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EMC Übernahme durch Dell - steuerliche Betrachtung

Klarasep
Autor ★
4 Beiträge

Hatte EMC Aktien in meinem Depot und habe gerade gesehen, dass comdirect mir für die komplette Barabfindung Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen hat ohne Berücksichtigung des Einstandskurses. Die Barabfindung wurde komplett als Kursgewinn gebucht. Kann das stimmen? Meines Erachtens ist das so nicht richtig. Wie seht Ihr das? Danke 

63 ANTWORTEN

DiGo
Autor ★
4 Beiträge

Vielen Dank an "ga_so" und "fish65" !!!

 

Also warte ich die Entscheidung Ende Oktober 2016 ab und versuche bei der Lohnsteuererklärung 2016 einen neuen Versuch zu starten um Recht zu bekommen.

 

Gegen das Antwortschreiben vom Finanzamt welches ebenfalls als Verwaltungsakt bezeichnet wird brauch ich somit keinen Einspruch einlegen ???

 

Inhaltlich hat es sich ja auf keinerlei Sachbezug bezogen was Gerichtsurteile in der Vergangenheit oder anstehende Termine in der Zukunft betrifft.   😞

 

 

Viele Grüße,

DiGo

 

 

TJB-2016
Autor ★
6 Beiträge

 

Sollte das seit 20.10.16 ausstehende Verfahren VIII R 10/13 sowie VIII R 42/13 die Stornierung der AbgSt-Berechnung im Fall 'EMC Übernahme durch Dell' nicht entscheiden, suche ich nach einem Elite-RA zur Durchführung einer Sammelklage im Auftrag der steuergeschädigten EMC-Aktionäre.

Es wäre ein steuerlicher Skandal, wenn der deutsche Fiskus sich bei der größten Übernahme in der Geschichte der IT-Technologie von zwei US-Unternehmen bei 67 Mrd. US-$ eine Abgeltungssteuer/KESt/Soli kassiert. Es handelt sich bei diesem Deal um eine lupenreine Kapitalabfindung ohne Ertragsausschüttung. Zudem unterliegt ein Aktienverkauf über die Börse noch am Vortag nur der Versteuerung eines möglichen Kursgewinnes, während die Fusionsabwicklung für den Steuerzahler steuerlich widersprüchlich behandelt wird. Überdies fehlen dem Aktionär/Depotinhaber hinweispflichtige Informationen von der Bank über die EMC-Übernahme.

 

Erzürnde Grüße

TJB

Samot
Autor
3 Beiträge

Gibt es in dieser Sache was Neues? Bin auch ein Betroffener...

Gruss

Est-win
Autor
2 Beiträge

Wir gehören auch zu den Geschädigten und warten jetzt auf die Entscheidung des BFH in dem Verfahren VIII R 10/13. Immerhin will unsere Bank "korrigieren", wenn dieses Urteil eine Anpassung der Regelungen des Bundesministeriums für Finanzen nach sich ziehen sollte und eine Anweisung hierzu seitens des BMF in Form eines BMF-Schreibens an die Finanzinstitute erfolgt. "Sollte diese nicht mehr in diesem Steuerjahr erfolgen, so obliegt es Ihnen über Ihre persönliche Einkommenssteuererklärung eine anderweitige Betrachtung zu erwirken."

Also warten wir gespannt und hoffen. Allerdings fehlt uns unser Kapital jetzt und der Schaden durch die "Inbeschlagnahme" ist immens, da wir das Geld nicht wieder anlegen können.

Falls kein positives Ergebnis erfolgt, bleibt wohl nur die Klage, da sich das FA ja nur ungern "die Butter vom Brot nehmen lässt" und in unerhörter Weise mit unseren Steuergeldern Prozesse vor Gericht anstrebt!

Eine Sammelklage ist hier ein sehr interessanter Aspekt.

In unserem Fall wäre der Erlös eines vorherigen Aktienverkaufs übrigens steuerfrei gewesen, da Altbestandsschutz galt. Hier hat die Bank unseres Erachtens gegen ihre AGB Punkt 16 und Punkt 18/Abs. 1 der AGB/ 4 Wertpapiergeschäft/ 4.1 Bedingungen für das Wertpapiergeschäft verstoßen.

Davon will sie allerdings nichts wissen und auch keinen Schadensersatz leisten, so dass auch hier wohl nur per Klage etwas zu erreichen sein wird - und das kostet.

 

Liebe Grüße

Est-win

EU_1
Experte ★★
404 Beiträge

Da kann vielleicht die Mitgliedschaft in einem Aktionärsschützer Verein helfen.

Die machen bei genügend Nachfrage ihrer Mitglieder solche Klagen. Und gewinnen oft.

 

www.sdk.org

http://www.dsw-info.de/

EU-1

TJB-2016
Autor ★
6 Beiträge

Ich frage morgen bei diesen Schutzgemeinschaften schriftlich an und berichte vom Sturm des Protestes über die Besteuerung einer ertragsfreien Barabfindung!

Ein Feedback melde ich hier zurück.

