am 23.08.2019 11:36
am 23.08.2019 11:36
Liebe Community,
die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) steht vor der Tür. Im Zuge dessen kommt es auch zu Änderungen beim Multibanking. Dies haben wir zum Anlass genommen, um auf die Änderungen und Auswirkungen im Multibanking einzugehen.
Wieso hat PSD2 Auswirkungen auf das Multibanking?
Mit Inkrafttreten der zweiten europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) können wir die Funktion des Multibankings für externe Konten vorerst nicht mehr anbieten. Hintergrund ist die Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung: Um den Zugriff auf externe Konten zu ermöglichen, müssen wir zukünftig die unterschiedlichen TAN-Verfahren verschiedener Banken abbilden. Wann dies möglich sein wird, steht derzeit noch nicht fest.
Multibanking für interne Konten wird auch nach Inkrafttreten der PSD2 möglich sein.
Wann wird die Multibanking-Funktion wieder zur Verfügung stehen?
Multibanking für interne Konten wird auch nach Inkrafttreten der PSD2 möglich sein. Wann wir die Multibanking-Funktion für externe Konten wieder anbieten können, steht derzeit noch nicht fest.
Wieso wird die banking App abgeschaltet?
Wir haben uns dazu entschieden, im Zuge des Inkrafttretens der PSD2 die banking App abzuschalten. Hintergrund ist, dass wir die für die banking App wesentliche Multibanking-Funktion vorerst nicht mehr anbieten können, da wir hierfür die unterschiedlichen TAN-Verfahren verschiedener Banken abbilden müssen. Zudem bieten wir mit der comdirect App mittlerweile eine moderne, innovative App an, die wir sukzessive um alle wesentlichen Funktionen ergänzen. Bereits heute sind darüber Banking und Brokerage möglich. Auch die Funktion des Multibankings werden wir in die comdirect App integrieren.
Wenn es möglich ist, Multibanking in die comdirect App zu integrieren – warum wird das nicht auch bei der banking App gemacht?
Die banking App setzt auf ein anderes technisches System auf. Um weiterhin Multibanking zu ermöglichen, wäre ein komplettes Update notwendig – was zu Einschränkungen und Änderungen der bisherigen Funktionen geführt hätte. Da wir mit der comdirect App bereits eine ausgezeichnete mobile Lösung anbieten, fokussieren wir uns zukünftig auf die Optimierung der comdirect App.
Viele Grüße
Mario
am 11.09.2019 10:49
@TeePee , ich habe in den Nutzungsbedingungen nicht gelesen, dass man sich vorbehält, die Daten der App jederzeit zu löschen/unbenutzbar zu machen. Kannst du mir sagen, wo das steht?
cheers,
TF
am 11.09.2019 10:53
Also @Martin5, die comdirect und auch die DB liefern nur durchsuchbare und abrufbare Umsätze bis zu 180 Tage zurück. Das heißt doch dass in der neuen App auch nur die Letzten 180 Tage synchronisiert werden, sonst nichts. Aber es gibt ja noch PDFs (Finanzreport), sagen die hilfreichen Strategen 😉
cheers,
TF
am 11.09.2019 10:58
@TruFriend schrieb:@TeePee , ich habe in den Nutzungsbedingungen nicht gelesen, dass man sich vorbehält, die Daten der App jederzeit zu löschen/unbenutzbar zu machen. Kannst du mir sagen, wo das steht?
cheers,
TF
Nein. Aber kannst Du mir sagen, wo steht, dass das Abschalten einer App illegal ist? Dass die Bank Deine Daten (und dabei sogar welche von Fremdbanken) 10 Jahre lang vorhalten muss - und zwar in einer App, wie Du weiter oben schreibst?
Und unter uns, ich bin alles andere als rundum zufrieden mit dem, was die Comdirect da mit ihren Apps abzieht (gefühlte 24 Apps, jede Menge fehlender eigentlich selbstverständlicher (Grund-)Funktionen etc.), aber mit an den Haaren herbeigezogenen (und falschen) Argumenten kommt man da auch nicht weiter.
