Frage 3:

Ja, kannst Du so machen. Steuerlich ist das kein Problem, Du musst nur aufpassen dass entweder erst die eine Order ausgeführt wird bevor Du die folgende aufgibst. Oder Du stellst beide an unterschiedlichen Handelsplätzen ein.

Andernfalls könntest Du an Dich selber verkaufen was den Tatbestand der Kursmanipulation erfüllen würde.

 

Zu Frage 4:

Korrekt.

 

 

Edit: Nach Hinweis von @Dr. Snuggles  einigen Unsinn nachträglich gestrichen.

Dr. Snuggles
Experte ★★
475 Beiträge

zu Frage 1:

Der Freibetrag wirkt auf den Bruttogewinn, also Gewinn von 4.320. Durch die Teilfreistellung dann noch 3.024 - 801 Freibetrag = 2.223 zu versteuern, also 556 Euro zzgl. Soli. Der Freibetrag wird nicht von den Steuern abgezeogen.

 

zu Frage 2:

Ja.

 

zu Frage 3:

Steuerfrei nein, sonst ja.

 

zu Frage 4:

Die Rechnung solltest du noch mal überdenken, sobald die Punkt 1. verstanden hast.

 

Die Diskussion über Steueroptimierung inkl. Freibetrag hatten wir vor Kurzem hier erst im Forum.

 

@GetBetter 

Er kann bei den Zahlen zur Ausnutzung des Freibetrag nur ca. 70 Anteile verkaufen. Oder hab ich was verpasst?

GetBetter
Legende
7.314 Beiträge

@Dr. Snuggles 

Du hast (fast) völlig recht.

 

Ich hatte die Zahlen extra kurz durchgerechnet um zu prüfen ob die Teilfreistellung korrekt berücksichtigt wurde und habe den trivialen Teil (Freibetrag wirkt auf den Gewinn und nicht auf die Steuerlast) dabei total verdaddelt. Smiley (überrascht)

 

Insofern sind die Überlegungen zwar weiter richtig, die Beträge aber eben nicht.

 

Der realisierte Gewinn darf demnach nur rd. 1.144 € (= 801 € / 0,7) betragen.

Bei einem Gewinn von 24% entspricht das einer ursprünglichen Investition von rd. 4.680 €.

Und bei einem damaligen Kurs von 47,65 € entspricht das etwa 98 Anteilen.

 

Sorry für die Verwirrung.

 


@Dr. Snuggles  schrieb:

Er kann bei den Zahlen zur Ausnutzung des Freibetrag nur ca. 70 Anteile verkaufen. Oder hab ich was verpasst?


Wie kommst Du auf 70 Anteile?

Hast jetzt Du die Teilfreistellung vergessen oder bin ich noch immer auf dem Holzweg?

 

Dr. Snuggles
Experte ★★
475 Beiträge

@GetBetter 

123.740 (Depotwert jetzt) : 2080 Anteile = 59,49 Anteilswert

99.116 (Kaufwert) : 2080 Anteile = 47,65 Anteilswert

59,49 - 47,65 = 11,84

801 (Freibetrag) / 11,84 = ca. 68 Anteile

Teilfreistellung hab ich jetzt nicht berücksichtigt, daher "ungefähr 70 Anteile" 😉

Korrekt wären es:

801 / 8,29 = ca. 97 Anteile.

Also das, was du auch ausgerechnet hattest. Aber darauf kommt man auch selbst, wenn man die Antworten zu Frage 1. verstanden hat 😉

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Andernfalls könntest Du an Dich selber verkaufen was den Tatbestand der Kursmanipulation erfüllen würde.

 


Das ist schlichtweg falsch.

GetBetter
Legende
7.314 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@GetBetter  schrieb:

Andernfalls könntest Du an Dich selber verkaufen was den Tatbestand der Kursmanipulation erfüllen würde.

 


Das ist schlichtweg falsch.


Falls Du das am nicht ganz sauber verwendeten Begriff Kurs- statt Marktmanipulation festmachst, dann wäre es sinnvoll gewesen Deine Antwort entsprechend anzureichern.

 

Falls es was anderes sein sollte, dann höre ich gerne auf eine Gegenmeinung hierzu.

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@GetBetter  schrieb:

Andernfalls könntest Du an Dich selber verkaufen was den Tatbestand der Kursmanipulation erfüllen würde.

 


Das ist schlichtweg falsch.


Falls Du das am nicht ganz sauber verwendeten Begriff Kurs- statt Marktmanipulation festmachst, dann wäre es sinnvoll gewesen Deine Antwort entsprechend anzureichern.

