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Wertpapierkredit - falsche Buchung?!?

Partycrasher
Autor ★
6 Beiträge

Ich habe vor ein paar Tagen einen Wertpapierkredit einrichten lassen.

 

Der Kreditrahmen wurde auf ein separates Unterkonto bereit gestellt.

 

Als ich dann eine Order erteilen wollte reichte mein Guthaben auf dem Verrechnungskonto dafür nicht aus - jedoch hatte ich ja den Wertpapierkredit dafür beantragt.

Die nette Dame am Servicetelefon erklärte mir, dass ich zunächst das Guthaben des Wertpapierkredits aus dessen Unterkonto zum Verrechnungskonto transferieren muss - gesagt getan.

Nach dem Kauf wurde jedoch nicht das Guthaben auf dem Verrechnungskonto belastet sondern das Konto des Wertpapierkredits. Und anschließend landete eine Mahnung in meinem Postfach, dass der Wertpapierkredit überzogen wurde.

 

 

Ehrlich jetzt? Wurden mir jetzt Überziehungszinsen berechnet?

9 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.158 Beiträge

Echt, was ist das denn für ein Blödsinn?

Du sprichst von der Comdirect?

Ich hatte letzte Woche auch diesen Kredit beantragt und mich auf ein paar Wochen Wartezeit oder gar eine Ablehnung eingestellt.

Eben schaue ich rein - und der Kredit ist verfügbar. Und zwar so wie erwartet.  🙂

 

Kein weiteres Konto. Das Verrechnungskonto wurde umbenannt in "Wertpapierkreditkonto", der Saldo ist unverändert.

Der verfügbare Betrag ist krumm und realistisch. Ergibt sich nach Info aus Saldo und Beleihungswert des Depots.

Alles fein wie es sein sollte.

 

Da ist bei dir aber etwas ordentlich falsch gelaufen.

Ich vermute du hast einen normalen Konsumentenkredit beantragt und für das Geld das da nun herum liegt zahlst du munter Zinsen.

Partycrasher
Autor ★
6 Beiträge

Nein, nichts mit Konsumentenkredit. Es ist ein Wertpapierkredit - steht so in den mir überlassenen Unterlagen und auch im Depot.

 

Fakt ist, ich muss nun bei jeder Transaktion immer hin und her buchen damit ich nicht unnötig Zinsen auf dem Wertpapierkreditkonto zahle wenn auf dem Verrechnungskonto ein Guthaben existiert.

 

Eigentlich dachte ich, dass mit dem Wertpapierkredit der Verfügungsrahmen auf dem Verrechnungskonto erhöht wird so wie der Dispo auf dem Girokonto - aber bei der comdirect ist alles anscheinend ganz speziell, etwas wirr und vor allem kompliziert.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.158 Beiträge

Bei mir ist es richtig wie beschrieben.

Es ist doch auch Unsinn einen Betrag auf einem zweiten Konto bereit zu stellen.

Der Verfügungsrahmen ändert sich doch mit dem Depotwert.

 

Dann viel Spaß mit dem Support.  🙂

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Der Unterschied kommt bei euch vmtl. dadurch zustande, dass einer von euch ein Girokonto hat und der andere nicht.

 

Wenn ein Girokonto existiert und dazu mal irgendwann ein Verrechnungskonto (Unterkonto 40) angelegt wurde, dann wird das Verrechnungskonto zum Wertpapierkreditkonto und damit in der Nutzung quasi alles gleich.

Wenn aber nur ein Verrechnungskonto (Unterkonto 00, also "Standard") besteht, wird bei Beantragung eines Wertpapierkredites ein Unterkonto 40 angelegt. Der Wertpapierkredit ist halt immer die 40 (warum keine Ahnung). Effektiv hat man damit ein Verrechnungskonto und Wertpapierkreditkonto.

 

Das Wertpapierkreditkonto wird aber standardmäßig für alle Abrechnungen verwendet, daher verstehe ich nicht ganz was @Partycrasher mit hin und herbuchen meint. Einfach das Geld auf dem Wertpapierkreditkonto lassen und gut ist?

