am 22.04.2025 19:52
Hallo Zusammen,
Ich hatte vor ein paar Jahren EXPRESS INC. NEW DL-,01 gekauft(A3ETCY). Es ging das Gerücht rum, es könnte das nächste Gamestop werden. Es ging natürlich schief. Das Unternehme ist wohl pleite und ich kann das Papier nicht mehr handeln. Immer wenn ich eine Order platziere, erhalte ich ein Tag später in meinem Postfach: "Die Order wurde von der Börse abgelehnt"
Mir ist bewusst, dass es ein Totalverlust ist. Nicht weiter dramatisch, da ich nur eine kleine Summe investiert habe. Allerdings würde ich das Papier gerne loswerden um den Verlust gegen meine Gewinne zu verrechnen um Steuern zurück zu bekommen. Was kann ich da noch tun?
Danke schon mal im Voraus
Grüße
Toni
23.04.2025 11:20 - bearbeitet 23.04.2025 11:22
23.04.2025 11:20 - bearbeitet 23.04.2025 11:22
Du kannst es einfach nicht lassen. Guck Dir den Link an und schleich Dich.
https://kunde.comdirect.de/faq/Gegenwertlose-Ausbuchung-Verlustverrechnung
Nur für Dich kopiere ich den Text sogar noch einmal hier rein:
Die gegenwertlose Ausbuchung stellt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums keine Veräußerung dar. Daher wird dieser Verlust auf Bankenebene steuerlich nicht berücksichtigt. Erfolgt hingegen eine Restwertzahlung durch den Emittenten, wird der Veräußerungsverlust verrechnet.
Unser Hinweis: Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.06.2016 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verluste im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
23.04.2025 11:27 - bearbeitet 23.04.2025 11:29
23.04.2025 11:27 - bearbeitet 23.04.2025 11:29
@Goliath74 schrieb:Du kannst es einfach nicht lassen. Guck Dir den Link an und schleich Dich.
https://kunde.comdirect.de/faq/Gegenwertlose-Ausbuchung-Verlustverrechnung
Nur für Dich kopiere ich den Text sogar noch einmal hier rein:
Die gegenwertlose Ausbuchung stellt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums keine Veräußerung dar. Daher wird dieser Verlust auf Bankenebene steuerlich nicht berücksichtigt. Erfolgt hingegen eine Restwertzahlung durch den Emittenten, wird der Veräußerungsverlust verrechnet.
Unser Hinweis: Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.06.2016 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verluste im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Glückwunsch, ein BMF Schreiben aus 2016...😝
Das passt zur geänderten Gesetzeslage des EStG §20 in 2022 und nochmals 2024.
Null Sachverständnis und Null Leseverständnis
Wegen solcher verbohrter Ignoranten wollte ich hier im Forum nichts mehr schreiben.
Es ist einfach hoffnungslos....
23.04.2025 11:40 - bearbeitet 23.04.2025 11:55
23.04.2025 11:40 - bearbeitet 23.04.2025 11:55
Willst Du mich jetzt dafür verantwortlich machen das die comdirect falsche Informationen in Ihren FAQ hat?
So wie ich wird auch jeder andere Kunde diese Info als erstes finden und für bare Münze halten.
Also anstatt Deine Energie für mich zu verschwenden solltest Du Dich an die comdirect wenden und eine Änderung anregen.
Jetzt lassen wir den Kindergarten aber auch sein.
23.04.2025 11:43 - bearbeitet 23.04.2025 11:54
Können wir bitte von der persönlichen Ebene wieder auf die sachliche Ebene wechseln?
Zweifelsohne ändern sich Vorschriften und daraus resultierend auch die Sinnhaftigkeit von Handlungen und Prozessen.
Eine Behauptung kann natürlich in Frage gestellt werden und am besten tritt man dafür natürlich auch dem Gegenbeweis an: jedoch sollte dazu tatsächlich die Grundlage - insbesondere hinsichtlich der Aktualität - hinreichend geprüft werden.
Die FAQ einer Bank sind zwar ein Anhaltspunkt - aber halt nicht hinreichend.
Besser sind die einschlägigen BMF-Schreiben im jeweiligen Zusammenhang und dann auch immer das Schreiben jüngsten Datums...
Gruß Crazyalex
am 23.04.2025 11:49
Da bin ich ja ganz bei Dir aber welcher "normale" Bankkunde weiß was ein BMF-Schreiben ist bzw wo er dies findet. Ein Großteil verläßt sich auf die Aussagen ihrer Bank und die sind in den FAQ offensichtlich falsch. Das habe ich mitlerweile auch verstanden. Es ändert aber nichts an der Tatsache das diese falschen Infos noch immer auf der Website sind und wir dies nicht ändern können.
Ich bin jetzt auch durch mit dem Thema.
am 23.04.2025 11:53
Bitte Aktualisierung der betreffenden FAQ veranlassen.
Gruß Crazyalex
am 23.04.2025 11:58
@Goliath74 schrieb:
Ich zitiere mal den freundlichen Herren aus einer Privatnachricht an mich :
"...Das beste wird aber sein wenn Du Deinen ursprümglichen Plan weiter verfolgst und nicht mehr schreibst bzw. Dich abmeldest.
Ich weiß auch schon was jetzt passieren wird wenn Du das gelesen hast."
am 23.04.2025 21:22
Ui da habe ich ja was losgetreten.
Vielen Dank für eure Antworten.
Also ich würde es zusammenfassend beschreiben, wenn comdirect die neue Regelung umsetzt, wird der Verlust auf Bankebene verrechnet werden können, wenn nicht, kann ich es über die Steuererklärung geltend machen.
am 23.04.2025 21:50
@ToniQ schrieb:Also ich würde es zusammenfassend beschreiben, wenn comdirect die neue Regelung umsetzt, wird der Verlust auf Bankebene verrechnet werden können, wenn nicht, kann ich es über die Steuererklärung geltend machen.
Zusammengefasst, ja.