am 01.09.2020 17:14
Hallo Community,
habe franz. Aktien und hier kann man bekanntlich durch das Doppelsteuerabkommen mit Frankreich einen Erstattungsantrag stellen (Formular 5000, 5001 etc.) Mein Finanzamt hat alle Unterlagen bereits beglaubigt an mich zurück gesendet. Aber jetzt die Frage, wo sende ich die Unterlagen für die französische Verwaltung zur Erstattung hin??
Gruß Klaus
am 01.09.2020 17:45
Ich verweise immer gerne auf @nmh :
Der Quellensteuer-Sammel-Thread
Problem Sammeldepot comdirect für französische Aktien
(Link-Überschrift von mir geändert)
Und zur genauen Antwort:
Es sei darauf hingewiesen, dass die Erstattungsanträge bei Zinsen und Dividenden an die Recette des non-résidents (Finanzkasse für Gebietsfremde) –10, rue du Centre, TSA 50014 , 93160 Noisy le Grand –und bei Lizenzgebühren an den Service des impôts des particuliers non-résidents (Steuerbehörde für gebietsfremde Privatleute) –10, rue du Centre, TSA 10010, 93160 Noisy le Grand –zu richten sind, unabhängig davon, bei welchem Finanzamt für Unternehmen die Abzugssteuer ursprünglich gezahlt wurde.
Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod
am 06.09.2020 16:49
Servus,
Vielen Dank für die Info !!!
Gruß Klaus
am 26.11.2020 20:41
Hallo an Alle,
die aben prompt meinen Antrag auf Erstattung abgelent. Schön, dass das Schreiben auf französisch ist. Verstehe ich nämlich nicht. Meine Frau spricht ganz gut und hat übersetzt. Angeblich habe ich den Punkt V nicht ausgefüllt, der jedoch eindeutig von den Franzosen auszufüllen ist. Habe die Beschreibung zum Ausfüllen von Formular 5000 und 5001 genau befolgt. Die schicken auc den Antrag, der angeblich unvollständig sei, nicht mit zurück. Frechheit ist das. Ist das jemanden auch schon so passiert? Ich kaufe nie wieder franz. Aktien. Rien ne vas plus ...
Gruß Klaus
am 27.11.2020 01:08
Habe noch nie eine Quest-Erstattung für Frankreich durchgeführt und habe auch nicht das Formular parat aber vllt liegt es daran das du mit den Bezeichnungen durcheinander gekommen bist. Für die Franzosen ist Frankreich das Inland und das deutsche FA natürlich Ausland.
Da muss man immer etwas aufpassen wenns um Quest geht.
am 27.11.2020 01:28
Habe eben noch mal kurz nachgesehen: Wenn es um "V) Erklärung der auszahlenden Stelle "geht, ist es von der Depotbank auszufüllen. Die Depotbank (hier comdirect) müssen bestätigen, dass die 30% Quest einbehalten wurden und du dementsprechend Anspruch auf eine Erstattung i.H.v. 17,2% hast, da eigentlich nur 12,8% einbehalten werden dürften.
Comdirect wird sich hier wohl eine Bestätigung der Verwahrstelle (Clearstream) einholen, was mit Kosten verbunden ist. Glaube das waren 70€ oder so.
am 02.12.2020 20:02
Hi,
danke für die Info. Das war nicht so schwer, musste aber auch umdenken, Daran kann es nicht liegen.
Gruß Klaus
am 02.12.2020 20:08
Servus...
ah ok. Punkt 5 von der Comdirect, interessant. Auf die Idee bin ich nicht gekommen. Mich wundert nur, dass das nicht in der Bescreibung zu dem Formular steht. Das schau ich mir nochmal an. Ich habe eine belgische Bekannte die französich spricht. Ich lass mal übersetzen und informiere dann. Ich finde es halt sehr dreist, die angeblich falsch ausgefüllten Formulare nicht zurückzusenden und zu schreiben, dass der Antrag abgelehnt worden ist.
In der Summe werde ich keinen weiteren Anstrengungen unternehmen, lohnt die Mühe für das was es zurück geben kann nicht. Eines habe ich gelernt, französische Aktien kaufe ich nicht mehr.
Gruß Klaus
am 06.12.2020 18:53
Servus,
gib dann gerne Bescheid was die bekannte gesagt hat.
Hier noch etwas Lektüre zu dem Thema franz. Quellensteuer, sofern Interesse besteht:
Geschafft: französische Dividende ohne Quellensteuer ausgezahlt! - Divantis
gute Nachrichten zur französischen Quellensteuer - comdirect
Gelöst: Französische Quellensteuer 2018 - comdirect
Gruß
codibank
am 25.01.2021 16:47
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man das Formular zur Vorabbefreiung (also NICHT zu Erstattung) auch direkt an die franz. Behörden senden kann? Konkret: kann ich es selbst ausfüllen, ausdrucken, an mein Finanzamt schicken - und dann direkt an die Recette des non-résidents ? Oder muss das durch die comdirect gehen? @SMTcomdirect
Danke 🙂