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Besitznachweis bei Hauptversammlung ausländischer Aktien und Rückruf

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

Guten Tag alle zusammen.

Das ist mein erster Beitrag und die ersten Fragen in diesem Forum.

 

Ich hab durch das comdirect Forum bereits viele meiner Fragen als Börsen-Novize beantworten können. Dafür Euch allen vielen Dank! Besonders auch @nmh für die vielen grundsätzlichen Erklärungen. 🙏

 

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Wie viele Börsen-Novizen bin erst durch bestimmte ‚Umstände‘ der letzten Monate an das Thema Trading herangeführt worden - konkret US36467W1099 aka A0HGDX aka Gamestop. Ja, genau.

 

Ich verstehe, wenn dies höchst volatile Aktie absolut kritisch gesehen wird (Stichwort „Zockerpapier“, „Pump & Dump/Squeeze“, ) und für den Einstieg in die Börsenwelt von vielen als vollkommen ungeeignet angesehen wird. Für diese Sichtweise habe ich Verständnis.

 

Trotzdem möchte ich an dieser Stelle keine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn dieses Invests führen. Was Fundamentals sind, interpretiert jede*r anders. (und: die hohe Volatilität macht im besten Fall auch bei nur wenigen Aktien, die Gebühren pro Order wett 🙂 Auf eine spöttische/zynische Grundhaltung bzw. Anmerkungen ggü. der „WSB-Investoren“ würde ich zumindest in diesem Thread gerne verzichten.

 

Falls Ihr aber ernstgemeinte Fragen zum Thema/Phänomen Gamestop habt, kann ich versuchen diese in diesem Thread ebenfalls so gut ich kann zu beantworten.

 

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Jetzt zu meinen Fragen als langjähriger comdirect-Kunde und Trading-Novize:

Gamestop hat erst vor ein paar Tagen die Hauptversammlung für den 09. Juni 2021 bekanntgegeben. Anders als bei der Hauptversammlung einer deutschen Gesellschaft müssen sich die Aktien des Aktionärs bereits 60 Tage vorher im Depot befinden.

 

So weit ich das verstehe, ist dies bei der comdirect bzw. deutschen Brokern der Fall, da ohnehin kein Securities Lending (Wertpapierleihe) stattfindet. (Bitte berichtigt mich, falls ich falsch liege).

 

1. Wie komme ich an meine Besitzbescheinigung/-nachweis als Anteilseigner um a) von meinem Stimmrecht Gebrauch zu machen oder b) von einer möglichen Dividende zu profitieren oder c) für einen Aktienrückruf? Wie ist diesbezüglich das Vorgehen mit einem Comdirect Depot und ausländischen Wertpapieren?

 

Der Stichtag (Record Date) wäre bereits der 15. April. Nach meiner Erkenntnis ist dies auch - anders als in Deutschland - auch der Stichtag einer theoretischen Dividendenberechtigung anhand des eigenen Depots. (Bitte berichtigt mich auch hier, falls ich falsch liege.)

 

2. Was genau passiert bei einem theoretischen Rückruf mit meinen Anteilen. Würden diese an die Heimatbörse NYSE verlagert? Wie findet dieser Prozess bei der Comdirect genau statt? Und welche Auswirkungen hat dies auf mein Depot?

 

3. Falls es an turbulenten Tagen zu einem Aussetzen des Handels in Deutschland(!) kommt, kann stattdessen kurzfristig auch der Handelsplatz NYSE für den Verkauf ausgewählt werden? (Stichwort Clearstream; auch beabsichtige ich keinen mehrere Tagen oder Wochen dauernden Lagerstellenwechsel des Depots).

 

4. @SMT_Jan-Ove bereits hier auf Einschränkungen von nur 15%-Sell-Limit-Order für den direkten NYSE Handel bzw. 250%-Sell-Limit-Order für dt. Börsen hingewiesen.

Gilt aber das gedeckelte 250%-Limit auch für das Trading auf außerbörslichen Handelsplattformen in Deutschland (z.B. L&S)?

 

x

Lieben Dank Euch allen für das Beantworten meiner Fragen.

17 ANTWORTEN

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@DMZ  schrieb:

"Voraussetzung für die Ausübung Ihres Stimmrechts an der Hauptversammlung der oben genannten Gesellschaft ist, dass Ihr Wertpapierbestand zum 20.04.2021 bereits in der USA verwahrt wurde. Bedauerlicherweise ist dies bei Ihnen jedoch nicht der Fall."


Ist das eine Bedingung nach US-Recht oder woher kommt diese Anforderung? Für das Unternehmen sollte es doch keine Rolle spielen, wo der Anleger seine Aktie verwahrt, um für die Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt zu sein. Mir erscheint diese Bedingung etwas willkürlich.

 

Viele Grüße

Weinlese

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

@Weinlese 

Genaueres weiß ich nicht.  

 

Ich kann mir allerdings vorstellen, dass dies mit Clearstream International S.A zu tun hat, eine Tochter der Deutschen Börse AG. Diese verwahrt die Wertpapiere unterschiedliche Banken. Werden ausländische Aktien in EUR auf deutschem Börsen bzw. deutschen elektronischen Handelsplattformen erworben, dient Clearstream als Zentralverwahrer aka Sammelstelle.