Und nein, der Wertpapierkredit erweitert nicht den Verfügungsrahmen des Verrechnungskontos, das wird immer auf Guthabenbasis geführt. Sollte aber auch in den Vertragsunterlagen stehen.

 


@Partycrasher  schrieb:

Nach dem Kauf wurde jedoch nicht das Guthaben auf dem Verrechnungskonto belastet sondern das Konto des Wertpapierkredits.

 Das Abrechnungskonto sieht man übrigens schon vor Orderaufgabe.

 


@Partycrasher  schrieb:

Ehrlich jetzt? Wurden mir jetzt Überziehungszinsen berechnet?


Naja zum einen wäre das erst zum Quartalsende, zum anderen wenn der Ausgleich vor Valutastellung des WP-Kaufes erfolgt, dann sowieso nicht. WP-Geschäfte haben 2 Tage Valuta. Wenn du also zum Beispiel an einem Mittwoch eine Kauforder ausführst damit den Wertpapierkredit überziehst, dann wäre diese Überziehung erst am Freitag auch tatsächlich "echt". Wenn du also zum Donnerstag schon ausgleichen würdest wärst du für den Sollzins nie tatsächlich im Soll. Wann aber solche Mahnungen rausgehen weiß ich nicht (also schon bei Ausführung oder erst nach Valutierung).

 

Grundsätzlich ist das aber alles wie vorgesehen gelaufen wenn ich das so lese...

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.158 Beiträge

Wenn das so vorgesehen ist dann ist das eine schlechte Implementierung.

Wenn der Verfügungsrahmen des Verrechnungskontos nicht erhöht wird dann kann man doch keine Order aufgeben.

Und wenn man das Geld umbucht zahlt man doch sicherlich Zinsen für die Inanspruchnahme.

Dann eine Limit-Order die 4 Wochen lang nicht ausgeführt wird und man zahlt Zinsen für nichts.

Das kann es doch wohl nicht sein.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Glaube hier liegen so einige Missverständnisse vor 🙂

 

Grundsätzlich nochmal um es deutlich zu machen: Sobald ein Wertpapierkreditkonto (WPK; Unterkonto 40) eröffnet ist, könnt ihr nicht mehr über das 00er Konto abrechnen, da das Abrechnungskonto systemseitig auf die 40 geändert wird. Das lässt sich in der Online Maske nicht einstellen.

 

Randnotiz: Davon ausgenommen sind bereits bestehende Orders weil die schon zum Zeitpunkt der Erstellung der order mit dem Abrechnungskonto übergeben werden.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Wenn der Verfügungsrahmen des Verrechnungskontos nicht erhöht wird dann kann man doch keine Order aufgeben.

Doch klar direkt über das WPK, das wie jedes andere auch genauso im Haben geführt werden kann. Deswegen sagte ich in meinem letzten Post schon "Einfach das Geld auf dem Wertpapierkreditkonto lassen und gut ist?"

Da man die Orders nach Eröffnung des 40er Unterkontos sowieso nicht mehr mit dem 00er abrechnen kann macht es wenig Sinn das Guthaben noch auf dem 00er zu lassen (außer es ist ein Girokonto aber dann würde man das vermutlich eh nicht für ne Order soweit überziehen um dann nicht mehr einkaufen gehen zu können 😉 ). Deshalb: Das Guthaben auf das WPK umbuchen und das wird logischerweise dann auch zuerst verwendet.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Und wenn man das Geld umbucht zahlt man doch sicherlich Zinsen für die Inanspruchnahme.


Ja klar zahlt man für die Inanspruchnahme des WPK wenn man denn ins den Soll geht, das ist ja Sinn des Ganzen. Aber wenn dein Guthaben reicht um die Order zu decken gehst du natürlich gar nicht erst in den Soll.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Dann eine Limit-Order die 4 Wochen lang nicht ausgeführt wird und man zahlt Zinsen für nichts.

Wenn wir das auf das Umbuchen beziehen dann ja, aber wie gesagt ist ja nicht nötig.

