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Alle Jahre wieder: steuerliche Optimierung zum Jahresende

99 ANTWORTEN

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@huhuhu Deine Steuerverm... Optimierungen kann aber nicht jeder durchführen, dafür braucht man Immobilien in Unternehmen eingegliedert, in eine Familienstiftung, etc 😄

 

@FakeAccount schöner Beitrag, deine Erläuterungen zur Anlage KAP haben mir sehr gut gefallen, danke dafür! Hat aber sicherlich @nmh vorgeschrieben und ist dann wütend abgerauscht, weil bald wieder die Beiträge losgehen, in denen sich genau darüber beschwert wird, oder? 😉 

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@Zilch 

A, OK aber ich bin ja noch Jung, und der Anfang ist gemacht 😉

 

Und wie sagte schon Tamara "Komm isch jetzt in Fernsehen" ? 😇

 

Ein schönes Wochenende

und viel Erfolg

Daniel

2Xtream
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade (am Mittwoch Abend) bei Comdirect meinen Freistellungsauftrag angepasst (erhöht), allerdings wird mir online angezeigt, dass ich keinen Freistellungsauftrag gestellt hätte.

Dadurch werden aktuell meine Dividenden Ausschüttungen mit der anrechenbaren Quellsteuer verrechnet, da kein Freistellungsauftrag vorliegt. Wie lange dauert bei Comdirect solch eine "Aktualisierung" des Freistellungsauftrags? Gibt es hier Erfahrungswerte? Und warum liegt eigentlich keiner vor, denn es gab ja vorher einen welcher nur erhöht wurde.

 

Vielen Dank und Gruß

Sascha

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@2Xtream  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade (am Mittwoch Abend) bei Comdirect meinen Freistellungsauftrag angepasst (erhöht), allerdings wird mir online angezeigt, dass ich keinen Freistellungsauftrag gestellt hätte.

Dadurch werden aktuell meine Dividenden Ausschüttungen mit der anrechenbaren Quellsteuer verrechnet, da kein Freistellungsauftrag vorliegt. Wie lange dauert bei Comdirect solch eine "Aktualisierung" des Freistellungsauftrags? Gibt es hier Erfahrungswerte? Und warum liegt eigentlich keiner vor, denn es gab ja vorher einen welcher nur erhöht wurde.

 

 


Die Antwort hättest du auch über die Suche gefunden.

Aber ich schreibe es gerne nochmal.

Es gibt hier keine "Änderung" des FSA.

Wenn du das machst wird der alte Auftrag gelöscht und die Steuer komplett neu berechnet.

Dabei können auch Probleme auftreten die einen Abschluß verhindern.

Wenn das dann durch ist bekommt der nächste Mitarbeiter das Formular und trägt den neuen Freibetrag ein.

Dann wird wieder alles neu berechnet und die Steuer erstattet.

Der Auftrag könnte auch verloren gehen.

 

Keine gute Idee hier mit dem FSA herum zu spielen.

2Xtream
Autor ★★
19 Beiträge

@Silver_Wolf Danke für deine Erklärung.

 

Leider war ich hier etwas spät dran, aber die neu Aufteilung war leider notwendig um den Freibetrag für dieses Jahr voll auszuschöpfen.

Dann hoffe ich, dass dieser nicht verloren geht und die nächsten Tage wieder online "auftaucht".

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Das wird schon klappen. Ist ja auch nicht wirklich wichtig.

Wenn ich richtig erinnere ist die Comdirect die einzige mir bekannte Bank die eine Änderung noch bis in den Februar erlaubt.

Speedy85
Autor ★★★
55 Beiträge

Danke @FakeAccount für die Erinnerung zur steuerlichen Optimierung!

 

Den Sparerfreibetrag werde ich voll ausnutzen und weiß auch schon wie ich das anstelle (durch Verkauf und Rückkauf von ETF-Anteilen). Dennoch habe ich noch 2 Fragen, bei denen ich für Hilfe der Community dankbar wäre:

 

1) Die Quellensteuer ist für mich noch relatives Neuland. Angenommen ich habe eine USA-Aktie, welche im Buchgewinn liegt und ich habe noch 10 € „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ zur Verfügung. Ist es dann so einfach, dass ich durch Realisierung von 10 € Buchgewinn den Quellsteuertopf schon komplett geleert hätte? Denn neulich hatte ich eine Dividende erhalten, welche jedoch nur zu einem Bruchteil auf den noch vorhandenen Quellsteuertopf angerechnet wurde. Daher bin ich mir nicht sicher, ob das beim Verkauf der Aktie ebenso anteilig gerechnet würde (wenn ja, wie viel Gewinn müsste ich machen, um die 10 € Quellensteuertopf voll auszunutzen?) oder ob es doch viel einfacher ist.