Mit auflehnendem Grüßen

holper
Autor ★
3 Beiträge

Ich gehöre auch zu den Geschädigten und war am 20. Oktober beim BFH in München bei der Verhandlung (Az. VIII R 10/13) als Zuhörer vor Ort. Bei dieser Sache ging es um die Übernahme von Wyeth durch Pfizer im Jahre 2009. Die Aktien der Kläger waren durch die einjährige Haltefrist bereits steuerentstrickt. Das FG Düsseldorf gab den Klägern Recht, dass sie die Barabfindung nicht zu versteuern hätten.

Das Verfahren wurde pünktlich um 9.00 Uhr eröffnet, und beide Seiten hatten Gelegenheit die Sache zu erörtern.  Aus dem Verfahrensgang war deutlich ersichtlich, das der hohe Senat des BFH die Meinung des FG Düsseldorf teilt. Der Rechtsanwalt der Kläger musste gar keine Stellungnahme mehr abgeben. Er bedankte sich bei der Vertreterin des Finanzamt Düsseldorf für die gesponserte Reise nach München. Verhandlungsende war um 9.15 Uhr.  Letzendlich ging der Beschluss, dass das Urteil den Beteiligten zugestellt wird.

Nach meinen Erfahrungen wird das Urteil in drei bis vier Monaten veröffentlicht, also noch rechtzeitig für die Steuererklärung 2016.

TJB-2016
Autor ★
6 Beiträge

Ich schrieb die beiden Schutzvereinigungen (SdK, DSW) in der Angelegenheit an.
Beide werden nur aktiv, wenn ein registriertes Mitglied anfragt und den Antrag für eine Fallübernahme stellt.
Bitte um Meldung von betroffenen Mitgliedern, damit ich Ihnen mein (Muster-) Anschreiben zur Verwendung und Einreichung bei einer der Schutzvereinigungen zur Verfügung stellen kann.
Vielen Dank

maxalex
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Leidensgenossen im Steuerrecht,

am 14.09.16 hat Philipp geltendes Recht zitiert, und an § 20 Abs. 4a S. 2 EStG sind Banken und Finanzämter gebunden. Hoffnung macht uns aber der Beitrag von holper (26.10.16) auf eine günstige Entscheidung des BFH im anhängigen Revisionsverfahren, weil die Gesetzeslage gegen gesunden Menschenverstand, pardon, ich meine Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung verstößt. Immerhin ist es merkwürdig, dass die strittige Norm bei anderen Einkunftsarten nach § 20 Abs. 8 S. 2 EStG keine Anwendung findet, derselbe Sachverhalt  also nicht als Dividendenertrag sondern als Veräußerung beurteilt wird. Und damit wäre uns ja schon geholfen.

Zum weiteren Vorgehen:

1. Man könnte jetzt schon Einspruch einlegen, und zwar gegen die Steueranmeldung, mit der die Bank die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt hat. Dieser Einspruch wäre auch statthaft nach § 347 AO, da die

Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (§ 168 AO). Das Finanzamt im Beitrag von DiGo (13.10.16) hätte den Einspruch also nicht als unzulässig verwerfen dürfen sondern an  das zuständige Finanzamt verweisen müssen. Pragmatischer  aber geht es wie folgt:

2. Der  ESt-Erklärundg 2016 ist unbedingt die "Anlage KAP" beizufügen und  entweder die "Günstigerprüfung" (bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von bis zu 25%) oder "eine Überprüfung bestimmter Kapitalerträge" zu beantragen. Im letzten Fall braucht man nur den "EMC-Dividendenertrag" und die zugehörige Abgeltungssteuer anzugeben.  Sollte das Finanzamt an der Steuerpflicht festhalten, legt man  binnen eines Monats gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und beantragt, das Verfahren wegen an anhängiger Revision beim BFH (z.B. VIII R 10/13) ruhen zu lassen. Zugleich kann man Aufhebung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 S. 3 AO beantragen, um schon im Vorfeld Erstattung der einbehaltene Abgeltungssteuer zu erwirken.

 

Ich wünsche allen Beteiligten durchschlagenden  Erfolg im Steuerdschungel.

Hoffentlich steht mein Beitrag jetzt an richtiger Stelle im Forum.

MFS 0815

Werte Leidensgenossen,

ich wollte einfach mal nachfragen, ob denn jetzt einer von Euch einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat? Bei mir sind es auch einige Tausend € die mir der Sozialstaat aus der Tasche gezogen hat. Was gibt es schon so etwas wie eine Sammelklage? Meine Versicherung hat mir schon mitgeteilt, dass sie mir den Rechtsanwalt zahlen würde. Kann mir vielleicht einer eine Kanzlei empfehlen?

Zudem würde ich gerne wissen, ob denn einer von Euch weiß, was aus diesen Klagen (VIII R 10/13 sowie VIII R 42/13) geworden sind. Der Onkel „Google“ hat mir da leider auch nicht geholfen. Kennt irgend einer von Euch ein Verhandlungsdatum? Wünsch Euch trotzdem schon einmal ein frohes Fest und ein guten Übergang ins Jahr 2017. Danke schon einmal im Voraus für die Antworten. Gruß MFS 0815