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Wie online Depot löschen/kündigen, wenn wertloses WP geführt wird?

tomml
Autor ★
9 Beiträge

Guten Tag.

Ich möchte mein Verrechnungskonto, mein TG Konto und Depot löschen.

TG Konto, konnte online gelöscht/gekündigt werden.

Das Depot leider nicht, da noch ein wertloses WP vorhanden ist.

Dieses kann weder übertrage, noch verkauft werden (da ja wertlos).

Wie kann ich nun  dieses Depot kündigen und löschen?

Online ja nicht möglich.

 

Besten Dank

 

8 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@tomml  schrieb:

Guten Tag.

 

Wie kann ich nun  dieses Depot kündigen und löschen?

 

 


Überhaupt nicht.

Das Wertpapier muss erst aus dem Depot raus.

 

Antrag auf "gegenwertlose Ausbuchung" erteilen.

 

(Falls es sich um ein "russisches" Wertpapier (ADR u.ä.) handelt geht dies derzeit überhaupt nicht - Sackgasse.)

 

 

 

dg2210
Legende
6.956 Beiträge

@tomml  schrieb:

 

Wie kann ich nun  dieses Depot kündigen und löschen?

Online ja nicht möglich.

 

 

 


Wenn eine Aktion nicht online möglich ist, dann hilft der Kundenservice!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Das kann doch nicht sein. Jedes Vertragsverhältnis ist nach BGB kündbar.

 

Hast du versucht deine Wertpapiere wertlos auszubuchen - da gibt es ein Formular für.

Eine wertlose Ausbuchung muss doch eigentlich immer möglich sein.

 

Ansonsten könnte man auch versuchen eine Kündigung seitens der Comdirect-Bank zu provozieren .... (was ich aber nicht täte)

durch:

... einseitige Kündigung der AGB deinerseits (so richtig mit Einschreiben und Rückschein)

... es gab schon Kündigungen der Bank wegen "Spass"-Überweisungsbetreffs z.B. "Bezahlung Sexuelle Handlungen".....

😉

 

 

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

 

 

 



@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Das kann doch nicht sein. Jedes Vertragsverhältnis ist nach BGB kündbar.

 

Hast du versucht deine Wertpapiere wertlos auszubuchen - da gibt es ein Formular für.

Eine wertlose Ausbuchung muss doch eigentlich immer möglich sein.

 

Ansonsten könnte man auch versuchen eine Kündigung seitens der Comdirect-Bank zu provozieren .... (was ich aber nicht täte)

durch:

... einseitige Kündigung der AGB deinerseits (so richtig mit Einschreiben und Rückschein)

... es gab schon Kündigungen der Bank wegen "Spass"-Überweisungsbetreffs z.B. "Bezahlung Sexuelle Handlungen".....

😉

 

 


Kündigen kannst du schon, aber nur ein leeres Depot.

 

Der TE hat leider nicht geschrieben um welches Papier es sich handelt.

 

Und nein, Papiere sanktionierter Unternehmen werden aktuell nicht ausgebucht.

Du darfst dich gerne bei allen EU Institutionen bedanken….

 

Falls es sich um ein unkompliziertes Papier handelt kann es auf Antrag auch ausgebucht werden.

 

Deine „ Vorschläge“ sind unbrauchbar.

 

Im Extremfall überträgt die Bank das Depot an das zustängige Amtsgericht; dann fangen die Probleme wirklich an …

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich hab mal in das Hinterlegungsgesetz meines Bundeslandes geschaut. Bei meinem Bundesland sind es einzelne Landgerichte der OLG-Bezirken bei denen die Hinterlegung von Wertpapieren gebündelt ist. Somit ist die Aussage dass das immer das zuständige Amtsgericht sein soll etwas ungenau. Wir sind aber ein Bundesstaat somit kann es in dem Land wo "paej" wohnt durchaus das zuständige Amtsgericht sein.

