am 01.03.2023 15:07
Rom (d.h. München) hat gesprochen. Auch Krypto-Trading ist steuerpflichtig
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/
.Zu den (anderen) Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sein können, gehören auch virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token. Diese werden i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeschafft, wenn sie im Tausch gegen Euro, gegen eine Fremdwährung oder gegen andere virtuelle Währungen erworben werden; sie werden veräußert im Sinne der Vorschrift, wenn sie in Euro oder gegen eine Fremdwährung zurückgetauscht oder in andere Currency Token umgetauscht werden.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 01.03.2023 18:28
@dg2210 schrieb:Rom (d.h. München) hat gesprochen. Auch Krypto-Trading ist steuerpflichtig
Das ist nun weder neu noch irgendwie überraschend.
Das war vorher auch schon so.
am 02.03.2023 07:07
Das Urteil ist neu!
am 02.03.2023 07:08
Danke @dg2210 für den Hinweis!
02.03.2023 07:43 - bearbeitet 02.03.2023 07:44
02.03.2023 07:43 - bearbeitet 02.03.2023 07:44
Hallo @Silver_Wolf,
ich würde mich wirklich freuen, wenn Du etwas feinfühliger schreiben würdest.
@dg2210 hat der Community einen wertvollen Hinweis gegeben! Hatten sich in der ersten Phase der Unsicherheit vor langer Zeit nicht ein paar Communauten beschwert, dass so manche Bank bei Auszahlungen aus Krypto Konten in Frage stellen würde? Oder gar versucht die Verbindung durch einseitige, zugangspflichtige Willenserklärung beenden mag.
Und genau deshalb kann das Urteil für viele Communauten wertvoll sein. Das macht es auch für Bankmitarbeiter einfacher, als wenn ein Kunde plötzlich die internationalen Rechnungslegungsstandards nach IFRS 9 auspackt. 😉
Auch hier haben Juristen die Wirtschaftswissenschaften überholt. Eigentlich wäre da schon lange ein WISO spezial bei den ARDZDFlingen fällig, die berichten aber lieber über die angebliche Energiepreisbremse und staatliche Subventionen ohne die vorher erfolgte dauerhafte Steuererhöhung durch Erweiterung der Bemessungsgrundlage darzustellen. 😜
Disclaimer: Ich halte keine Kryptowährungen.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 02.03.2023 08:24
Keine Ahnung was du meinst. Dieses Urteil ändert überhaupt nichts.
Da wollte sich jemand um die Steuern drücken und wurde abgebügelt.
Wenn du jetzt oder in zwei Jahren einen BTC zu Geld machen willst wird die Bank immer nach der Herkunft des Geldes fragen und ggf. das Konto kündigen. Das wird nicht besser sondern schwieriger werden.
am 02.03.2023 09:46
Hallo @Silver_Wolf,
@dg2210 hat das Urteil brillant zusammengefasst. [...] "den (anderen) Wirtschaftsgüter [...] gehören"
Damit erkennt die oberste Instanz an, dass das streitgegenständliche Investment zu dieser Kategorie Wirtschaftsgüter gehört und nicht etwa Hobby oder irgendeine Art Liebhaberei wäre.
Dass dies nicht die KYC Regeln und Geldwäschegesetze aussetzt, dies sollte eigentlich klar sein. Es kann ein erster Hinweis auf Rechtssicherheit sein, deshalb ist der Beitrag von @dg2210 sehr wertvoll.
Passt also alles.👍 Und weil Du fragtest: Ich habe aus persönlichen Bedenken heraus kein Krypto.
Tipp für Silver_Wolf: Frage doch mal Deinen Firmenkundenbetreuer oder Steuerberater nach dem vergleichsweise neuen Begriff Empfangslimit bei laufenden Konten.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
02.03.2023 09:49 - bearbeitet 02.03.2023 09:49
02.03.2023 09:49 - bearbeitet 02.03.2023 09:49
@Glücksdrache schrieb:
@dg2210 hat das Urteil brillant zusammengefasst. [...] "den (anderen) Wirtschaftsgüter [...] gehören"
Danke für das Lob, aber die brillante Zusammenfassung stammt nicht aus meiner Feder, sondern von der Pressestelle des BFH. Meine Beitrag beschränkt sich auf die Auswahl des Zitates.
am 02.03.2023 09:53
Hallo @dg2210,
das Ganze gelesen zu haben, zu verstehen und für die Community zusammenzufassen ist eine Leistung und bleibt wertvoll. Ich wollte es einfach nur freundlich abgrenzen und herausarbeiten im Gegensatz zur Behauptung "es wäre nichts Neues".
Liebe Grüße
Gluecksdrache