am 09.09.2019 21:41
Hallo,
kann mir jemand aus seiner Erfahrung berichten, ob bei einer Depotübertragung von einer Person auf eine andere (Erbfall) auch das Kaufdatum, der ursprüngliche Wert und die Verlusttöpfe eines Wertpapieres an die neue Bank weitergeleitet werden?
am 10.09.2019 12:14
Nachtrag, ich vermute, du hattest die gleiche funktionierende Idee wie ich, dg2210 erkennt nicht den Hintergrund. Wenn ich richtig liege, schreib mich privat an. Ich würde mich gerne darüber unterhalten.
am 10.09.2019 12:51
@Shane 1 schrieb:hier herrscht ja reger Verkehr zu diesem Thema. Dein Ansatz sollte richtig sein, wobei du hoffentlich diese Idee schon vor dem 31.12.2008 hattest.
...ne hatte ich nicht. Beschäftige mich erst seit etwas über einem Jahr oberflächlich mit Aktien (auch aufgrund eines Erbfalls) und hatte auch nicht daran gedacht so was in die Tat umzusetzen...
Gruß Crazyalex
am 10.09.2019 13:20
Sorry, dann hat dg2210 mit seiner Frage recht, die Bank hält ja kraft Gesetz automatisch von deinem Gewinn die Steuern zurück und führt diese ab. Angefallene Verluste aus Aktien kannst du somit nur über die Veranlagung mit anderen Aktienverlusten ausgleichen, falls diese in den Jahren zuvor höher angefallen und anerkannt wurden.
In deinem Fall sehe ich dann ebenso keine Vorteile solcher Klimmzüge. Dein Beitrag war wohl logisch folgernd weiter gedacht.
bye - shane
am 10.09.2019 13:24
@Shane 1 schrieb:In deinem Fall sehe ich dann ebenso keine Vorteile solcher Klimmzüge. Dein Beitrag war wohl logisch folgernd weiter gedacht.
bye - shane
Bingo!
Gruß Crazyalex