 

Wenn du allerdings über den WPK abrechnest (wie gesagt: Standard), dann erfolgt eine Zinsberechnung natürlich auch erst ab dem Zeitpunkt wo der WPK valutarisch im Soll ist. Wenn du ne Order aufgibst wird das Geld zwar disponiert, aber valutiert wird es 2 Tage nach der Ausführung. Wenn die Order also ohne Ausführung verstreicht dann passiert Sollzinstechnisch gar nichts.

Beispiel: Dein WPK hat nen verfügbaren Rahmen von 10.000 Euro und einen Kontostand von 0. Du stellst ne Order über 5.000 Euro ein die Ultimo Oktober läuft. Dein verfügbarer Rahmen ist jetzt 5.000 Euro, der Kontostand aber weiterhin 0. Wenn die Order am 17.10. ausgeführt wird, erfolgt die Valutierung am 19.10. und auch erst ab dann fallen Sollzinsen für die 5.000 Euro an. Verfällt die Order am 31.10. ohne Ausführung, dann ist der Betrag natürlich wieder verfügbar und du warst valutarisch nie im Soll, entsprechend fallen auch keine Zinsen an.

 

Beispiel 2: Dein WPK hat einen verfügbaren Rahmen von 10.000 Euro, das Guthaben auf dem WPK beläuft sich auf 2.000 Euro (weil du vorher deine 2.000 Euro vom 00er auf das 40er gebucht hast da die auf dem 00er sonst eh nur Moos ansetzen). Du stellst die gleiche 5.000 Euro Order ein. Dein verfügbarer Rahmen ist jetzt 10.000 + 2000 - 5.000 = 7.000 Euro. Wird die Order am 17.10. ausgeführt fallen ab dem 19.10. Sollzinsen für 3.000 Euro an. Und auch hier ohne Ausführung passiert gar nichts.

 

Beispiel 3: Rahmen 10.000, Guthaben 2.000. Diesmal stellst du aber nur ne Order für 1.000 Euro ein. Hier passiert auch bei Ausführung nichts, da das Guthaben natürlich zuerst angefasst wird.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.158 Beiträge

Ich finde das alles recht seltsam und verwirrend.

Ich habe 10k auf dem Konto die mir nicht gehören. Wenn ich davon 5k verballere zahle ich dafür Zinsen und sehe noch 5k auf dem Konto?

Wenn ich eigenes Geld dazu lege muß ich rechnen wie viel noch geliehen ist.

Was ist bei Änderungen des Beleihungswertes? Morgen ist Wirecard nicht mehr beleihbar, na ja, heute sagen wir mal CS, und die Hälfte des Kredites ist futsch. Wird dann Geld abgebucht?

 

Ich will doch einfach nur einen Verfügungsrahmen damit ich Order aufgeben kann. Der kann sich ja ruhig dynamisch ändern.

Und wenn ich diesen ausnutze dann möchte ich das Konto im Minus sehen und dafür Zinsen bezahlen.

 

Ich klage jetzt nicht. Bei mir ist es ja genau so.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Also prinzipiell funktioniert ein WPK ja nicht anders als ein Dispokredit. Der Unterschied ist nur dass beim Dispo das Vertrauen der Bank in dich deinen Kreditrahmen bestimmt und beim WPK eben dein Depot-Beleihungswert. Die Nutzung funktioniert aber genauso.

 

@Silver_Wolf  schrieb:

Ich habe 10k auf dem Konto die mir nicht gehören. Wenn ich davon 5k verballere zahle ich dafür Zinsen und sehe noch 5k auf dem Konto?

Nein du hast die nicht "auf dem Konto". Das ist ja ein Kredit und kein Guthaben das dir gutgeschrieben wird. Deswegen hab ich explizit geschrieben du hast nen Kontostand von 0. Du kannst aber eben bei nem verfügbaren Rahmen von 10.000 auch bis zu 10.000 in den Soll schießen und zahlst natürlich darauf dann die Zinsen.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Wenn ich eigenes Geld dazu lege muß ich rechnen wie viel noch geliehen ist.

