am 04.10.2025 12:10
Ich habe vor ein paar Tagen 12.140 Metaverse Capital Corp. Aktien wertlos bei der Comdirect ausbuchen lassen. Die in der Steuersimulation hinterlegten Anschaffungskosten waren 1006.45 Euro.
Nun hatte ich erwartet das diese 1006.45 Euro meine Aktienverlusttopf hinzugefügt werden.
Doch im Gegenteil...nun soll ich 79.63 Steuern bezahlen. Die Steuerbemessungsgrundlage ist 301.92.
Wie gesagt werlose Ausbuchung.
Anschaffungskosten sind vorhanden.
Jetzt habe ich nachgerechnet...301.92 sind ja 30% von der Anschaffungskosten.
Das entspricht der Ersatzbemessungsgrundlage.
Bei einem Depotübertrag ohne bekannte Anschaffungskosten...da käme das hin.
Aber bei wertloser Ausbuchung mit bekannten Anschaffungskosten kann das doch nicht sein, oder?
Wäre da sehr dankbar für Hilfe und Gedanken.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 05.10.2025 13:19
@Tracy Ace schrieb:Die alte Regelung wie von Ikognito oben beschrieben.
Die bis Herbst 2024 für einige Jahre gültige Regelung, dass Verluste von den Banken lediglich zum Jahresende bestätigt wurden und eine Erstattung vom Anleger beim FA erfolgt ( aufgrund der Beschränkung auf insgesamt 20k)
am 05.10.2025 13:23
Mir bleibt noch eine Frage....
Wie schaut das aus wenn eine Aktiengesellschaft liquidiert wird und die Aktien von der Bank selbst als wertlos ausgebucht werden?
Kann da auch in irgendeiner Form eine Ersatzbemessungsgrundlage zum Einsatz kommen?
05.10.2025 15:32 - bearbeitet 05.10.2025 15:36
05.10.2025 15:32 - bearbeitet 05.10.2025 15:36
@Tracy Ace schrieb:Wie schaut das aus wenn eine Aktiengesellschaft liquidiert wird und die Aktien von der Bank selbst als wertlos ausgebucht werden?
Kann da auch in irgendeiner Form eine Ersatzbemessungsgrundlage zum Einsatz kommen?
Ich bleibe bei meiner bereits weiter oben geäußerten Meinung, nämlich dass die Ersatzbemessungsgrundlage die falsche Fährte ist.
Die einzige Frage ist, auf welcher Seite hier der Fehler liegt. Zur Auswahl stehen wir alle, weil die angesetzten 30% eine völlig andere Ursache haben (die eventuell auf einen bisher noch gar nicht erwähnten Tatbestand zurückzuführen ist) oder die comdirect, weil sie die Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a EStG irrtümlicherweise ansetzt.
@Fix1 hat das aus meiner Sicht genau richtig zusammengefasst:
Weswegen die comdirct also in deinem Fall von einer entgeltlichen Übertragung ausgeht und gemäß den oben zitierten Regeln Steuern einbehält, ist mir ein Rätsel. Das macht sie ja sonst auch nicht. Sonst müsste dieses Forum übeschwemmt sein von Anfragen wie deiner. Ist es aber nicht. Da teile ich also deine Verwunderung.
Um eine Antwort für dieses Rätsel zu erhalten würde ich mich an Deiner Stelle an die comdirect wenden und um Mitteilung der gesetzlichen Grundlage bitten.
am 05.10.2025 16:21
Hab mich telefonisch an die Comdirect gewendet und bekomme zeitnah einen Rückruf der Fachabteilung.
Wenn dieser nicht zufriedenstellend ist werde ich das schriftlich reklamieren und, wie du meinst um Mitteilung der gesetzlichen Grundlage bitten.
Das Rätsel möchte ich 100% sicher gelöst haben. Könnte ja auch für andere interessant sein.
Füge nochmal den Screenshot der Steuermitteilung an...
am 05.10.2025 21:39
@Tracy Ace schrieb:Wie schaut das aus wenn eine Aktiengesellschaft liquidiert wird und die Aktien von der Bank selbst als wertlos ausgebucht werden?
Den Fall hatte ich schon bei der Comdirect (ist über 3 Jahre her).
In der Ausbuchungsbstätigung steht:
Gegenwertlose Ausbuchung der Aktien, in Anpassung an die Handhabung unserer ausländischen Depotbank. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation; die Aktien wurden für wertlos erklärt. Eine Liquidationsausschüttung erfolgte nicht.
In der Jahressteuerbescheinigung wurde dann ein entsprechender Verlust bescheinigt (Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, Zeile 15 Anlage KAP).
am 07.10.2025 07:08
Update...
Die fragwürdige Steuermitteilung wurde stoniert.
Der Verlust wurde im Verlusttopf Aktien vermerkt.