 

Falls es was anderes sein sollte, dann höre ich gerne auf eine Gegenmeinung hierzu.


Den Link hätte ich posten sollen..

 

Die Bafin sagt:

Danach ist es verboten, durch den Abschluss eines Geschäfts, die Erteilung eines Handelsauftrags oder jede andere Handlung falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots, der Nachfrage oder des Preises eines Finanzinstruments zu geben. Hierzu enthält der Anhang der MAR eine nicht erschöpfende Aufzählung von Indikatoren für manipulatives Handeln.

 

Im erwähnten Anhand der MAR steht:

 

A.   Indikatoren für manipulatives Handeln durch Aussenden falscher oder irreführender Signale und durch Herbeiführen bestimmter Kurse

Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a dieser Verordnung und unbeschadet der Handlungen, die in Absatz 2 des genannten Artikels aufgeführt sind, werden die nachfolgend in nicht erschöpfender Aufzählung genannten Indikatoren, die für sich genommen nicht unbedingt als Marktmanipulation anzusehen sind, berücksichtigt, wenn Marktteilnehmer oder die zuständigen Behörden Geschäfte oder Handelsaufträge prüfen:

a)

der Umfang, in dem erteilte Handelsaufträge oder abgewickelte Geschäfte einen bedeutenden Teil des Tagesvolumens der Transaktionen mit dem entsprechenden Finanzinstrument, einem damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder einem auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekt ausmachen, vor allem dann, wenn diese Tätigkeiten zu einer erheblichen Veränderung des Kurses führen;

b)

der Umfang, in dem erteilte Handelsaufträge oder abgewickelte Geschäfte von Personen die bedeutende Kauf- oder Verkaufspositionen in Bezug auf ein Finanzinstrument, einen damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder ein auf Emissionszertifikaten beruhendes Auktionsobjekt innehaben, zu wesentlichen Änderungen des Kurses dieses Finanzinstruments, damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts führen;

c)

der Umstand, ob getätigte Geschäfte nicht zu einer Änderung des wirtschaftlichen Eigentums eines Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts führen;

d)

der Umfang, in dem erteilte Handelsaufträge oder abgewickelte Geschäfte oder stornierte Aufträge Umkehrungen von Positionen innerhalb eines kurzen Zeitraums beinhalten und einen beträchtlichen Teil des Tagesvolumens der Transaktionen mit dem entsprechenden Finanzinstrument, einem damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder einem auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekt ausmachen und mit einer erheblichen Veränderung des Kurses eines Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts in Verbindung stehen könnten;

e)

der Umfang, in dem erteilte Handelsaufträge oder abgewickelte Geschäfte durch ihre Häufung innerhalb eines kurzen Abschnitts des Handelstages eine Kursveränderung bewirken, auf die einen gegenläufige Preisänderung folgt;

f)

der Umfang, in dem erteilte Handelsaufträge die Darstellung der besten Geld- oder Briefkurse eines Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts verändern oder allgemeiner die den Marktteilnehmern verfügbare Darstellung des Orderbuchs verändern und vor ihrer eigentlichen Abwicklung annulliert werden, und

g)

der Umfang, in dem Geschäfte genau oder ungefähr zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben oder abgewickelt werden, zu dem die Referenzkurse, die Abrechnungskurse und die Bewertungen berechnet werden, und dies zu Kursveränderungen führt, die sich auf diese Kurse und Bewertungen auswirken.

GetBetter
Legende
7.314 Beiträge

Jetzt hast Du das Zitat von der BaFin-Webseite aber aus meiner Sicht genau um einen Satz zu früh abgebrochen.

 

Die BaFin sagt nämlich auch:

So kann der Umstand, dass getätigte Geschäfte nicht zu einer Änderung des wirtschaftlichen Eigentums eines Finanzinstruments führen, für eine Marktmanipulation in Form eines sog. Insichgeschäfts oder Wash Sales sprechen.

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Jetzt hast Du das Zitat von der BaFin-Webseite aber aus meiner Sicht genau um einen Satz zu früh abgebrochen.

 

Die BaFin sagt nämlich auch:

So kann der Umstand, dass getätigte Geschäfte nicht zu einer Änderung des wirtschaftlichen Eigentums eines Finanzinstruments führen, für eine Marktmanipulation in Form eines sog. Insichgeschäfts oder Wash Sales sprechen.


Genau das steht unter Punkt (c) in dem von mir zitierten Anhang.