Nein du legst ja kein eigenes Geld "dazu", sondern du gleichst ne Inanspruchnahme aus.

Wenn du von den 10.000 schon 5.000 in Anspruch genommen hast und dann 2.000 drauf überweist, dann hast du noch 3.000 in Anspruch genommen weil du eben 2.000 ausgeglichen hast.

Auf der anderen Seite: Wenn dein Kontostand 0 ist und du dann 2.000 drauf überweist hast du insgesamt 12.000 zur Verfügung die du auch für ne einzelne Order verballern kannst. Das könnte man dann natürlich als "dazulegen" bezeichnen aber so hatte ich deinen Post nicht verstanden 😉

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Was ist bei Änderungen des Beleihungswertes? Morgen ist Wirecard nicht mehr beleihbar, na ja, heute sagen wir mal CS, und die Hälfte des Kredites ist futsch. Wird dann Geld abgebucht?

Dann ändert sich eben der Wert bis zu dem du in den Soll gehen kannst. Abgebucht wird da nix.

Wenn wir mal sagen dass der Beleihungswert auf 8.000 Euro fällt, dann kannst du eben bis zu 8.000 in Anspruch nehmen. Wenn du also schon 5.000 in Anspruch genommen hast dann hast du noch 3.000 zur Verfügung. Steigt der Beleihungswert dann wieder auf 10.000 hast du wieder 5.000 zur Verfügung.

 

Tricky wird es denn, wenn du deinen WPK schon ausgereizt hast und dann der Beleihungswert fällt. Wenn du also 10.000 Euro schon genutzt hast und der Beleihungswert dann auf 8.000 fällt bist du mit 2.000 Euro in der Überinanspruchnahme (für die natürlich auch der höhere Zinssatz anfällt). Und dann bist du natürlich in der Schuld das entweder mit neuem Barkapital auszugleichen oder Positionen zu veräußern damit du wieder in den vereinbarten Rahmen (= Beleihungswert) kommst. Das ist eben ein Risiko am WPK dem man sich natürlich bewusst sein muss.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Ich will doch einfach nur einen Verfügungsrahmen damit ich Order aufgeben kann. Der kann sich ja ruhig dynamisch ändern.

Und wenn ich diesen ausnutze dann möchte ich das Konto im Minus sehen und dafür Zinsen bezahlen.

Genau das passiert doch 😉

 

 

Ich hab übrigens zu dem Post oben noch nen Nachtrag mit nem vierten Beispiel:

Rahmen 10.000, Kontostand 0, Order von 5.000. Ausführung wieder am 17.10. und Valutierung dadurch am 19.10.

Wenn du jetzt am 18.10. nochmal 2.000 Euro auf den WPK schiebst (wir gehen mal von gleichtägiger Valutierung aus), dann fallen ab 19.10. natürlich auch nur für 3.000 Euro Sollzinsen an.

 

 

PS: Die Zitatfunktion in dieser Forensoftware is ja mal grauenvoll oder bin ich nur zur blöd einzelne Sätze zu zitieren? Muss immer den kompletten Post zitieren und dann rauslöschen worauf ich mich gar nicht beziehe... hatte ja schon mit viel Forensoftware zu tun aber das... ohje.

Morgenmond
Mentor ★★
1.795 Beiträge

@Tarulia  schrieb:...

PS: Die Zitatfunktion in dieser Forensoftware is ja mal grauenvoll oder bin ich nur zur blöd einzelne Sätze zu zitieren? Muss immer den kompletten Post zitieren und dann rauslöschen worauf ich mich gar nicht beziehe... hatte ja schon mit viel Forensoftware zu tun aber das... ohje.


Hi @Tarulia 

ja so ist das hier leider geregelt. Aber nicht darüber ärgern, immerhin haben wir dafür im Forum seit kurzem geometrische Formen (tlw. in Farbe) ohne Bedeutung. Welche Bank bietet dir noch so einen "Mehrwert" ? 😉

 

Gruß Morgenmond