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Kapitalerträge ausweisen als Gebietsfremder

gl287
Autor
5 Beiträge

Hallo zusammen,

ich lebe im EU Ausland, somit werden die Steuern auf die Kapitalerträge nicht von comdirect einbehalten. Ich muss die Erträge selbst bei der Steuerklärung angeben. Ich hatte gehofft, dass ich die Erträge anhand der Jahressteuerbescheinigung ermitteln kann. Dort finde ich zwar folgende Zeile: "Im Bescheinigungszeitraum waren Investmentanteile vorhanden oder wurden veräußert."

Aber das ODER irritiert schon sehr, dazu bin ich nicht sicher, ob es sich um den Verkaufserlös oder den Gewinn (Erlös - Kosten) handelt.

Kann ich die benötigten Informationen aus der Steuerbescheinigung bekommen oder braucht es dafür die (kostenpflichtige!) Erträgnisaufstellung?

Vielen Dank!

13 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die JStB wird auf Basis des deutschen Steuerrechts erstellt und ich würde die nicht als Grundlage für eine ausländische Steuererklärung heranziehen, da dort mit Sicherheit andere Vorschriften gelten.

dg2210
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7.780 Beiträge

@gl287  schrieb:

 

Kann ich die benötigten Informationen aus der Steuerbescheinigung bekommen oder braucht es dafür die (kostenpflichtige!) Erträgnisaufstellung?

 


Du brauchst dazu die (kostenlosen) Wertpapierabrechnungen bzw Finanzreports aus deiner Postbox und musst dir die Zahlen für dein Wohnsitzfinanzamt selber zusammenrechnen (oder deinen Steuerberater machen lassen).

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

gl287
Autor
5 Beiträge

gut zu wissen, dass mit den Wertpapierabrechnungen geht. Ist es denn mit der Erträgnisaufstellung auch und einfacher möglich und sind da alle Daten (insbesondere der Kosten) enthalten?

dg2210
Legende
7.780 Beiträge

@gl287  schrieb:

gut zu wissen, dass mit den Wertpapierabrechnungen geht. Ist es denn mit der Erträgnisaufstellung auch und einfacher möglich und sind da alle Daten (insbesondere der Kosten) enthalten?


Das kommt auf deine Situation, die Gesetzeslage in deinem Wohnsitzland und die Meinung deines Finanzamtes an.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Floppy85
Mentor ★
1.376 Beiträge

@gl287es macht wenig Sinn in einem Forum mit überwiegend deutschen Kunden, die sich untereinander austauschen, eine verlässliche Auskunft zu erhalten, wie die Gesetzeslage und Regelungen in DEINEM Land sind. Ich würde auch nicht in eine schwedische Bankencommunity gehen und fragen, wie ich als Deutscher meine Erträge aus Schweden in Deutschland anzugeben habe.😉

Thorsten_
Legende
4.667 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

@gl287es macht wenig Sinn in einem Forum mit überwiegend deutschen Kunden, die sich untereinander austauschen, eine verlässliche Auskunft zu erhalten, wie die Gesetzeslage und Regelungen in DEINEM Land sind. 


Hier sind auch Leute, die im Ausland wohnen und Steuer bezahlen. Kein Problem.

 

@gl287: Zur Ermittlung der notwendigen Daten sollten die Abrechnungen oder auch die "steuerliche Detailansicht" (zu finden im persönlichen Bereich unter Verwaltung -> Steuerübersicht) ausreichend sein.

Ob die Finanzbehörden weitere/andere Belege brauchen: k. A.

gl287
Autor
5 Beiträge

Ich suche nicht nach spezifischen Informationen zur steuerlichen Behandlung in meinem Land. Vielmehr brauche nur die Information über den Erlös und die Anschaffungskosten eines Wertpapiers.

gl287
Autor
5 Beiträge

die steuerliche Detailansicht ist schon mal sehr hilfreich, um alle verkauften Wertpapiere zu identifizieren. Die in der Übersicht angezeigte Steuerbemessungsgrundlage scheint allerdings nach deutschem Steuerrecht berechnet zu sein. Deshalb habe ich mir für die einzelnen Positionen die Wertpapierabrechnung rausgesucht und konnte bei den meisten den Erlös und die Anschaffungskosten feststellen. 

Bei zwei Papieren sind allerdings keine Anschaffungskosten in der Abrechnung angegeben. Ich vermute, dass es damit zusammenhängt, dass diese Papiere vor ca. zwanzig Jahren gekauft wurden und deshalb der Verkauf in DE steuerfrei ist.

Besteht eine andere Möglichkeit die Anschaffungskosten  für diese Wertpapiere rauszufinden?

Silver_Wolf
Legende
5.275 Beiträge

@gl287  schrieb:

die steuerliche Detailansicht ist schon mal sehr hilfreich, um alle verkauften Wertpapiere zu identifizieren. Die in der Übersicht angezeigte Steuerbemessungsgrundlage scheint allerdings nach deutschem Steuerrecht berechnet zu sein. Deshalb habe ich mir für die einzelnen Positionen die Wertpapierabrechnung rausgesucht und konnte bei den meisten den Erlös und die Anschaffungskosten feststellen. 


Natürlich bezieht sich die steuerliche Detailansichtauf deutsches Steuerrecht.

 

Ich empfehle die Erträgnisaufstellung zu bestellen, dann hast du alle relevanten Transaktionen.

Dann ist für jede Position zu prüfen was für dich steuerlich relevant ist.

 

Dinge die in Deutschland steuerfrei sind können bei dir steuerbar sein.

Und natürlich auch umgekehrt.