am 10.07.2018 13:54
Hallo zusammen,
auch ich muss leider an dieser Stelle meine Unzufriedenheit mit der Kostenstruktur bei Wertpapiergeschäften zum Ausdruck bringen.
Bei einer relativ kleinen Order wurde mir das Clearstream-Entgelt zweimal belastet. Meine Reklamation beim Kundenservice blieb leider folgenlos und das Entgelt wurde mir nicht - wie an mancher Stelle berichtet, gutgeschrieben. Sehr eigenartig ist, dass in der Antwort des Kundenservices auf die Kosteninformation verwiesen wird - im nächsten Satz jedoch die Einschränkung kommt, dass diese ja nicht verbindlich ist. Da stelle ich dir Frage: Was hilft mir denn die Kosteninformation? Ich kann ja nicht wirklich beeinflussen, in wie vielen Tranchen meine Order ausgeführt wird. Theoretisch könnte das Clearstream-Entgelt ja dann für jede Aktie "einzeln" anfallen. Das macht es für mich in Zukunft zum Teil zu einer "Lotterie", da ich nicht weiß ob, und wenn ja in welcher Höhe, ein zusätzliches Entgelt berechnet wird.
Ich muss das an dieser Stelle einfach loswerden, da ich von der comdirect sehr enttäuscht bin. Bisher war ich eigentlich immer (bis auf wenige, kleine Ausnahmen) sehr zufriedener Kunde - aber dieses Entgelt ist einfach willkürlich, nicht nachzuvollziehen und absolut intransparent.
Liebes Social Media Team: Gibt es Bestrebungen dieses Entgelt etwas näher zu erläutern? Bei welchen Aktien fällt es an, bei welchen nicht? Kann man es nicht eventuell als fixe Einmalsumme (2,90) berechnen - unabhängig von den Teilausführungen. Ich überlegen ernsthaft mein Depot bei einem anderen Broker fortzuführen, weil ich diese Gebühr einfach willkürlich finde, und sogar nicht sicher bin ob diese überhaupt in dieser Form zulässig ist (da sie nicht in der Kosteninformation korrekt auftaucht).
Viele Grüße
serj
am 10.07.2018 14:39
Hallo @serj
Das ist ein Ärgernis, das schon mehrfach in der Community diskutiert
wurde. Siehe u.a. hier, wo Du auch Antworten auf Deine Fragen findest:
Clearstream-Abwicklungsentgelt
Ich habe das Problem vor kurzem nach dem englischen Motto "if you can't beat them, join them" gelöst, indem ich Aktien der Deutschen Börse gekauft habe, zu denen Clearstream gehört. Ich "Sauhund" verdiene jetzt an den Clearstream-Gebühren mit.
Gruß, Pramax
am 10.07.2018 15:59
Herzlich willkommen in dieser Community.
Deinen Ärger über die Zusatzkosten bei Teilausführungen kann ich gut verstehen. Ich empfehle Dir daher, über das LiveTrading zu handeln (siehe die ausführlichen Hinweise hier). Dort treten Teilausführungen niemals auf (Ausnahme: Handelspartner Baader, aber da sehr, sehr selten).
nmh
am 10.07.2018 16:09
Hallo @serj,
herzlich willkommen in der Community! 🙂
Informationen zu den Clearstream-Gebühren findest du in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis auf Seite 7.
Die 2,90 Euro sind ein pauschales Abwicklungsentgelt, das bei ausländisch verwahrten Wertpapieren anfällt. Wir berechnen das Entgelt auch bei Teilausführungen, sofern die nicht taggleich anfallen.
Kam es bei dir denn zu einer Teilausführung innerhalb eines Tages oder wurde der andere Teil der Order erst am nächsten Tag ausgeführt?
Viele Grüße
Philipp
am 10.07.2018 17:35
Hallo Philipp,
Danke Dir für Deine Antwort.
Genau das ist es ja, was mich daran so aufregt - die Order wurde direkt ausgeführt! Beide Teilausführungen sogar in der selben Minute (um 15:31 Uhr). Dass die Gebühr einmalig anfällt kann ich dann ja noch akzeptieren, in meinem Fall wurde sie aber trotzdem doppelt berechnet - genau das hatte ich dem Support auch so mitgeteilt und trotzdem bekam ich die Gebühr nicht erstattet.
am 10.07.2018 17:40
Hallo @serj,
das ist komisch. Frag doch noch mal nach, die Kollegen müssen da wohl was falsch verstanden haben.
Viele Grüße
Philipp
am 10.07.2018 19:49
@SMT_Philipp schrieb:
Hallo @serj,
das ist komisch. Frag doch noch mal nach, die Kollegen müssen da wohl was falsch verstanden haben.
Viele Grüße
Philipp
Hallo @SMT_Philipp,
nein, das ist nicht komisch. Das ist gewollt, denn genauso steht es etwas verklausuliert im Preis- und Leistungsverzeichnis:
"Wichtiger Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen und somit eine Order in zwei oder mehreren Teilen ausgeführt werden. Die Orderentgelte und sonstigen Entgelte der Orderausführung fallen pro Teilausführung an. Ausgenommen hiervon sind bei taggleichen Teilausführungen an in- und ausländischen Börsenplätzen die Orderentgelte und börsenplatzabhängigen Entgelte."
In dem rot markierten Teil sind nur die Orderentgelte und börsenplatzabhängigen Entgelte genannt. Von den sonstigen Entgelten steht da nichts. Das war zumindest die Begründung, als ich mich mal über die mehrfachen Clearstream-Gebühren beschwert habe (ein Schelm wer übles bei dieser Art der Formulierung denkt). Seitdem vermeide ich XETRA wenn immer es geht.
Die Verärgerung von @serj kann ich übrigens gut verstehen. Man stelle sich mal vor mein Weinhändler würde mir die 10 Kisten Wein, die ich wohl möglich geordert habe, flaschenweise ausliefern und für jede einzelne Flasche Zustellgebühren verlangen – juristisch undenkbar! Aber im Finanzdienstleistungsgewerbe gelten wohl andere Maßstäbe. Wahrscheinlich ist XETRA sogar absichtlich so programmiert, dass es immer wieder zu Teilausführungen kommt. Bei anderen Börsen passiert das jedenfalls deutlich seltener oder gar nicht. Hier sehe ich Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Mein Rechtsemfinden ist da auf jeden Fall erheblich irritiert.
Gruß paba
10.07.2018 19:59 - bearbeitet 10.07.2018 20:15
Wie gesagt: am besten das LiveTrading benutzen. Seit vielen Jahren handle ich fast nur noch dort. Mehrfach täglich. Teilausführungen gibt es keine (Ausnahme ist Baader, dort passiert es in weniger als einem Prozent der Trades; comdirect ist dann immer sehr kulant).
nmh
am 12.07.2018 14:07
Ich werde mit meinem Anliegen nochmal beim Support nachhören.
Unabhängig davon: Gibt es von Seiten comdirect das Bestreben zu erläutern, bei welchen Aktien Clearstream Gebühren anfallen? Das würde das Auswählen von Aktien sehr vereinfachen!
am 12.07.2018 14:28
Hallo @serj,
aktuell sind mir hier keine Pläne bekannt. Ich gebe das aber gerne weiter.
Viele Grüße, Mario