Automatische Dividendenbesteuerung Deutschland
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am 05.09.2020 18:33
Hallo Community!
Mein Hauptwohnsitz ist in Österreich, habe aber mein gesamtes Depot bei der comdirect.
Die Steuerberechnungen bei Aktienverkäufen und Dividenden passen soweit alle. Im Jahr 2020 bereits von meinen einzigen beiden deutschen AG's die Dividende bekommen - Münchener Rück und Fresenius.
Bei diesen Abrechnungen werden mir jedoch automatisch die deutschen Steuersätze abgezogen - dies ist für meine persönliche Steuerberechnung natürlich nicht richtig.
Jetzt wollte ich hier kurz nachfragen ob diese Thematik noch jemand hat bzw. ob oder wie man das umgehen kann?
Danke für die Rückmeldung,
Christian
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Aktien
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- versteuer

am 05.09.2020 19:00
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am 05.09.2020 19:00
Ich würde davon ausgehen, dass die Besteuerung richtig ist. Man zahlt sehr häufig Quellensteuer im Ausland.
Kurze Google Suche: https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-Dividenden,-Zinsen-und-Lizenzen-aus-D.html
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am 05.09.2020 19:17
Klar Quellensteuer, das ist soweiso selbstverständlich. Bei mir werden aber komplett alle deutschen Steuersätze abgezogen - also inklusive Soli.
Es steht in dem Link aber auch eindeutig:
"Zuweisung der Besteuerungsrechte durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (DBA)
Dividenden
Deutschland darf aus seinem Staat stammende Dividenden an in Österreich ansässige Personen mit insgesamt 15% besteuern. "
Somit wäre die Besteuerung die ich bei dieser Abrechnung erhalte falsch.
Bei normalen Dividendenabrechnung wird mir die Quellensteuer aus dem jeweiligen Land abgezogen - was auch korrekt ist. Bei Münchener Rück und Fresenius aber die gesamte deutsche Steuerbelastung inklusive Soli.
Jetzt also die Frage: warum ist das so bzw. wie kann man das umstellen oder umgehen?

05.09.2020 19:22 - bearbeitet 05.09.2020 19:25
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05.09.2020 19:22 - bearbeitet 05.09.2020 19:25
Achso, das ging aus deinem Anfangspost leider nicht genau hervor. Wenn das wirklich falsch ist, würde ich an deiner Stelle einfach Mal bei der Hotline anrufen, die sind für gewöhnlich sehr kompetent und 24/7 erreichbar. Wenn die dir nicht helfen können, leiten sie dein Problem an die entsprechende Fachabteilung weiter. Alternativ kann @SMT_Service am Montag sicherlich Mal bei der Fachabteilung nachfragen
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am 05.09.2020 19:55
Rückererstattungsantrag stellen:
06.09.2020 13:31 - bearbeitet 06.09.2020 13:32
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06.09.2020 13:31 - bearbeitet 06.09.2020 13:32
@Xaartacar Das hat schon alles so seine Richtigkeit. Hier wird das sehr gut erklärt (ist zwar die E.on IR-Seite, aber das spielt ja keine Rolle).
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am 06.09.2020 17:25
Ausländische Empfänger (Gläubiger) von Kapitalerträgen können in besonderen Fällen ganz oder teilweise durch Erstattung von der Kapitalertragsteuer (KapSt) entlastet werden.
Die Kapitalertragsteuer wird zunächst in voller Höhe (25 Prozent vom Kapitalertrag zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) durch den inländischen Zahlungsverpflichteten (Schuldner des Kapitalertrags) einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt. Der Gläubiger des Kapitalertrags kann seinen Anspruch auf einen niedrigeren Steuerabzug nach DBA bzw. den §§ 43b oder 44a Absatz 9 EStG beim Bundeszentralamt für Steuern geltend machen und die steuerliche Entlastung erreichen.
Das steht auf der Seite des deutschen bzst.de. Damit wäre die Frage somit wohl beantwortet - auch wenn auf der österreichischen steht, dass im normalfall gleich der an das Doppelbesteuerungsabkommen angepasste Betrag ausgezahlt werden sollte.
Aber schlussendlich wird wohl die Information der deutschen Seite richtiger sein und ich muss dies durch den Antrag zurückfordern.
Vielen Dank!
