am 02.04.2019 13:01
Hallo,
ich habe zahlreiche Einträge gelesen, jedoch die Lösung nicht so recht verstanden.
Mehrfach wurde ich nun von Bankberatern nebenbei darauf hingewiesen, ich sollte keine thesaurierende ETFs mit ausländischer Währung kaufen wegen Steuernachteile und Aufwand bei der Steuererklärung.
Ich investiere seit 12/18 monatlich 1000€ und einmalig 30.000€.
Davon habe ich folgende thesaurierende mit ausländischer Währung:
SPDR MSCI Emerging Markets UCITS ETF | A1JJTE |
iShares Core MSCI World UCITS ETF USD | A0RPWH |
ISHARES CORE MSCI EM IMI UCITS ETF | A111X9 |
ISHARES EDGE MSCI EM MINIMUM VOLATILITY UCITS ETF | A1J782 |
Sollte ich diese nun alle abstoßen? In meiner Suche werden mir aber tendenziell viel häufiger die thesaurierende ETFs als ausschüttende angezeigt und empfohlen.
Im Gesamten habe ich 50% meines Geldes in thesaurierende gesteckt. Alles was ich jetzt monaltich investiere, kommt nur noch in die ausschüttende.
Habt ihr einen Tipp für mich? Was muss ich denn steuerlich nun machen mit den thesaurierenden? Bisher hatte ich das Problem noch nicht, weil ich erst Ende 2018 angefangen habe. Und meine Recherche im Netz gibt keine Antwort.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
am 04.04.2019 12:04
1000 Dank für Eure Hilfestellung und konkreten Erläuterungen.
Ich habe gefühlt mehr verstanden und gerade kein schelchtes Gefühl mehr.
Auch habt ihr mir nebenbei gesagt wann ungefähr mein Freibetrag ausgeschöpft ist, dafür hatte ich noch gar kein Gefühl.
Letzte Frage: Muss ich selbst irgednwas bei der Steuer dafür angeben oder wird das alles automatisch gemeldet oder bekomme ich einen Nachweis?
Danke nochmals für Euren Einsatz im Forum!
am 04.04.2019 12:11
Das mit der Steuer macht die comdirect automatisch für Dich. Einzige Ausnahme: Du hast den Freibetrag nicht eingerichtet, dann musst Du Dir die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
Wenn es so weit ist, lass uns gern mal wissen, wir Du Dich bzgl. der künftigen Depotaufstellung entschieden hast ![]()
am 04.04.2019 12:45
@ETF_donught schrieb:Letzte Frage: Muss ich selbst irgednwas bei der Steuer dafür angeben oder wird das alles automatisch gemeldet oder bekomme ich einen Nachweis?
Üblicherweise passiert das alles ganz automatisch und Du musst auch die Anlage KAP bei der Steuererklärung nicht abgeben. Falls Du allerdings bei der Abgabe der Freistellungsaufträge einen Wurm reingebracht haben solltest (z.B. wenn Du gar keine FSA abgegeben hast oder die zulässigen 801 € (1.602 €) so ungünstig verteilt hast, dass es zu einer unnötigen Abführung von KapESt kam), dann solltest Du diesen Unfall über die Steuererklärung wieder reparieren.
In jedem Fall erhälst Du von allen Banken eine Jahressteuerbescheinigung die alle relevanten Werte mehr oder weniger übersichtlich ausweist.
Darüber hinaus schliesse ich mich den Ausführungen meines Vorredners vollumfänglich an. ![]()
am 08.04.2019 12:54
Ok, Cool!
Klasse, wie pragmatisch ihgr mir meine Zweifel genommen habt.
Entschieden habe ich mich wie folgt:
Ich gebe jeden Monat nur noch in die ausschüttenden, und erst dann in die thesaurierenden.
Aber bei den Anlagen für die Kinder (ca. 30K pro Kind) habe ich die thesaurierenden abgestoßen und alles in die ausschüttenden gesteckt, denn dort lege ich nicht monatlich 1000€ zurück.
Vielen Dank euch beiden, es war klasse, dass mir zwei Menschen geantwortet hatten, so dass ich die Argumente gut nachvollziehen konnte.
am 08.04.2019 13:49
Schön zu hören dass wir helfen konnten.
Da es hier noch nicht gesagt wurde merke ich der Vollständigkeit halber noch an, dass Deine Kunder natürlich auch jeweils einen Freibetrag von 801 € in Anspruch nehmen können. Wenn also die Depots jeweils auf deren Namen laufen belasten die Ausschüttungen Deinen persönlichen Freibetrag gar nicht.