 

Meine Frage dazu:  Wenn ein Übertrag von den Sanktionen ausgeschlossen ist - wie darf dann die Comdirect das Wertpapier vom gekündigten Kunden auf das Depot der Hinterlegungsstelle übertragen werden - das ist postuliert doch verboten . Und warum soll dann eine Wertlose Ausbuchung nicht auch möglich sein? Da muss es eine rechtlich saubere Lösung geben - entsteht ja auch schon bei Todesfall und Erbe. 

Weitere Frage die ich mir stelle: Die Partei die etwas hinterlegt bekommt den Gebührenbescheid der Kostenstelle des beauftragten Gerichts. Gibt es in den AGBs der Comdirect eine Stelle wo auf die Übernahme dieser Kosten durch den Kunden vereinbart worden ist.  

Weiter Frag die ich mich: in meinem Bundesland kann die Herausgabe der hinterlegten Sache vom Eigentümer verlangt werden, das Gesetz bei mir regelt aber den Fall das dies nicht geschieht und dann die Sache in Besitz meines Bundesland kommt. Wenn die sowiso nicht Wert sind warum sollte ich die Herausgabe dann verlangen?

 

Das ist echt ein juristisch schwieriges Problem.  Falls eine wertlose Ausbuchung scheitert würde ich bei großem Leidensdruck eine Anwaltskanzlei mit entsprechendem Schwerpunkt aufsuchen. 

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ich hab mal in das Hinterlegungsgesetz meines Bundeslandes geschaut. Bei meinem Bundesland sind es einzelne Landgerichte der OLG-Bezirken bei denen die Hinterlegung von Wertpapieren gebündelt ist. Somit ist die Aussage dass das immer das zuständige Amtsgericht sein soll etwas ungenau. Wir sind aber ein Bundesstaat somit kann es in dem Land wo "paej" wohnt durchaus das zuständige Amtsgericht sein.

 

Solange der TE keine Rückmeldung gibt, um welches Wertpapier es überhaupt geht, sind alle Ausführungen theoretischer Natur und wenig zielführend.

 

Die von mir angemerkte Hinterlegung beim Amtsgericht bezieht sich nach meinem Kenntnisstand auf das zuständige Gericht der Bank und nicht auf das Wohnortgericht des Anlegers.

 

Lediglich im Falle von sonstigen/zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten ist bei Privatanlegern vorrangig das Wohnsitzgericht des Anlegers zuständig.

 

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 

Meine Frage dazu:  Wenn ein Übertrag von den Sanktionen ausgeschlossen ist - wie darf dann die Comdirect das Wertpapier vom gekündigten Kunden auf das Depot der Hinterlegungsstelle übertragen werden - das ist postuliert doch verboten .

 

Diese Einschränkung, dass du dich konkret auf sanktionierte Papiere beziehst, hast du in deinem ursprünglichen Beitrag nicht gemacht.

Du hast pauschal Ideen geliefert, wie man aus dem Vertragsverhältnis mit der Bank rauskommt.

 

 

Solange die Sanktionen laufen, wird dir vermutlich niemand mit absoluter Sicherheit sagen können, wie es im Todesfall bzw. bei dem Auftrag zum wertlosen Ausbuchen ablaufen wird.

 

Konfrontation mit der Bank ist mithin aber sicher ein schlechter Rat.

 

Floppy85
Mentor ★
1.074 Beiträge

Sind wirklich Manche der Überzeugung, man sollte eine Kündigung provozieren, indem man Spaßüberweisungen macht, oder anderweitig als Querulant auftritt ? Herr Gott, einfach ISIN nennen und dann gegenwertlose Ausbuchung vornehmen, dann geht noch etwas Zeit ins Land und dann ist die Sache durch. Ich kann natürlich auch das Haus abfackeln, wenn sich darin eine Spinne befindet ... 🙄

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Da stand von Anfang an ein ein 😉 (Augenzwinkern).

 

 

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