 

2) Ich habe in diesem Jahr bereits 100 € Freistellungsauftrag durch Aktien-Dividenden verbraucht. Angenommen der restliche Freibetrag (1900 €, weil verheiratet) ist schon (durch Zinsen/ETF-Kauf-Rückkauf usw.) anderweitig komplett aufgebraucht. Meine Frau hat ebenso ein Depot und dort noch einen gefüllten Verlusttopf Sonstiges (durch den Verkauf eines ETF mit Verlust). Nun ist es so, dass die 100 € Aktien-Dividenden am Jahresende durch die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zunächst beim Verlusttopf Sonstiges bei meiner Frau angerechnet werden, d.h. nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung hätte ich eigentlich noch die 100 € vom Freistellungsauftrag „frei“, die ich bei idealerweise gerne bei einem anderen Broker mit Verkauf/Rückkauf von Aktien nutzen würde. Jedoch bin ich mir unsicher, ob ich diese 100 € nun noch beim anderen Broker freistellen lassen darf, da sie ja aktuell eigentlich schon verbraucht wurden. Aktuell hätte ich dann quasi 2100 € freigestellt, nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung wären es aber dann wieder genau 2000 €. Kann ich diese 100 € nun nur nachträglich über die Steuererklärung nutzen (was ich eigentlich vermeiden möchte) oder wäre es rechtlich unproblematisch diese über den Freistellungsauftrag zu nutzen? Ich hoffe, die Frage war verständlich formuliert.

 

Viele Grüße und schon mal Danke vorab!

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Speedy85  schrieb:

 

Den Sparerfreibetrag werde ich voll ausnutzen und weiß auch schon wie ich das anstelle (durch Verkauf und Rückkauf von ETF-Anteilen). Dennoch habe ich noch 2 Fragen, bei denen ich für Hilfe der Community dankbar wäre:

 

1) Die Quellensteuer ist für mich noch relatives Neuland. Angenommen ich habe eine USA-Aktie, welche im Buchgewinn liegt und ich habe noch 10 € „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ zur Verfügung. Ist es dann so einfach, dass ich durch Realisierung von 10 € Buchgewinn den Quellsteuertopf schon komplett geleert hätte? Denn neulich hatte ich eine Dividende erhalten, welche jedoch nur zu einem Bruchteil auf den noch vorhandenen Quellsteuertopf angerechnet wurde. Daher bin ich mir nicht sicher, ob das beim Verkauf der Aktie ebenso anteilig gerechnet würde (wenn ja, wie viel Gewinn müsste ich machen, um die 10 € Quellensteuertopf voll auszunutzen?) oder ob es doch viel einfacher ist.

 

2) Ich habe in diesem Jahr bereits 100 € Freistellungsauftrag durch Aktien-Dividenden verbraucht. Angenommen der restliche Freibetrag (1900 €, weil verheiratet) ist schon (durch Zinsen/ETF-Kauf-Rückkauf usw.) anderweitig komplett aufgebraucht. Meine Frau hat ebenso ein Depot und dort noch einen gefüllten Verlusttopf Sonstiges (durch den Verkauf eines ETF mit Verlust). Nun ist es so, dass die 100 € Aktien-Dividenden am Jahresende durch die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zunächst beim Verlusttopf Sonstiges bei meiner Frau angerechnet werden, d.h. nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung hätte ich eigentlich noch die 100 € vom Freistellungsauftrag „frei“, die ich bei idealerweise gerne bei einem anderen Broker mit Verkauf/Rückkauf von Aktien nutzen würde. Jedoch bin ich mir unsicher, ob ich diese 100 € nun noch beim anderen Broker freistellen lassen darf, da sie ja aktuell eigentlich schon verbraucht wurden. Aktuell hätte ich dann quasi 2100 € freigestellt, nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung wären es aber dann wieder genau 2000 €. Kann ich diese 100 € nun nur nachträglich über die Steuererklärung nutzen (was ich eigentlich vermeiden möchte) oder wäre es rechtlich unproblematisch diese über den Freistellungsauftrag zu nutzen? Ich hoffe, die Frage war verständlich formuliert.

 

Viele Grüße und schon mal Danke vorab!

 


Die anrechenbare ausländische Quellensteuer wurde gezahlt und entspricht der KESt.

Daher wird bei der Anrechnung eine Bemessung von 100/25 = 4 frei gestellt.

Die 10 Euro reichen also für einen steuerfreien Gewinn von 40 Euro.

 

Die Banken melden den genutzten Freibetrag, nicht den Freistellungsauftrag.

Wenn du jetzt 2100 Euro nutzt wird das FA hellhörig und verlangt alle Daten in der Steuererklärung.

Das will man i.d.R. nicht. Ich würde das unterlassen.

Es ist sicherlich besser wenn deine Frau selbst 100 Euro Gewinn realisiert.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

     

Speedy85
Autor ★★★
55 Beiträge

Danke an euch für die Rückmeldung zur Nutzung des Quellsteuertopfes!

 

Bzgl. der Nutzung der 100 € Freistellungsauftrages: Meine Frau könnte selbst zwar 100 € Gewinn realisieren, welche dann aber zunächst über den vergleichsweise vollen Verlusttopf Sonstiges (1500 €) angerechnet werden und eben nicht über den Freistellungsauftrag. Außerdem vermute ich, dass dies rechtlich keinen Unterschied machen würde, wenn sie (statt ich) die 100 € nun über den Freistellungsauftrag nutzen würde, weil wir ja mit gemeinsamem Freistellungsauftrag quasi als 1 Person angesehen werden.

Ich befürchte, dass die 100 € (sprich 25 € unversteuerter Gewinn) in dem Fall nicht mehr "nutzbar" sind, ohne Ärger mit dem FA zu bekommen bzw. ohne diese nachträglich über die Steuererklärung geltend zu machen (was ich aber eigentlich lieber vermeiden möchte).