Evtl. wäre auch die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim FA zu überlegen. Falls Deine Kinder aber keine weiteren Einkünfte haben und der Freibetrag ausreichend ist, dann ist das nicht nötig (bzw. erhöht wahrscheinlich sogar den Aufwand).
am 03.07.2019 00:58
@GetBetter Da das Thema zuletzt auf JuniorDepot mit Nichtveranlagungsbescheinigung gelenkt wurde, noch eine weitere Frage dazu:
Überall wird immer geraten, wegen des (kleinen) Steuervorteils durch den Sparerpauschbetrag erst in Ausschütter zu investieren und ab Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags in Thesaurierer weiter spart.
In Bezug auf ein JuniorDepot müsste man die Aussage doch erweitern, dass man bis zum vollen Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags (aus Freistellungsauftrag) plus zusätzlich Grundfreibetrag (aus Nichtveranlagungsbescheinigung) vorzugsweise in Ausschütter investiert. Das sollte ja je nach Sparrate ewig reichen...
Verstehe ich das richtig?
Grüße,
Daniel
am 03.07.2019 06:37
@buddy Ja, das verstehst Du vollkommen richtig.
Anmerkungen:
@buddy schrieb:In Bezug auf ein JuniorDepot müsste man die Aussage doch erweitern, dass man bis zum vollen Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags (aus Freistellungsauftrag) plus zusätzlich Grundfreibetrag (aus Nichtveranlagungsbescheinigung) vorzugsweise in Ausschütter investiert.
Der Grundfreibetrag (aktuell 9.168 €) umfasst die gesamten Einkünfte aus Gehalt und Kapitalerträgen. Insofern kannst Du den Sparerpauschbetrag nicht nochmal addieren. Es bleibt bei der Grenze von 9.168 €.
@buddy schrieb:Das sollte ja je nach Sparrate ewig reichen...
Der Ewigkeit ist üblicherweise irgendwann eine Grenze gesetzt. Nicht weil die Kapitalerträge zu hoch werden sondern weil der Junior hoffentlich ein Gehalt bezieht.
Und da am Anfang der Investorenkarriere der Freistellungsauftrag ausreicht, reden wir eigentlich nur von den paar Jahren in denen die Kapitaleinkünfte bereits über 801 € liegen und gleichzeitig noch kein steuerrelevantes Gehalt bezogen wird.
am 03.07.2019 12:13
@GetBetter schrieb:Der Grundfreibetrag (aktuell 9.168 €) umfasst die gesamten Einkünfte aus Gehalt und Kapitalerträgen. Insofern kannst Du den Sparerpauschbetrag nicht nochmal addieren. Es bleibt bei der Grenze von 9.168 €.
Nein, bei der Steuerberechnung werden Abzüge wie der Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen (oder auch die Freigrenze für sonstige Einkünfte) vorab vorgenommen. Das zu versteuernde Einkommen ist dann schon entsprechend niedriger; und darauf wird dann der Grundfreibetrag angewandt. Addieren ist also schon zulässig – wenn es keine sonstigen Einkünfte gibt, kann man rund 10000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei beziehen.
am 03.07.2019 15:28
Danke euch beiden.
So wie Chi es darstellt, hatte ich die Anwendung der Freibeträge auch verstanden, nach meiner Recherche im Netz.
Den Kern meiner Frage, ob mein Denkansatzrichtig bezüglich thesaurierend/ausschüttend richtig ist, habt ihr mir somit in Kombination beantwortet. 🙂
Vielen Dank.
am 03.07.2019 19:08
@chi schrieb:
@GetBetter schrieb:Der Grundfreibetrag (aktuell 9.168 €) umfasst die gesamten Einkünfte aus Gehalt und Kapitalerträgen. Insofern kannst Du den Sparerpauschbetrag nicht nochmal addieren. Es bleibt bei der Grenze von 9.168 €.
Nein, bei der Steuerberechnung werden Abzüge wie der Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen (oder auch die Freigrenze für sonstige Einkünfte) vorab vorgenommen. Das zu versteuernde Einkommen ist dann schon entsprechend niedriger; und darauf wird dann der Grundfreibetrag angewandt. Addieren ist also schon zulässig – wenn es keine sonstigen Einkünfte gibt, kann man rund 10000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei beziehen.
@chiAber wenn ich richtig informiert bin würdest Du bei Kapitalerträgen von 10.000 € (>9.168 €) doch gar keine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen können. Das ändert nichts daran, dass eine spätere Berechnung der tatsächlichen Steuerlast dazu führen kann, dass keine Steuer zu entrichten sind und folglich vom FA erstattet werden würden.
Zugegebermaßen wäre das Addieren dann tatsächlich zulässig, aber man hätte keine NVB, würde demnach vorab Steuern bezahlen und gezwungen eine Steuererklärung abzugeben.
Oder liege ich hier falsch?