Und nein, wichtige Daten verwaltet man nie (nie!) in proprietären Anwendungen. So wie man bei seinem Internetanbieter nicht seinen Haupt-Email-Account hat. Dass das jetzt abgeschaltet wird, mag ärgerlich sein (wobei es da ja ganz offensichtlich Workaurounds zu geben scheint), aber illegal ist daran nix.
am 11.09.2019 11:18
Mit Kontoauszüge meine ich die Finanzreporte.
Diese sind völlig ausreichend für die 10-Jahres-Frist.
Nirgendwo steht, dass die Bank die Daten jederzeit digital für den Kunden abrufbar vorhalten muss. Wenn es doch in irgendeinem Gesetz steht, schicken Sie uns bitte den Link dazu.
am 12.09.2019 16:52
@Martin5 schrieb:[...]
Nirgendwo steht, dass die Bank die Daten jederzeit digital für den Kunden abrufbar vorhalten muss. Wenn es doch in irgendeinem Gesetz steht, schicken Sie uns bitte den Link dazu.
Das entspricht aber dem Zeitgeist. Auf der einen Seite „wir haben da diese moderne App“ und auf der anderen Seite „nimm den PDF-Auszug zum manuellen durchsuchen“ passt irgendwie nicht zusammen.
Oder anders, @Martin5 : es ist einfach nicht bis zu Ende gedacht, genau wie die Migration auf eure neue App völlig unausgegoren ist.
W/S/ollte sich da nicht noch der (feige) Projektmanager über den fabrizierten Unfug zu Wort melden, oder macht der eigentlich gar nichts mit Internet, Blogs usw.?
cheers,
TF
am 12.09.2019 19:41
Schroffe Antwort! Die Abschaltung ist äußerst kundenunfreundlich. Viele, so auch ich, haben die Kontierungs- und Auswertungsfunktion sehr geschätzt und seit Jahren genutzt. Das was jetzt angeboten wird ist ein deutlicher Rückschritt.
Die Apobank kann mit Ihrer App die gewünschte Funktionalität darstellen. Fragt sich also warum die Comdirect als Online-Bank das nicht kann. Vielleicht hätte es gereicht unter Bankkontakte, TAN-Verfahren den TAN-Verfahrenscode für das Phototan-Verfahren einzustellen. Bisher stand da die 900 für das itan-Verfahren oder bei anderen Banken die 996 oder 944 für mobile TAN-Verfahren. Ich kann nicht glauben, daß das schwierig für Profis ist. Es drängt sich also der Eindruck auf, dass man es nicht gewollt hat, zum klar kalkulierten Nachteil des Kunden. Die uns damit aufgebürdete Mehrarbeit und der Verlust der Funktionalität braucht hier nicht schöngeredet zu werden. Bitte leiten Sie die hier geäußerten Beschwerden an den Vorstand weiter. Das hier geäußerte alea jacta est kann nicht das letzte Wort sein.
am 13.09.2019 07:47
@TruFriend schrieb:Wie ist das eigentlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist? Die Daten in der comdirect App sollten laut Gesetz 10 Jahre zugreifbar sein. Das wird mit der Abschaltung vereitelt. Hat da schon mal jemand mit seinem Rechtsanwalt gesprochen? Die schöne Gesetzeswelt Deutschlands müsste doch hier greifen, um dem Abschalten durch comdirect einen Riegel vorzuschieben?
Ich habe Sie mal zitiert, um Sie an Ihre eigenen Fragen zu erinnern. Sie fragten nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist. Sie fragen nach anwaltlicher Meinung. Sie fragen, ob die deutsche Gesetzeswelt dem nicht ein Riegel vorschiebt. Also alles Rechtsfragen. Zudem behaupten Sie auch noch, eine App "auszuknipsen" sei illegal. Diese These halte ich auch für zweifelhaft, aber ok.
