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Anfängerfrage bezzüglich Doppelbesteuerung / Quellensteuer

FlashGoran
Autor
3 Beiträge

Hallo Comunity,

 

hätte einige Fragen zur Besteuerung in meinem Depot.

Ich besitze amerikanische Wertpapiere und die anfallende Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen wird um den Wert des im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ausgehandelten Prozentsatz zwischen BRD und USA automatisch gemindert(30% USA-15% Minderung durch DBA). Das passiert ganz automatisch und wird von der Comdirect ohne weiteres zutun erledigt.

Nun zu meiner Frage:

 

1. Ich möchte Wertpapiere chinesischer und rusischer Herkunft erwerben(Alibaba und Gazprom). Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich anrechenbarkeit der Quellensteuer zwischen der BRD und diesen Ländern (15% Russland /10% China anrechenbar).

Wird diese beim Abzug der in Detschland fälligen Kapitalertragssteuer durch meine Bank (Comdirect) bereits berücksichtigt?

Oder schlägt die Bank auf meine Dividendenerträge die vollen 26%  Kapitalertragssteuer drauf und ich muss mir die Differenz im Zielland zurückerstatten lassen?

Meine Frage zielt darauf ab ob in Deutschland die Höhe der Kapitalertragssteuer automatisch durch meine Bank um den Wert des DBA reduziert wird?

Ich würde mir nicht die Mühe machen in Festlandchina meine zu viel gezahlten Steuern zurück zu fordern aber die automatische Minderung meines Steuersatzes in Deutschland durch meine Depotbank wäre kaufentscheidend.

 

2. Wie würde sich bei oben genannter Frage die Besteuerung verändern wenn ich GazpromADR's und AlibabaADR's aus den USA erwerben würde. Wie sieht dan die Quellenbesteuerung und Abzüge der Kapitalerträge bei meiner Depotbank aus?

 

Über eine allgemeine Rückantwort würde ich mich sehr Freuen

Grüße aus Frankfurt

3 ANTWORTEN

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @FlashGoran,

 

das BzSt veröffentlicht jedes Jahr eine Liste zur Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein D.... Dort bitte die PDF-Datei für das jeweilige Land öffnen; in der Spalte "Ergebnis: anrechenbar sind …" kannst du den Anteil der ausländischen Quellensteuer sehen, den die Bank automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen darf.

 

Den darüber hinausgehenden Anteil musst du dir in den jeweiligen Ländern zurückholen. Auf Antrag kann auch comdirect diese Anteile für dich zurückholen - zumindest aus manchen Ländern. Das ist aber kostenpflichtig (Details muss du bei comdirect erfragen). Die DBA-Vollmacht dafür findest du hier.

 

Bei ADRs (American deposit receipt) fällst du unter die amerikanische Quellenbesteuerung (hier muss du also in der Regel nichts unternehmen: du zahlst von vorne herein statt 30% nur 15% Quellensteuer, weil comdirect ein "qualified intermediary" ist und diese 15% werden dir automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet).

 

Gruß paba

FlashGoran
Autor
3 Beiträge

Hallo paba,

 

vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

 

"

Hallo @FlashGoran,

 

das BzSt veröffentlicht jedes Jahr eine Liste zur Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein D.... Dort bitte die PDF-Datei für das jeweilige Land öffnen; in der Spalte "Ergebnis: anrechenbar sind …" kannst du den Anteil der ausländischen Quellensteuer sehen, den die Bank automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen darf.

 

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Bezzüglich deiner oben zitierten Antwort ist es nun speziel bei der Comdirect üblich den in der PDF genannten Steuersatz automatisch anzurechnen?

Macht das die Comdirect mit jedem Land auf der Liste mit dem Steuersatz der unter "Ergebnis:anrechenbar sind..." angezeigt wird?

 

Grüße

und Danke 🙂

Deine erste Amtwort ist bereits sehr hilfreich ....

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @FlashGoran,

 

das kann ich dir auch nicht genau sagen. Es sollte aber meiner Meinung nach für alle deutschen Banken gelten (sonst macht die Liste meiner Ansicht nach keinen Sinn). Wichtig ist auch das es Länder mit Sonderregelungen gibt, z.B. Norwegen: dort darf dir die Bank keine Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen (0% steht auch in der verlinkten Datei), obwohl 15% nach DBA erstattungsfähig sind. Diese 15% musst du im Falle von Norwegen aber über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurückverlangen.    

 

Einen guten überblick für verschiedene Länder erhältst du hier. Es gibt viele weiter solcher Links (einfach nach "Quellensteuer" in der Community suchen).  Die Problematik der Quellensteuer ist aber grundsätzlich nicht einfach; viele Länder haben Sonderregelungen.  

 

Gruß paba