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Zugang zu Comdirect Konto über Finanzen.net

aumi99
Autor
3 Beiträge

Hallo an die Gemeinde,

 

ich wurde von finanzen.net informiert, dass ich auf mein Depot jetzt auch über die app von finanzen.net Zugriff haben kann. (zumindest zeigen lassen).

Dafür muss ich mich aber mit der  Comdirect-Kennung und der Pin bei finanzen.net einloggen.

Ist diese Vorgehensweise von comdirect erlaubt bzw. zugelassen?

 

Gruss

 

Michael

5 ANTWORTEN

__dpk
Mentor ★
1.403 Beiträge

Wenn Du finanzen.net diese Zugangsdaten gibst, dann können (und werden) die alles lesen, was in Deinem persönlichen Bereich ohne TAN einsehbar ist. Das sollte Dir bewusst sein.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @aumi99,

 

grundsätzlich sollst natürlich nur du selbst deine Zugangsdaten kennen.

 

Die Nutzung von Drittanbieter Apps ist dennoch in vielen Fällen legitim. Bitte achte bei der Nutzung von Drittanbietern aber darauf, dass diese seriös sind und beachte ggf. die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Anbieters.

 

Wir können hier keine Auskunft zu einzelnen Anbietern geben, bitten aber darum, aufzupassen, dass so etwas wie von @__dpk beschrieben, bei Nichtgefallen möglichst gemieden wird.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Thorsten_
Legende
4.659 Beiträge

Muss man das eigentlich hier freischalten?

https://kunde.comdirect.de/itx/drittdienste/verwalten?execution=e15s1 

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Thorsten_,

 

unter dem von dir genannten Punkt kannst du die Abfrage zur Kontodeckung genehmigen. Finanzen.net habe ich dort nicht gefunden.

 

Viele Grüße

Mario

Thorsten_

Danke. Mach dem fünftem Mal lesen habe ich es jetzt wohl verstanden.

 

Maßgebend für den Fall hier ist also das:

Die Zustimmung für den Abruf von Salden- oder Umsatzinformationen (Kontoinformationsdienst) erteilen Sie direkt über den Drittdienst/App. Der Drittdienst kann dann auch die Kontodetails zu diesen Konten abrufen. Diese Berechtigung gilt bis zu 90 Tage – danach ist eine erneute Freigabe über den Drittdienst notwendig.