 

Warum ich mich als Aktionär trotzdem nicht einfach zu einem elektronischen Proxy Voting in den USA anmelden kann, ist mir auch schleierhaft. Aber klar, US-Recht wird auch nochmal eine Rolle spielen - vermutlich soll der internationale Einfluss auf amerikanische Unternehmen klein gehalten werden. Das ist von meiner Seite her aber nur Spekulation. 

 

Bisher weiß ich zum Record Day für die Stimmabgabe nur: "bis zu 60 Tage vorher". Aber: Der Termin für das Annual Meeting von Gamestop wurde am 08.04. verkündet. Für ausländische Investoren, die einen teueren Lagerstellenwechsel beantragen müssten, erscheint mir der 20.04. deutlich zu knapp. Aber vielleicht ist dieses Prozedere üblich und am Ende genauso gewollt. 

 

Falls jemand Näheres weiß oder auch welche europäische/deutsche Regelungen es für amerikanische Aktionäre und ihre Stimmabgabe gibt, freu ich mich.

 

Ich hab jetzt einmal beim Kundendienst nachgefragt, wo genau ich die Information für den oben genannten Stichtag bekomme. 

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

Weiteres Update: Gamestock IR hat heute 22.04.2021 ein SEC 'Form DEF 14A" aka "definitive proxy statement" eingereicht. Dort werden genauere Informationen für das geplante Aktionärstreffen im Juni vorgestellt. Dort steht auch: 

 

>> Only stockholders of record as of the close of business on April 15, 2021 (the “record date”) are entitled to vote at the annual meeting and any postponement or adjournment thereof. <<

 

Damit ist die oben zitierte Information des comdirect Kundensupports via Mail im Hinblick auf das Datum ("20.04.21") leider falsch. @Social-Media-Team 

 

Nach wie vor ist mir unklar, wie ich als EUR-Aktionär an ausländischen Annual Meetings teilnehmen bzw. abstimmen kann. Ein Lagerstellenwechsel in die USA wäre damit nur in dem Zeitfenster von fünf Arbeitstagen möglich - beim Beispiel Gamestop nur vom 08.04. (First Announcement Annual Meeting)-15.04.2021 (Record Date Proxy Voting).

 

cc: @Weinlese 

Sebi2108
Autor ★
3 Beiträge

Online werden nun vereinzelt Meldungen laut, dass die CD nun doch Unterlagen bereitstellt, um sein Wahlrecht auszuüben. Explizit geht es um Aktien, die sich in einer nicht-US Lagerstelle befinden. 

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

Update! Danke @Sebi2108, die einzelnen *Meldungen hatte ich auch gelesen.

 

Ich kann das hier bestätigen: Nachdem ich eine weitere Anfrage über das "Kontaktformular für Kunden" gestellt habe (https://www.comdirect.de/cms/hilfe-service-kontakt.html),  hat mir die comdirect Kundenbetreuung heute - bereits zwei Tage später - das Proxi Form Formular bereitgestellt. Allerdings handelt es sich (nur) um eine "Weisung zur Abstimmung für die GAMESTOP Hauptversammlung".

 

Zitat:

"Sofern Sie eine Weisung erteilen möchten, lassen Sie uns bitte die beiden letzten

Seiten ausgefüllt, mit Ihrer Kontonummer versehen und unterschrieben bis zum 28.05.2021, 10.00 Uhr, zukommen."

 

Gamestop Shareholder können somit nicht direkt abstimmen, sondern nur indirekt über die comdirect. Auch ein notwendiger Lagerstellen-Übertrag in die USA ist für das Voting damit vom Tisch. Der Stichtag für den Aktienbesitz bleibt aber bestehen (EDIT: Nur "For Stockholders as of record on April 15, 2021"; mehr dazu Infos siehe oben).

 

Ich freu mich mein Stimmrecht auszuüben und zu voten.

#Vote 🐵

 

cc: @Social-Media-Team 

 

 

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

@SMT_Jan-Ove Entschuldige die vielleicht dumme Frage,  aber in der Mitarbeiter Email oben wird explicit nach der "KONTONUMMER" gefragt. Nach meinem Verständnis gibt es auch eine comdirect interne KUNDENNUMMER; die ist im CB System auch als "Kundennummer" so benannt.  Die ist aber nicht damit gemeint, oder?

 

Umgangssprachlich ist mit Kontonummer meist die eigene IBAN gemeint, richtig?

...nicht, dass hier am Ende deshalb das Voting scheitert.

 

EDIT: Oder ist es gar die Depotnummer? 🤔

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @DMZ,

 

deine Nachfrage ist absolut berechtigt.

 

Wir nutzen verschiedene Begrifflichkeiten und die Kontonummer ist quasi ein Überbegriff. Du kannst in dem Formular deine Konto- oder Depotnummer (siebenstellig) angeben oder auch die IBAN. Die Stellen 14-20 entsprechen der Konto- oder Depotnummer.

 

Deine Kundennummer ist 11-stellig und enthält vor der Konto-/Depotnummer noch eine "Filialnummer". Die Kundennummer findest du übrigens im Persönlichen Bereich > Verwaltung > Meine Daten.

 

Gruß

Erik

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

Verstanden & Danke. Und ein Hurra auf diejenigen, die dieselbe Zahlenabfolge sofort erkennen können.

 

Die Depotnummer (Handel) entspricht den letzten sieben Ziffern der IBAN (Banking).

Somit kann beides für die erteilte Weisung zum Proxy Voting verwendet werden.