Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ratenkredit und Restschuldversicherung

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo, ich habe eine allgemeine Frage, es geht nicht darum. ob solche Versicherungen "sinnvoll" sind!

 

Wenn jemand einen Ratenkredit aufnimmt, werden, sagen wir 7,9 % Zinsen (eff. 8 %) berechnet.

 

Wenn diese Person aber noch eine Restschuldversicherung (u. ä.) dazu abschließt, werden die monatlichen Raten natürlich höher, der Kredit wird teurer. Müssen aber die Kosten für die Versicherungen in diesem Fall auf den "Effektivzins" draufgeschlagen werden oder ist die Versicherung ein ganz anderes Paar Schuhe?

 

Es geht mir hier nur um das "Rechtliche", nicht um das "Sinnvolle"!

 

Gruß

kroko

3 ANTWORTEN

Antonia
Mentor ★★★
2.611 Beiträge

Hallo @krokodil1 !

 

Nicht rechtssicher, nur meine Meinung. 

 

Da die Restschuldversicherung optional ist, also getrennt vom Kredit, muss das nicht zum effektiven Zins gerechnet werden.

Es handelt sich um zwei Verträge, auch, wenn sie zusammen abgeschlossen werden.

 

Bin sicher, es gibt User, die das wirklich wissen und sich hier noch zu Wort melden.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Wenn die Restschuldversicherung verpflichtend ist zur Erlangung des Kredits muss der Effektivzins mit dieser Versicherung berechnet werden. Wenn die Restschuldversicherung aber nur Optional ist, dann nicht - so habe ich das aus Stiftung Warentest in Erinnerung. Ist aber nur vom hörensagen (Leseerinnerung).

Krügerrand
Experte ★
247 Beiträge

Aufbauend auf den bisherigen Rückmeldungen:

 

Die Effektivverzinsung gibt an, mit welchem jährlich kapitalisierten Zins dein Kredit mit Gebühren (bspw. Sicherheitenbestellung, Vermittlerprovision), Agio und Nominalzins mit monatlicher Kapitalisierung vergleichbar ist, die Voraussetzung für dessen Auszahlung sind.

 

Im Normalfall wird die Prämie für die RSV (wahlweise als Ratenschutzversicherung oder als Restschuldversicherung genutzt) als Einmalbeitrag auf den Kreditbetrag draufgeschlagen und wirkt sich deshalb auch in den monatlichen Raten aus und auch Zinsen müssen dafür gezahlt werden. Du nimmst also einen höheren Kredit auf mit Verwendungszweck A (deinem eigentlichen Verwendungszweck) und B dem Kauf dieser Versicherung. Deshalb müssen Banken auch immer schön sagen, dass der Abschluss nicht Kreditvoraussetzung ist.

 

Weil die Versicherung aber unabhängig vom Kreditvertrag ist, und auch gekündigt werden kann, ohne das Konsumentendarlehen abzulösen, ist es nicht in die Effektivverzinsung einzurechnen. Diese wird weiter aus den oben beschriebenen Faktoren bestimmt.

 

Gerne diskutiere ich auch über die Sinnlosigkeit dieser Versicherung für Verbraucher 😃