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ausländisch thesaurierender ETF ohne ausschüttungsgleichen Erträge

codicommu
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Community,

 

ich versuche mit möglichst kurz zu halten, somit nun direkt zu meiner Frage:  ich habe 2017 mehrere ausländisch thesaurierende ETFs (ohne ausschüttungsgleiche Erträge!) bespart. Alle Erträge liegen unter der Freigrenze von 801€ (Freistellungsauftrag wurde eingerichtet). 

 

Muss ich die Daten in meiner Steuererklärung 2017 angeben? Ich habe gedacht die ETFs wären, da sie keine ausschüttungsgleichen Erträge haben, steuereinfach und ich müsste sie daher nicht angeben. Bin mir jetzt aber doch nicht mehr so sicher. 

 

Konkret geht es um ETFs von der ComStage, welche ihr Domizil im Ausland haben, thesaurierend sind aber laut Bundesanzeiger eben keinerlei ausschüttungsgleiche Erträge haben.

1 ANTWORT

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @codicommu,

 

nein, du musst normalerweise nichts in deiner Steuererklärung angeben (also keine Anlage KAP erforderlich). Du hast ja wahrscheinlich bereits deine Jahressteuerbescheinigung von comdirect erhalten. Nur wenn dort unter "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds" ein von Null abweichender Wert stünde, müsstest du diesen Wert in deiner Steuererklärung angeben, allerdings auch nur dann, wenn du insgesamt Kapitaleinkünfte von mehr als dem Sparerpauschbetrag (801€/1602€) erhalten hättest. Da das nicht der Fall ist, bist du überhaupt nicht kapitalertragssteuerpflichtig.

 

Ab 2018 erledigt im Normalfall sowieso alles die Bank. Es werden dann nicht mehr die Thesaurierungen versteuert sondern eine Vorabpauschale die unabhängig ist vom Typ des Fonds oder dessen Domizil. Die Anlage KAP ist dann nur noch in Ausnahmefällen erforderlich, z.B. wenn die Bank was falsch gemacht haben sollten (passiert aber äußerst selten) oder wenn die Bank keine Kirchensteuer abgeführt hat, du aber trotzdem kirchensteuerpflichtig bist.

 

Eine Anlage KAP kann nach 2018 in vielen Fällen auch sinnvoll sein, um zu viel bezahle Kapitalertragssteuer zurückzuholen, z.B. wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt und wenn du Abgeltungssteuer bezahlt hast.

 

Gruß paba