am 16.08.2016 10:49
Moin und Servus,
seit wenigen Tagen steht auf meinen Dividendenabrechungen ausländischer Aktien folgender Text: "Der erstattungsfähige Betrag unterschreitet den für das Vollmachtsverfahren vereinbarten Minimumbetrag. Die Dividendenzahlung erfolgt daher unter Abzug des vollen Quellensteuersatzes (15,000 %)." (Hervorhebung hinzugefügt)
Ein Kollege von mir hat dieselbe Beobachtung gemacht. Allerdings haben wir gar kein Vollmachtsverfahren vereinbart (jedenfalls nicht mit comdirect). Früher stand in dieser Stelle immer der Text, dass die Rückforderung der Quellensteuer im Ausland nicht sinnvoll sei, weil der Betrag im Verhältnis zu den Gebühren zu gering wäre.
Eine Änderung seitens comdirect oder Commerzbank? Was hat's damit auf sich?
Herzliche Grüsse aus einem hochsommerlichen München
nmh
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 18.08.2016 17:37
Hallo @nmh,
wir wollten noch mitteilen, dass wir diese Angelegenheit noch in der Recherche haben. Frankfurt will sich nächste Woche melden. Bis dahin bitten wir um Geduld. 🙂
Viele Grüße, Martina
am 18.08.2016 17:45
Vielen Dank - dann hoffen wir mal, dass Frankfurt antwortet: "Ei (= frankfurterisch), wir ham des Vollmachtsverfahren kostenfrei für alle Kunden aktiviert." (alternativ: für alle Forum-Nutzer der comdirect)
Verregnete Grüße aus München
nmh
am 19.08.2016 10:39
"Ei, wir ham des Vollmachtsverfahren kostenfrei für alle Kunden aktiviert."
Na das wäre aber mal wirklich ein gutes Überraschungs-Ei.
am 19.08.2016 11:52
nmh schrieb:
Vielen Dank, Mario und Eric. Dann hoffen wir mal, daß auch die ursprüngliche Frage noch beantwortet wird.
Herzlichst
nmh
Hallo nmh,
nun habe ich eine Antwort parat! Anscheinend hat sich letzte Woche bei einigen Abrechnungen dieser fehlerhafte Passus eingeschlichen. Bitte einfach nicht beachten, der Fehler wird bei den künftigen Mitteilungen korrigiert.
Gruß aus Quickborn,
Erik
P.S. Wo derzeit noch die Sonne lacht...
am 20.08.2016 11:21
@nmh, @SMT_Erik
der fehler ist korrigiert. Auf meiner neuesten Abrechung steht wieder der übliche Text:
Auf Antrag kann Quellensteuer in Höhe von maximal USD
erstattet werden.