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Die Order wurde von der Börse abgelehnt.

ToniQ
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Zusammen, 

 

Ich hatte vor ein paar Jahren EXPRESS INC. NEW DL-,01 gekauft(A3ETCY). Es ging das Gerücht rum, es könnte das nächste Gamestop werden. Es ging natürlich schief. Das Unternehme ist wohl pleite und ich kann das Papier nicht mehr handeln. Immer wenn ich eine Order platziere, erhalte ich ein Tag später in meinem Postfach: "Die Order wurde von der Börse abgelehnt"

Mir ist bewusst, dass es ein Totalverlust ist. Nicht weiter dramatisch, da ich nur eine kleine Summe investiert habe. Allerdings würde ich das Papier gerne loswerden um den Verlust gegen meine Gewinne zu verrechnen um Steuern zurück zu bekommen. Was kann ich da noch tun?

 

Danke schon mal im Voraus

 

Grüße

 

Toni

 

18 ANTWORTEN

Ordercap1
Autor ★★★
73 Beiträge

Hallo,

 

das WP ist bei comdirect nicht mehr handelbar.

 

Da hilft nur gegenwertlos ausbuchen. Die Verluste kannst Du auf Bankenebene nicht gegenrechnen lassen. Sorry.

Thorsten_
Legende
4.657 Beiträge

@Ordercap1  schrieb:

Da hilft nur gegenwertlos ausbuchen.


Und das geht so: https://kunde.comdirect.de/faq/gegenwertlose-ausbuchung

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Ordercap1  schrieb:

 

….. Die Verluste kannst Du auf Bankenebene nicht gegenrechnen lassen. Sorry.


Diese Aussage ist falsch.

 

 

Wenn die Comdirect bereits 2025 die Verluste bankseitig ( in den Steuertopf) berücksichtigt, kann man zeitnah die Ausbuchung veranlassen.

Falls die Comdirect ( aus technischen Gründen) die Verluste erst 2026 bankseitig berücksichtigen kann, empfehle ich bis Anfang 2026 mit der Ausbuchung zu warten.

Eine Berücksichtigung Anfang 2026 im Steuertopf ist vermutlich immer noch attraktiver als in 2026 die Anlage KAP für das KJ 2025 mit potentieller Steuererstattung durch das FA Mitte/ Ende 2026.

 

Neuregelung ab 2025

Die Beschlussempfehlungen des 7. Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 (Änderungsantrag Nr. 4a Drucks. 20/13419I sehen die ersatzlose Streichung der Sätze 5 und 6 des Absatzes 6 von § 20 EStG vor. Damit können Anlegerinnen und Anleger ab 2025 solche Totalverluste aus Anlagen sowie aus Termingeschäften wieder unbegrenzt mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen.

Anlage KAP bei Verlustverrechnung

Vorausgesetzt die betreffende Depotbank setzt die Neuregelung zeitnah um, ist für 2025 nur noch dann die Abgabe einer Anlage KAP erforderlich, wenn die positiven Erträge bei einer Bank mit negativen Erträgen bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen. Weil der Gesetzgeber es nicht beanstandet, wenn die technische Umsetzung der Neuregelung bei den Depotbanken erst 2026 erfolgt, sollten Anleger die ausgewiesenen steuerpflichtigen Erträge in den Jahressteuerbescheinigungen 2025 besonders prüfen. Wurden Totalverluste oder Verluste aus Termingeschäften nicht vollumfänglich abgezogen, kann dies im Steuerveranlagungsverfahren korrigiert werden.

 

https://www.steuerleicht.de/steuernews/januar_2025/verlustverrechnung_2025/

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

gelöscht

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

Die Verlustverrechnung ist auf Bankenebene nicht möglich: https://kunde.comdirect.de/faq/Gegenwertlose-Ausbuchung-Verlustverrechnung 


Die oben zitierte FAQ-Aussage ist veraltet und falsch.

Im relevanten §20 EStG entfallen die Sätze 5 und 6 aus Abs. 6 komplett.

 

Die Frage kann höchstens lauten, WANN (2025 oder erst 2026) die Comdirect das technisch umsetzt.

 

Das schreibt z.B. die ING in ihren Erläuterungen dazu:

 

https://www.ing.de/wissen/wertpapierverlust/

 

 

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hat die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten für Anlegende ein weiteres Stück einfacher gemacht. So fällt die bis dato seit 2021 bestehende Beschränkung bei Verlustverrechnungen und dem Ausfall privater Kapitalanlagen wieder weg. Dies betrifft auch allgemeine „wertlose Sachverhalte“, wie Verluste aus Ausbuchungen wertloser Wertpapiere, Verkäufe zu 0,00 Euro und wertlose Fälligkeiten im Bereich Optionen/Knockouts.

 

 

 

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

gelöscht

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

Es geht ja darum was die comdirect aktuell macht und nicht darum was sie machen könnte.

Aktuell verrechnet die comdirect die Verluste nicht und man muss sich bei der Steuererklärung selbst darum kümmern.


Bei 3 Falschaussagen gibt es eine Tüte Gummibärchen.

 

Es gibt bereits einen Gewinner….🙄

 

 Ich zitiere mal hier eine schriftlich Aussage des Comdirect- Kundenservice:

 

Im Jahressteuergesetz 2024 wurde diese Altregelung rückwirkend aufgehoben. Ab 2025 findet wieder eine uneingeschränkte Verrechnung auf Bankenebene statt.

 

Herr ..., auf unserer Website informieren wir unsere Kunden über die aktuellen Gesetzeslagen zur Verlustverrechnung. Besuchen Sie dafür gerne unsere Website unter: Hilfe&Service > Finanzwissen > Steuerthemen > Aktuelles. Dort finden Sie auch die Bezeichnung der entsprechenden Gesetzestexte...."

 

Nebenbei auf der Hilfe-Website steht: "...Aufhebung der eingeschränkten Verlustverrechnung

Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 durch den Bundesrat wurde die Abschaffung der seit 01.01.2021 geltenden begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und der seit 01.01.2020 geltenden begrenzten Verlustverrechnung bei Ausfall von Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG beschlossen. Eine Umsetzung dieser Änderungen auf Ebene der Banken muss bis zum 01.01.2026 erfolgen.

 

comdirect wird die Umsetzung bereits für das Steuerjahr 2025 vornehmen...."

 

https://www.comdirect.de/cms/finanzwissen-steuerthemen.html#aktuelles

 

https://community.comdirect.de/t5/anregungen/verlustverrechnung-nach-der-entscheidung-des-bundesrate...

 

@Thomas1968  vom 30.03.2025

 

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

Da ich keinen Bock habe mich für das zitieren der FAQ beleidigen zu lassen habe ich meine Kommentare gelöscht. Wenn die FAQ falsch ist dann ist das nicht meine Baustelle.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

Da ich keinen Bock habe mich für das zitieren der FAQ beleidigen zu lassen habe ich meine Kommentare gelöscht. Wenn die FAQ falsch ist dann ist das nicht meine Baustelle.


 

Das Feststellen einer bzw. mehrerer Falschaussage(n) ist keine Beleidigung.

 

"Aktuell verrechnet die comdirect die Verluste nicht und man muss sich bei der Steuererklärung selbst darum kümmern."

 

Das war keine zitierte FAQ sondern einfach eine persönliche Behauptung ohne sachliche Grundlage...🤥