Aktienanleihe steuerliche Behandlung
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am 06.12.2023 23:23
Hallo zusammen,
Ich habe einmal eine allgemeine Frage, wie die steuerliche Behandlung bei einem speziellen Fall mit einer Aktienanleihe ist und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt.
Ich habe vor ein paar Monaten eine Aktienanleihe gekauft, die bereits seit 2 Monaten lief. Die Aktienanleihe habe ich für 1800 Euro gekauft, bei einem Nennwert von 2000 Euro. Nun rückt der Fälligkeitstermin näher und es ist absehbar, dass der erforderliche Kurs für den Basiswert bis dahin nicht erreicht wird. Allerdings ist der kurswert dann zum Fälligkeitsdatum definitiv höher, als zum Kaufzeitpunkt.
Meine Frage ist nun, werden die Kursgewinne direkt besteuert, wenn mir die Aktien eingebucht werden, oder werden die Aktien dann einfach zu einem niedrigeren Anschaffungspreis als der Basispreis in mein Depot eingebucht und ich habe da dann einen nicht realisierten Gewinn?
Vielen Dank schon mal im Voraus und beste Grüße
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07.12.2023 00:38 - bearbeitet 07.12.2023 00:39
Der Schwindel mit sogenannten Aktien-Anleihen ist relativ leicht zu verstehen.
Der Emittent nimmt dein Geld und kauft damit die Aktien oder eher Optionen darauf.
Gerne gehypete Werte nach einem IPO. Etwa Porsche.
Da werden nächste Woche einige Papiere fällig.
Etwa mit tollem Coupon von 14%. Leider aber mit Basispreis von105. 🙂
Wenn die Aktie weiter gestiegen wäre würde die Anleihe zum Nominalwert zurück gezahlt und der Emittent kann den Kursgewinn einstreichen. Nun liegt der Kurs aber unter dem Basispreis. Dann bekommst du kein Geld zurück sondern der Emittent liefert dir Aktien für 105 Euro die er jetzt für 83 Euro einkauft. Nettes Geschäft - für ihn.
Steuerlich passiert da gar nichts. Die Aktien werden mit Anschaffungskurs 105 eingebucht. Man kann also durch einen Verkauf seine Verluste realisieren. Die Anschafffung der Anleihe ist belanglos da sie nicht verkauft wird,
Die 14% Zinsen hier bekommt man natürlich auch.
Die werden dann normal versteuert.
Ebenso die Bruchstücke die in bar abgerechnet werden.
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07.12.2023 06:58 - bearbeitet 07.12.2023 07:03
gelöscht .
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am 21.12.2023 21:54
Die Frage scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein.
Beim Kauf einer Aktienanleihe nach Emission fällt einerseits der Kaufpreis und andererseits Stückzinsen an.
Die Stückzinsen werden die bei Kauf als sonstige Verluste eingebucht. Hattest du bereits Gewinne realisiert, werden diese direkt verrechnet und beeinflussen den Betrag der von deinem Konto abgebucht werden.
Bei Fälligkeit kommt es darauf an. Der Kupon wird immer versteuert.
Wird zum Nominal zurückgezahlt und du hattest über 100 gekauft, hast du hier einen steuerlich minderden Verlust. Hast du unter 100 gekauft, werden auch die Kursgewinne versteuert.
Beim für dich augenscheinlich relevanten Fall, dass in Aktien im Bezugsverhältnis zurückgezahlt wird, bekommst du fast immer Aktien + einen Restbetrag für Bruchstücke.
Sagen wir das Bezugsverhältnis ist 15,34 und du hast 1800€ zzgl Stückzinsen bezahlt. Dann werden dir diese Aktien mit einem Kaufpreis von 1800/15,34 =117,34 pro Stück eingebucht. Die Bruchstücke werden direkt zum Kurs am Bewertungstag verkauft. Ist der über 117,34 machst du damit einen Gewinn, sonst einen Verlust.
Ob es sich bei den Bruchstücken um sonstige Gewinne handelt oder Gewinne aus Aktiengeschäften kann ich dir leider gar nicht sagen.
Gewinn oder Verlust auf die eingebuchten Aktien wird erst bei Veräußerung dieser realisiert.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
PS: Der Emittent verkauft entweder eine Put Option oder kauft die Aktie und verkauft eine Call Option und eine Aktienanleihe zu strukturieren. Optionsprämie und Dividende finanzieren den hohen Kupon.

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