am 12.07.2022 13:10
Hallo Jessica,
sollte ich irgendwann die Biontech Aktien wieder verkaufen, tritt dieses Problem dann wieder zu Tage? D. h. werden eventuelle Kursgewinne auch doppelt besteuert und wir müssen als Comdirect Kunde dem Geld hinterherlaufen? Aktuell ist es ja 'nur' die Dividende, aber u. U. reden wir bei Kursgewinnen über ganz andere Beträge....
Danke für ein Feedback & beste Grüße
Maria
am 12.07.2022 13:53
Hallo @Uccia,
das können wir heute und jetzt nicht beantworten.
Wie im Juni erklärt, wurde die Besteuerung unsererseits korrekt durchgeführt. Was die erwähnte Prüfung ergeben wird, wissen wir nicht.
Viele Grüße
Jessica
am 12.07.2022 14:25
Hallo,
ich hatte mich zwar oben auch schon mal etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt mit dem Standardverfahren über die Sammelsteuerbescheinigung (das geht wohl dann nur im EU-Ausland). Das Problem bei der inländischen Dividende ist, dass die Auslandsverwahrung ins Ausland gezahlt wird mit KESt-Abzug. Wenn die Dividende dann von der ausländischen Verwahrstelle wieder ins Inland zurückgezahlt wird, kann das auch nur netto passieren, sonst legt die ausländische Verwahrstelle drauf. Im Inland muss der Kunde aber wieder von der inländischen Bank (die die Nettodividende vom Ausland bekommen hat) verkestet werden.
Bei Kursgewinnen rechnet aber nur die inländische Bank den Kursgewinn und verkestet ihn. Da kann nix mit Doppelbesteuerung passieren.
am 12.10.2022 13:15
Hallo, gibt es zu dem Thema der Doppelbesteuerung mittlerweile etwas Neues ? Leider tut sich hier in dem Thread schon länger nichts mehr
am 12.10.2022 14:16
Ja, auch ich fände einen Fortschritt hier überfällig. Hatte zwischenzeitlich beim Kundenservice auf das laufende Ticket per E-Mail nachgefragt und eine recht schroffe “Wir melden uns bei Ihnen, nicht umgedreht! Wir können nicht sagen wann wir uns melden.” Antwort erhalten.
Wenn bis Jahresende hier keine klare Lösung existiert, auch in Bezug auf eventuelle zukünftigen Ausschüttungen, ist das für mich ein Grund zum Wechsel.
am 12.10.2022 15:48
Ich denke die Banken können da gar nichts machen.
Das sind die neuen Regeln nach denen Clearstream bei Zahlungen ins Ausland Steuern einbehalten muß.
Und wenn das Geld dann zurück kommt zahlt man nochmal Steuern darauf.
am 13.10.2022 13:07
Die Regeln sind nicht "neu", die existieren seit Urzeiten. Das fällt nur den meisten nicht auf, weil man in der Regel keinen ADR auf deutsche Aktien kaufen wird. Das einzige wo sowas mal passiert ist wenn man sich irgendwo verklickt und die falsche WKN raussucht, oder wenn man die ADRs im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen erhält. Ansonsten gibt es für deutsche Anleger eigentlich keinen Grund einen ADR auf deutsche Aktien zu halten (korrigiert mich gern wenn euch was einfällt, man lernt ja nicht aus).
Die Besonderheit bei BioNTech ist eben, dass die Stammaktie grundsätzlich gar nicht gehandelt wird und daher für Otto-Normal-Kunden nur als ADR zu haben ist. Wenn es die Stammaktie gäbe, gäbe es auch das ganze Trara gar nicht 😉
Das mit den Steuerbescheinigungen ist eine theoretische Option, aber die müssen eben auch vom ADR Agent kommen bzw. beantragt werden soweit ich das gelesen habe.
am 13.10.2022 20:02
Also die Steuerbescheinigung zu haben wäre ja schon ausreichend. Dann klärt man das halt mit dem Finanzamt. Aber nicht mal das scheint comdirect mit Nachdruck von der The Bank of New York Mellon SA/NV Frankfurt am Main einzuholen. Seit 11. Juli habe ich dazu keine weitere Info außer “wir prüfen das”.
BioNTech would like to draw the attention of its ADR investors to the fact that the second tax deduction by the German custodians can be subsequently reclaimed from the tax office and credited to the ADR holders via their income or corporate tax return-, if the German custodians request individual tax certificates from the Bank of New York Mellon as evidence of the initial tax deduction and forward them to the ADR holders. Usually, this process should be initiated automatically by the German custodians. If this is not the case, ADR investors can contact their custodian using the attached sample form in German. For this purpose, the details of the beneficial owner (name and address) as well as the affected number of ADRs are required.
Der aktuelle Steuernachweis von comdirect ist aus meiner Sicht für diesen Fall einfach lückenhaft, da er die Quellensteuer, die durch The Bank of New York Mellon SA/NV Frankfurt am Main einbehalten wurde, nicht ausweist.
am 13.10.2022 20:12
Welche Quellensteuer?
Alle abgeführten Steuern stehen doch auf der Abrechnung.
am 13.10.2022 21:18
Bei mir nicht.
Zum Verständnis, ich bezeichne die ersten 26.375%, die von der NY Mellon einbehalten wurden, als ‚Quellensteuer‘ (was sie meines Verständnis nach sind, gern korrigieren).
In der Aufstellung der Steuerberechnung tauchen diese nicht auf. Nur der Ausschüttungsbetrag i.H.v. 2€/share und der Betrag „zu meinen Gunsten“ abzgl. der Steuer (aber nicht genau 26.375%).
Laut Fußnote auf Seite 2 sollen dann alle ausländischen Steuern aufgelistet sein.
Hier steht „vor Ermittlung“: 0,00€