am 13.06.2023 16:50
Hallo miteinander,
dieses Jahr werde ich durch ETF-Verkäufe einige Verluste realisieren müssen. Deswegen wird in meiner Jahressteuerbescheinigung bei den Erträgen wohl eine Null erscheinen.
Gleichzeitig habe ich dieses Jahr durch Fonds-Verkäufe aus Altbestand (Kauf vor 2009) Gewinne erzielt, die jedoch durch die anderweitigen Verluste überkompensiert werden.
Jetzt frage ich mich, ob in meiner Jahressteuerbescheinigung trotz der Null für die Erträge der Gewinn aus Altbestands-Verkäufen ausgewiesen wird. Dies wäre ja wichtig, um beim Finanzamt die Erstattung der auf den Altbestand-Gewinn gezahlten Steuern zu beantragen.
Hat jemand Erfahrung damit, so dass er/sie mir bestätigen kann, dass die Altbestand-Gewinne auch in diesem Fall auf der Jahresbescheinigung ausgewiesen werden?
13.06.2023 17:07 - bearbeitet 13.06.2023 17:37
@UliW schrieb:Gleichzeitig habe ich dieses Jahr durch Fonds-Verkäufe aus Altbestand (Kauf vor 2009) Gewinne erzielt, die jedoch durch die anderweitigen Verluste überkompensiert werden.
Jetzt frage ich mich, ob in meiner Jahressteuerbescheinigung trotz der Null für die Erträge der Gewinn aus Altbestands-Verkäufen ausgewiesen wird. Dies wäre ja wichtig, um beim Finanzamt die Erstattung der auf den Altbestand-Gewinn gezahlten Steuern zu beantragen.
Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.
Kurz und bündig: Wenn es Altbestand mit Kauf vor 2009 ist, dann sind die daraus reusltierenden Erlöse steuerlich irrelevant.
Gemäß des damaligen Steuerrechts waren Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei .
Umgekehr konnteb Verluste natürlich auch nicht steuermindernd angerechnet werden.
Für Dich bedeutet das, dass die Ergebnisse der Altbestände in der JStB nicht auftauchen werden.
am 13.06.2023 17:26
@GetBetter schrieb:
@UliW schrieb:Gleichzeitig habe ich dieses Jahr durch Fonds-Verkäufe aus Altbestand (Kauf vor 2009) Gewinne erzielt, die jedoch durch die anderweitigen Verluste überkompensiert werden.
Jetzt frage ich mich, ob in meiner Jahressteuerbescheinigung trotz der Null für die Erträge der Gewinn aus Altbestands-Verkäufen ausgewiesen wird. Dies wäre ja wichtig, um beim Finanzamt die Erstattung der auf den Altbestand-Gewinn gezahlten Steuern zu beantragen.
Kurz und bündig: Wenn es Altbestand mit Kauf vor 2009 ist, dann sind die daraus reusltierenden Erlöse steuerlich irrelevant.
Gemäß des damaligen Steuerrechts waren Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei .
Umgekehr konnteb Verluste natürlich auch nicht steuermindernd angerechnet werden.
Für Dich bedeutet das, dass die Ergebnisse der Altbestände in der JStB nicht auftauchen werden.
Das ist so nicht richtig.
Es gibt einen Freibetrag für Gewinne, also werden da auch Verluste aus Altbestand eingerechnet.
https://www.fondsfuchs24.de/wiki/fondsbesteuerung/altbestaende_bestandsschutz/
In der Steuerbescheinigung wird alles getrennt ausgewiesen wo ein Verrechnungsverbot besteht.
am 13.06.2023 17:29
Leider trifft das den Sachverhalt nicht ganz.
Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind tatsächlich weiterhin steuerfrei.
Für Fonds gilt, dass die Gewinne, die bis Ende 2017 erzielt wurden, tatsächlich komplett steuerfrei waren. Ab 01.01.2018 erzielte Gewinne sind nur bis zu einem Gesamtfreibetrag von 100.000€ pro Person steuerfrei. Da comdirect nicht wissen kann, ob ich diesen Freibetrag bereits erreicht habe, zieht mir die Bank für den Gewinn seit 2018 die Quellensteuer ab.
