Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Biontech ADR

schmiedluch
Autor ★
4 Beiträge

Guten Tag,

ich besitze Anteile der Biontech ADR (WKN: A2PSR2).

Soweit ich das verstanden habe, muss ja bei einer ADR Aktie sofort der Gewinn versteuert werden, auch wenn der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.

Im Internet steht, dass man ADR Aktien, manchmal gegen eine Gebühr, gegen die Stammaktie tauschen kann. Allerdings wird bei der Comdirect mir nur die ADR Aktie von Biontech angezeigt.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bei dieser Aktie nicht sofort die Gewinne versteuern zu müssen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

   

4 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
3.836 Beiträge

@schmiedluch  schrieb:

Soweit ich das verstanden habe, muss ja bei einer ADR Aktie sofort der Gewinn versteuert werden, auch wenn der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.

...

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bei dieser Aktie nicht sofort die Gewinne versteuern zu müssen?


Da hast du was falsch verstanden.

Egal ob ADR oder "Originalaktie", wenn du sie verkaufst, musst du den angefallenen Gewinn versteuern (wenn er den Freistellungsauftrag überschreitet). 

NordlichtSH
Mentor ★★
1.838 Beiträge

Ich glaube, da vermischt du etwas.

 

Ob Aktie oder ADR, einen Kursgewinn musst du erst dann versteuern, wenn du die Aktie veräußerst.

 

Es gibt allerdings bei Ausschüttungen ausländischer Aktien (je nach Land) eine Quellensteuer, die du trotz Freibetrag bezahlen musst, weil der Freibetrag nur für die deutschen Steuern gilt. 

 

Beispiel USA: 10% Quellensteuer auf Dividende, die aber auf die 25% Zinsabschlagsteuer angerechnet wird. Die 10% US-Quellensteuer wandern in den Topf "anrechenbare ausländische Steuer" und werden aus dem Topf entnommen, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist. 

GetBetter
Legende
7.336 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

Beispiel USA: 10% 15% Quellensteuer auf Dividende, die aber auf die 25% Zinsabschlagsteuer angerechnet wird. Die 10% 15% US-Quellensteuer wandern in den Topf "anrechenbare ausländische Steuer" und werden aus dem Topf entnommen, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist. 


😉

NordlichtSH
Mentor ★★
1.838 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@NordlichtSH  schrieb:

Beispiel USA: 10% 15% Quellensteuer auf Dividende, die aber auf die 25% Zinsabschlagsteuer angerechnet wird. Die 10% 15% US-Quellensteuer wandern in den Topf "anrechenbare ausländische Steuer" und werden aus dem Topf entnommen, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist. 


😉


Hast recht.