In Ihrem letzten Beitrag springen Sie nun über auf den Zeitgeist und gehen ab vom rechtlichen. Ja, es ist richtig, dass es sehr unschön ist, dass wir Kunden von der banking App auf diese bescheuer** neue App wechseln sollen.
Rechtlich gibt es da aber nichts zu beanstanden. Oder was sagt Ihr Anwalt dazu? Termin schon gehabt?
Wenn die comdirect der Auffassung ist, die letzten 180 Tage reichen, dann kann man sich dem als Kunden entweder fügen, oder man wechselt zu einer Bank, die das anders sieht.
@TruFriend schrieb:genau wie die Migration auf eure neue App völlig unausgegoren ist.
Die Migration auf eure neue App? Wenn Sie mich anschreiben und eure neue App schreiben, welcher Gruppe ordnen Sie mich damit zu? Ich bin / Wir hier sind ebenso Endkunden wie Sie es sind.
"Wir" hier gehören nicht zur comdirect oder einer App Entwicklungsfirma.
am 13.09.2019 19:25
@Martin5 schrieb:Die Migration auf eure neue App? Wenn Sie mich anschreiben und eure neue App schreiben, welcher Gruppe ordnen Sie mich damit zu? Ich bin / Wir hier sind ebenso Endkunden wie Sie es sind.
"Wir" hier gehören nicht zur comdirect oder einer App Entwicklungsfirma.
Hey @Martin5, peinlich & sorry dafür: die Argumentation im Ursprungspost klang etwas „pro Comdirect“, so dass ich Dich falsch zugeordnet habe. 😱 Tut mir leid!
cheers,
TF
am 13.09.2019 19:38
@TeePee schrieb:Nein. Aber kannst Du mir sagen, wo steht, dass das Abschalten einer App illegal ist? Dass die Bank Deine Daten (und dabei sogar welche von Fremdbanken) 10 Jahre lang vorhalten muss - und zwar in einer App, wie Du weiter oben schreibst?
Zitat: „Grundsätzlich sollte man Kontoauszüge aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung einige Jahre aufbewahren – zumindest mit Blick auf die dreijährige Verjährungsfrist, die für Alltagsgeschäfte gilt. Denn im Streitfall kann man damit beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Für Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, gilt eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren.“
Ich habe in der comdirect App „aufbewahrt“. Und diese wird jetzt von einem Tag auf den anderen ausgeknipst. Das würde ich erwarten wenn das Haus pleite geht. Aber nicht weil „wir machen da mal eine neue App“.
Das ist alles so unwirklich, aber jeder lässt es sich gefallen. Unglaublich. Deutschland eben.
Bisher hatte ich mit einem Blick in der App den überblick über den Stand von mind. 7 Konten. Zukünftig darf ich da für jedes zweite Konto ne eigene App bemühen und dann wahrscheinlich noch mühsam mit 2 Faktoren einloggen. Einfach nur unglaublich schlechte Gesetzesgebung und Umsetzung. Aber Hauptsache Verfahrensweisen geschaffen für sinnlose online „sofort“-Überweisungen ... dafür gibt es seit Jahrzehnten etabliert Kreditkarten.
Cheers,
TF
am 13.09.2019 20:03
@TruFriend schrieb:Ich habe in der comdirect App „aufbewahrt“. Und diese wird jetzt von einem Tag auf den anderen ausgeknipst. Das würde ich erwarten wenn das Haus pleite geht. Aber nicht weil „wir machen da mal eine neue App“.
Ich gebe Dir ja völlig Recht. Aber Du hast keine rechtliche Handhabe - die Aufbewahrung ist Dein Problem. Und die App ist nun mal keine anerkannte und ordnungsgemäße Art der Aufbewahrung, für Fremdbelege schon mal erst gar nicht. (Und ja, ich kenn mich damit aus.)