Um diese Steuer wiederzubekommen, benötige ich einen Ausweis auf der Jahressteuerbescheinigung. Und genau um den geht es mir.
am 13.06.2023 17:31
Gilt das tatsächlich auch dann, wenn ich insgesamt negative Erträge habe? Hast Du Erfahrung damit?
am 13.06.2023 17:40
@UliW schrieb:Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind tatsächlich weiterhin steuerfrei.
Für Fonds gilt, [...]
Du hast Recht.
Ich hatte das "Fonds" zwar gelesen, irgendwie ist es aber nicht bis zu den entscheidenden Synapsen vorgedrungen.
Sorry für die Verwirrung.
13.06.2023 17:45 - bearbeitet 13.06.2023 17:54
13.06.2023 17:45 - bearbeitet 13.06.2023 17:54
@UliW schrieb:Leider trifft das den Sachverhalt nicht ganz.
Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind tatsächlich weiterhin steuerfrei.
Für Fonds gilt, dass die Gewinne, die bis Ende 2017 erzielt wurden, tatsächlich komplett steuerfrei waren. Ab 01.01.2018 erzielte Gewinne sind nur bis zu einem Gesamtfreibetrag von 100.000€ pro Person steuerfrei. Da comdirect nicht wissen kann, ob ich diesen Freibetrag bereits erreicht habe, zieht mir die Bank für den Gewinn seit 2018 die Quellensteuer ab.
Um diese Steuer wiederzubekommen, benötige ich einen Ausweis auf der Jahressteuerbescheinigung. Und genau um den geht es mir.
Da musst du dir wohl keine Sorgen machen.
In der Steuerbescheinigung gibt es ein Feld zu § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG.
Wieso Quellensteuer? Auf die Gewinne und Erträge zahlst du Kapitalertragsteuer.
Hier noch ein guter Artikel:
https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
am 13.06.2023 18:14
@UliW schrieb:Gilt das tatsächlich auch dann, wenn ich insgesamt negative Erträge habe? Hast Du Erfahrung damit?
Damit habe ich keine Erfahrung.
Ich mache nur Aktienverluste. 🙂
Aber das wird so laufen wie bei den anderen Beschränkungen auch.
Der Freibetrag wird ja gesondert vom FA festgestellt. Da werden sicher auch Verluste eingerechnet.
Ich meine dazu steht auch etwas im Gesetz, aber das habe ich nur überflogen.
Aber du kannst doch selbst bei der Bank nachsehen.
Die Comdirect hat doch diese tolle Steuerübersicht die andere Banken nicht bieten.
Wenn du einen neuen Fonds (2018+) mit Verlust verkaufst dann wird dieser in den Topf Sonstige gebucht.
Ich gehe davon aus daß das bei einem Altbestand nicht passiert.
Also schaue dir die Buchung für diesen Verkauf an.
Da sollte sich der Saldo G/V Sonstige nicht geändert haben.
Wenn sich das so darstellt wurde der Verlust nicht verrechnet und wird daher bescheinigt.
Das musst du auch nicht beantragen. Alles was bei der Bank nicht verrechenbar ist wird automatisch bescheinigt.
am 13.06.2023 19:29
Nun - ich habe die Altbestände ja mit Gewinn verkauft, nicht mit Verlust. Das hätte ich bleiben lassen.
Die G/V Sonstige hat sich dadurch erhöht. Das ist ja auch logisch. Ich habe einen Gewinn gemacht, der möglicherweise den Freibetrag überschreitet. Die comdirect weiß ja nicht, ob ich noch andere Depots habe.
Das heißt: Ich habe insgesamt Verluste, aber einen Altbestand-Gewinn. Und den möchte ich (trotz der Verluste) getrennt ausgewiesen bekommen. Ich gehe davon aus, dass es so sein wird, aber ich suche jemanden, der mir das definitiv bestätigen kann. Vermutungen helfen mir da leider nicht weiter.
am 13.06.2023 19:30
Ach ja, wenn Du nur Aktienverluste machst - hast Du mal über ein Sparbuch nachgedacht? 🙂