am 24.02.2024 22:32
Wir haben als Eltern auf eigenen Namen einen ETF-Sparplan angelegt der die Ausbildung der Kinder mitfinanzieren soll. Unsere Kinder haben beide neben der deutschen auch die US Staatsbürgerschaft. Deshalb können sie kein eigenes Depot mit ETF-Sparplan führen, da dies aufgrund der Berichtspflichten von allen Banken, die ich kenne, abgelehnt wird.
Da in absehbarer Zeit die Schule abgeschlossen wird und voraussichtlich ein Studium beginnt, suche ich eine Moeglichkeit den Sparplan steuerfrei an an das Kind zu uebertragen. Eine Schenkung liegt nahe, da hier hohe Freibeträge bestehen.
Das wuerde aber voraussetzen, dass wir eine Bank finden, bei der unsere Kinder als US-Staatsangehoerige ein Depot fuehren koennen und wir die ETF-Anteile dorthin uebertragen. Diese Bank haben wir bisher nicht gefunden.
Wenn wir die ETF vorher verkaufen und den Geldbetrag verschenken, dann zahlen wir als Eltern beim Verkauf Kapitalertragsteuer.
Falls jemand eine Idee hat wie diese Schenkung vonstatten gehen koennte, wuerde uns das sehr freuen.
28.02.2024 17:12 - bearbeitet 28.02.2024 17:12
28.02.2024 17:12 - bearbeitet 28.02.2024 17:12
Hallo,
@tc_301 schrieb:Sieht so aus, dass wir uns hier im Kreis drehen.
Wie hieß doch gleich der Film von Cevin Costner?
Der mit dem … tanzt?
Für einen Übertrag von Aktien auf ein Depot der Kinder brauchen die natürlich ein Junior-Depot.
Dazu hatte es ja bezüglich der Staatsbürgerschaft oben einen Tipp gegeben.
Hinzu gesellt sich der Tipp zum Vermeiden der Kapitalertragsteuer und fertig ist das Menu.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
29.11.2024 06:59 - bearbeitet 29.11.2024 07:03
..... ich bin ebenfalls schon lange von den Umständen betroffen und habe stets nach Lösungen gesucht - leider bisher nicht zielführend.
D. Trump hat allerdings angekündigt, dass er mit seiner Ernennung im Januar die Doppelbesteuerung aufheben wird. Das Thema ist ja
auch schon sehr lange in den USA strittig, so sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Wann und wie die Banken hier dann darauf reagieren
wird abzuwarten sein..... Und bevor es politisch wird, schon mal meine Meinung: Ja, ich glaube Trump wird das auch durchsetzen.
29.11.2024 11:44 - bearbeitet 29.11.2024 12:32
29.11.2024 11:44 - bearbeitet 29.11.2024 12:32
@prarom schrieb:..
D. Trump hat allerdings angekündigt, dass er mit seiner Ernennung im Januar die Doppelbesteuerung aufheben wird.
Abgesehen davon, daß niemand "ernannt" wird, kann man Doppelbesteuerungsabkommen nur kündigen, nicht aufheben.
Außerdem geht es hier nicht um dieses Abkommen, sondern um Berichtspflichten (FATCA). Wenn diese aufgehoben würden, wäre dies ein großer Schritt nach vorne.
am 29.11.2024 12:06
Mal angenommen es wäre gelungen ein Juniordepot zu eröffnen, und die ETFs wurden als Schenkung übertragen. Was passiert dann mit den schon gezahlten Vorabpauschalen? Die werden ja vermutlich nicht mit übertragen.
Gruß kio
am 29.11.2024 12:34
.....danke für deine Belehrung hinsichtlich der Ernennung. Ich hoffe ich genüge deinen Ansprüchen, wenn ich es jetzt in Vereidigung ändere?
Wenn wir schon politsch korrekt bleiben wollen, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es in USA den Kongress gibt, dieser besteht
wiederum aus zwei Kammern - dem Repräsentantenhaus sowei dem Senat - ein Paralment du wirst natürlich in Deutschland finden.
Vielleicht hast du es nicht mitbekommen, die Republikaner haben sowohl im Repäsentantenhaus, als auch im Senat die Mehrheit. D.h. Trump
kann die Abschaffung der Doppelbesteuerung leicht durchwinken. FACTA dient ja dazu festzustellen, ob Steuern in den USA fällig sind.
Mit Abschaffung der Doppelbesteuerung ist FACTA hinfällig.
am 29.11.2024 12:39
@Kio schrieb:Mal angenommen es wäre gelungen ein Juniordepot zu eröffnen, und die ETFs wurden als Schenkung übertragen. Was passiert dann mit den schon gezahlten Vorabpauschalen? Die werden ja vermutlich nicht mit übertragen.
Nach meiner Rechtsauffassung müssten die gezahlten Vorabpauschalen den steuerlichen Anschaffungspreis erhöhen und würden damit zusammen mit den Wertpapieren übertragen.
29.11.2024 12:57 - bearbeitet 29.11.2024 12:59
29.11.2024 12:57 - bearbeitet 29.11.2024 12:59
@prarom schrieb:
.....danke für deine Belehrung hinsichtlich der Ernennung. Ich hoffe ich genüge deinen Ansprüchen, wenn ich es jetzt in Vereidigung ändere?
Hoppla...Welche Laus ist dir denn heute schon über die Leber gelaufen???
Festzuhalten bleibt: Doppelbesteuerungsabkommen sind zwischenstaatliche Abkommen, die lediglich die Finanzbehörden der Unterzeichnerstaaten binden. FATCA ist nationale US-Gesetzgebung, die auch ausländische Finanzinstitute betrifft, selbst Institute mit Sitz in einem Land, das kein DBA mit den USA abgeschlossen hat.
Abgesehen davon, daß beides mit Geld zu tun hat, sind das vollkommen unterschiedliche Dinge.
In diesem Beitragsfaden geht es um Probleme, die ihren Ursprung in den FATCA-Regeln haben.
am 29.11.2024 13:20
Inwieweit sich die Trump Administration an irgendwelche Vereinbarungen halten wird, bleibt natürlich abzuwarten. Mit den Strafzöllen auf alle canadischen und mexikanischen Produkte verstößt er doch auch gegen die Freihandelsabkommen mit diesen beiden Staaten. Das wird ein ausuferndes weltweites Wirtschaftsschlachtfest und wie immer werden alle anderen Schuld sein.
am 29.11.2024 13:30
....ja, vollkommen richtig. Unter FACTA müssen deutsche Finanzinstitute Kunden ermitteln, die in den US steuerpflichtig sind
und Daten zu deren Konten dem deutschen Bundeszetralamt für Steuern melden. Konten natürlicher Personen hat ein Finanzinstitut
nach Hinweisen auf eine US Steuerpflicht zu durchsuchen....
am 29.11.2024 13:33
Ich hätte jetzt gedacht, dass eine Abschaffung des Doppelbesteuerungsabkommens nicht etwa die doppelte Besteuerung aufhebt, sondern die Anrechenbarkeit von bereits bezahlten Steuern verhindert. Aber da liege ich wohl falsch.