am 27.08.2021 17:05
@ SMT Eric
Hallo SMT Eric,
vielen Dank schon mal für Deine hilfreichen Klarstellungen. So ganz durchschaue ich das aber noch nicht. Ich bin Kunde seit über 20 Jahren. Mir geht es um ein mögliches Verwahrentgelt. Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, ist zu unterscheiden, zwischen einer Zustimmung meinerseits zu den neuen AGB (Allgem. Geschäftsbed.) und einer einer weiteren Zustimmung als "Individualvereinbarung" bezgl. Verwahrentgelt. Man wird also ggf. durch zwei Schreiben zu zwei unterschiedlichen Zustimmungen aufgefordert, oder?
Ein besonderes Schreiben bezgl. Verwahrentgelt habe ich nicht erhalten, nur das allgemeine Schreiben zu den neuen AGB im Posteingang:
"Sehr geehrt....r,
der Bundesgerichtshof hat entschieden, ... Wir möchten unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung für Sie und uns rechtssicher
fortsetzen. Deshalb bitten wir Sie bis 31.10.2021 um Ihre aktive Zustimmung zu unseren beiliegenden Bedingungen und Preisen, die ab 01.11.2021 gelten....."
Dies ist wohl nicht die von Dir angesprochene Individualvereinbarung, oder?
Wenn ich den neuen AGB zustimme, erkläre ich also nicht auch mein Einverständnis mit dem Verwahrentgelt, sondern nur mit dem "Rest" (der mir nicht soviel Bauchweh macht) oder?
Irritiert bin ich diesbezüglich durch folgende Passage in den neuen AGB:
"Girokonto — Konditionsmodell ab 15.02.2021 (Gilt für Kontoeröffnungen ab 15.02.2021 sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche
aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben)."
Meine Sorge ist, dass ich durch einfaches Zustimmen zu den neuen AGB in diesem Sinne "aktiv" das "Konditionsmodell" für ab 15.02.2021 eröffnete Konten wähle und damit auch dem Verwahrentgelt zustimme.
Für eine diesbezügliche Klarstellung wäre ich sehr dankbar.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 19.09.2021 19:36
Hallo @ehemaliger Nutzer
mit Zustimmung zu neuen AGB/PLV gilt ein "neues Kontomodell"? Damit ist NICHT das "neue Konditionsmodell" lt. PLV gemeint - richtig? Als Altkunde gilt weiterhin das Konditionsmodell bis 14.02.21 - wenn vor 17.01.20 ohne Verwahrentgelt bzw. nach indiv. Vereinbarung - richtig?
am 20.09.2021 09:17
Hallo @wowerwas,
herzlich willkommen in unserer Community.
Mit der Zustimmung gilt dann ab dem 01.11.2021 das neue Kontomodell, dass du auch auf unserer Seite und im PLV findest.
Zum Verwahrentgelt findest du die Antwort etwas weiter oben.
Viele Grüße
Mario
am 20.09.2021 11:28
Hallo @ehemaliger Nutzer,
Danke für alle bisherigen Antworten. Es mag ein heikles Thema sein, was ich allerdings nicht verstehe ist, warum man nicht direkt auf die Frage von @wowerwas antworten kann:
Ist "neues Kontomodell" gleichzusetzen mit dem Begriff "neues Konditionsmodell" im PLV? Ja oder nein?
Falls ja, dann sehe ich einen Widerspruch zu der Aussage oben, dass das Verwahrentgelt sich nicht automatisch mit der Zustimmung zu AGB/PLV ändert (für "Altkunden" vor Jan 2020).
Ich (und wahrscheinlich viele andere Kunden) wären für eine eindeutig Aussage dazu dankbar!
Gruß
am 20.09.2021 11:46
Hallo @MacZ,
vielen Dank für den Hinweis. Ein einfaches "Ja" oder "Nein" erschien mir anhand der Fragestellung einfach nicht angebracht.
Noch einmal im Klartext zum Thema Verwahrentgelt:
Bestandskunde mit Kontoeröffnung vor dem 17.01.2020 -> Keine Veränderung
Kunden, die zwischen dem 17.01.2020 und 13.12.2020 das Konto eröffnet haben und bereits eine Freigrenze von 250.000 EUR akzeptiert haben -> mit der Zustimmung zum neuen Kontomodell ab 01.11.2021 wird auch einer Freigrenze von 100.000 EUR zugestimmt
Viele Grüße
Mario
am 20.09.2021 12:02
@ehemaliger Nutzernoch einmal meine Frage:
wenn sich für Altkunden keine Veränderung ergibt, warum werde ich bei jedem Login um Zustimmung zur neuen Regelung zum Verwahrgeld gebeten?
Warum bekomme ich sogar Briefpost zu dem Thema?
Ist mittlerweile mehr als lästig...
am 20.09.2021 12:07
Hallo @Ulmisch,
dazu kann ich hier an dieser Stelle leider keine Auskunft geben, da ich keinen Zugriff auf Kundendaten habe.
Bitte wende dich zur Klärung an die Kollegen aus dem Kundenservice.
Viele Grüße
Mario
am 20.09.2021 17:57
Hallo @ehemaliger Nutzer
meine Frage wurde wie schon @MacZ bemerkte nicht beantwortet. Bleibt mit Zustimmung zu neuen AGB/PLV das Konditionsmodell bis 14.02.21 (mit Bedingungen lt. neuen PLV) bestehen? Ja oder Nein.
Was ein Kontomodell ist weiß ich nicht, davon steht nichts in Agb/Plv und Verwahrentgelte sind mir egal weil ich GOTTSEIDANK noch andere Bankverbindungen habe.
DANKE für die Antwort.
am 20.09.2021 18:03
Hallo @wowerwas,
die Frage ist so gestellt, dass ich nicht mit "Ja" oder "Nein" antworten kann.
Mit der Zustimmung wird das Kontomodell zum 01.11.2021 gewechselt. Alle Infos zum neuen Kontomodell findest du auch hier.
Im aktuellen PLV werden übrigens beide Kontomodelle berücksichtigt.
Viele Grüße
Mario
am 20.09.2021 19:16
Hallo @ehemaliger Nutzer,
ich möchte es wirklich nur verstehen. Deswegen stelle ich nochmal die Frage von @werwowas und meine aus dem letzten Beitrag in einer Art, die man mit ja oder nein beantworten kann:
Du schreibst in all deinen Antworten "neues Kontomodell". Im PLV wird ausschließlich der Begriff "Konditionsmodell" verwendet. Ist Kontomodell das gleiche wie Konditionsmodell? ja oder nein?
(Bemerkung: Ich habe verstanden, dass für Kontoeröffnungen bis 14.04.2021 das Verwahrentgelt nicht automatisch erhoben wird. Das steht auch so formuliert im PLV.
Dafür wird eine separate Vereinbarung notwendig sein.)
Zusätzlich habe ich folgende Fragen:
#1: Falls obige Frage mit "ja" beantwortet wird: Warum verwendest Du dann nicht den Begriff aus dem PLV?
#2: Falls obige Frage mit "nein" beantwortet wird: Was unterscheidet das "Kontomodell" vom "Konditionsmodell"?
Vielen Dank
MacZ
am 21.09.2021 08:03
Hallo @MacZ,
der Begriff "Kontomodell" hat sich hier in der Community durchgesetzt. Im PLV wird es Konditionsmodell genannt, gemeint ist jedoch dasselbe.
Deine Frage kann ich also klar mit "Ja" beantworten und hoffe, dass damit auch die Zusatzfrage 1. beantwortet wurde.
Viele Grüße
Mario