Fehlerhafte Buchungen, Berechnung der Steuerlichen Buchungen, Rechenweg Kapitalertragssteuer
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 11.03.2021 21:28
Hallo zusammen,
ich stehe bei meinen Dividendenbuchungen vor einem Problem.
Auch ich musste leider öfters feststellen das es Fehler in den Abrechnungen gibt.
Dies ist sehr ärgerlich, da man sehr viel Zeit für die Überprüfung aufwendet, für den Kontakt mit dem Kundenservice etc.
Nun habe ich auch eine falsche Abrechnung bekommen wo die Quellensteuer nicht angerechnet wurde. Dies wurde erkannt und eine Korrekturbuchung vorgenommen. Ich habe in der Ursprungsbuchung 1,56€ Kapitalertragssteuer abgezogen bekommen, und jetzt wurden 3 Tage später 1,55€ Kapitalertragssteuer zurückerstattet/gebucht.
Wie kann dies sein. Wie ist der Rechenweg das sich solche Rundungsdifferenzen ergeben?
Bei der fieberhaften suche nach meinem Denkfehler, bin ich auf noch ein Problem gestossen.
Steuerbemessungsgrundlage 28,28€
(angerechnete ausländische Quellensteuer: EUR 4,24 ) (15% US Quellensteuer)
Kapitalertragsteuer (2) EUR -2,77
Sind für mich zusammen 7,01€ Kapitalertragssteuer bei angerechneter Quellensteuer.
Ich habe aber nur eine Besteuerung von 24,45% (da ich auch Kirchensteuer zahle)
(Steht ja auch hier:
(2) Durch die Berücksichtigung der Kirchensteuer (8% bzw. 9%) als Sonderausgabe reduziert sich der Kapitalertragsteuersatz auf 24,51% bzw. 24,45%)
Bei 24,45% sind dies 6,91€. Dies ist eine Differenz von 0,10€
Und diese Phänomen habe ich bei jeder Buchung.
Vielleicht kann mir jemand helfen wo mein Denkfehler liegt.
Ich möchte einfach den Rechenweg verstehen.
Vielen Dank Euch
- Labels:
-
Aktien
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 11.03.2021 22:29
Die Einkommensteuer (§ 32d Abs. 1 Satz 4-5 EStG) bzw. die Kapitalertragsteuer (§ 43a Abs. 1 Satz 2-3 EStG) ist nach folgender Formel zu berechnen:
(e–4q) : (4+k)
(mit e = die Einkünfte; q = die anrechenbare ausländische Steuer; k = der maßgebende Kirchensteuersatz)
Ergo, in deinem Fall: (28.28-4*4.24)/(4+0.09) = 2.77
Abrechnung der CoDi passt also
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 12.03.2021 20:22
Hallo,
vielen Dank für die Info.
Ich habe die Rechnung soweit verstanden.
Allerdings liegt mir die Logik ein wenig im Magen.
Fällt keine Quellensteuer an, liegt die Gesamtbelastung Kapitalertragssteuer bei 24,45%.
Je mehr Quellensteuer angerechnet wird (anrechenbar ist), desto höher steigt die Gesamtlastung Kapitalertragssteuer (incl. angerechneter Qellensteuer).
Dies scheint sich in der Gesamtbelastung sämtlich zu zahlender Steuern wieder zu relativieren.
Oder ist meine Rechnung da falsch und ich habe einen Denkfehler?
Vielen Dank und viele Grüße
e = Ertrag | Quellensteuer | Kapitalertragssteuer | Kirchensteuer | Soli | Gesamtbelastung Kapitalertragssteuer incl. Quellensteuer | Gesamtbelastung Kapitalertragssteuer mit angerechneter Quellensteuer, Soli, Kirchensteuer |
100,0000 | 0,0000 | 24,4499 | 2,2005 | 1,3447 | 24,4499 | 27,9951 |
100,0000 | 5,0000 | 19,5599 | 1,7604 | 1,0758 | 24,5599 | 27,3961 |
100,0000 | 10,0000 | 14,6699 | 1,3203 | 0,8068 | 24,6699 | 26,7971 |
100,0000 | 15,0000 | 9,7800 | 0,8802 | 0,5379 | 24,7800 | 26,1980 |
100,0000 | 20,0000 | 4,8900 | 0,4401 | 0,2689 | 24,8900 | 25,5990 |
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 13.03.2021 01:52
Deine Berechnung ist richtig (bis auf die fehlenden Zwischenrundungen), ich weiß aber nicht worauf du hinaus willst...
Da KiSt und SolZ nur auf den "deutschen" Anteil anfallen, ist die Gesamtbelastung geringer, je mehr Quellensteuer anfällt (bis, in der Regel, 15%; bei allem darüber zahlt man dann drauf).
Das hantieren mit dem "krummen" KESt-Wert '24,45%' halte ich übrigens für fehlleitend, weil die KESt alleine nie zum Tragen kommt, sondern immer nur als Trio "KESt, KiSt, SolZ".
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
13.03.2021 20:57 - bearbeitet 13.03.2021 20:59
Hallo,
So wie ich das bisher wahrgenommen habe, wird überwiegend erklärt, das man grundsätzlich 24,45/24,51 KEST bezahlt, wenn man Kirchensteuer zahlt. Sobald Quellensteuer angerechnet wird, ist dem aber wohl nicht so. Und dies empfinde ich als irreführend und verunsichert mich. Ich möchte gewisse Dinge nur für mich klarkriegen.
Und da sind wir dann auch beim Thema Zwischenrundungen bzw. meinen eingangs erwähnten Rundungsdifferenzen.
Vielleicht kann mir dies jemand erklären, wie da die Regeln sind.
Rechne ich die Steuermtteilungen durch, komme ich überwiegend zu anderen Ergebnissen (ausgehend von Berechungen mit 2 Nachkommastellen, Ausnahme Umrechnungen mit Devisenkursen, hier 4 Nachkomma Stellen des Devisenkurses).
Ich finde hier keine Logik. Ich habe manchmal den Eindruck, es wird grundsätzlich immer aufgerundet, um dann doch festzustellen, dass dies nicht sein kann.
Also meine Frage wäre, wann wird wo wie gerundet.
Vielen Dank und viele Grüße
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 13.03.2021 23:10
@Kunde28 schrieb:Also meine Frage wäre, wann wird wo wie gerundet.
Antwort 1: Ich weiß es nicht.
Ich kontrolliere jede Abrechnung und führe über sie eine Excel-Liste. Trotzdem gibt es durch Rundungsdifferenzen immer wieder mal Abweichungen von exakt einem Cent. Die genaue Vorgehensweise (wo wird auf wieviele Stellen gerundet etc.) habe ich auch nach langen Jahren nocht nicht durchdrungen.
Antwort 2: Es interessiert mich nicht.
Der Erfolg meines Depots hängt nicht davon ab ob die Netto-Ausschüttung um jenen erwähnten Cent höher oder niedriger ausfällt. Insofern spare ich mir die Zeit weiterer Recherchen und betrachte die Abrechnung als richtig.
Dies getreu dem Motto meines ehemaligen Professors: Ein guter Ingenieur weiß, dass 3 mal 3 ungefähr 10, sicher aber nie 50 ist.
13.03.2021 23:18 - bearbeitet 13.03.2021 23:31
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
13.03.2021 23:18 - bearbeitet 13.03.2021 23:31
@Kunde28 schrieb:So wie ich das bisher wahrgenommen habe, wird überwiegend erklärt, das man grundsätzlich 24,45/24,51 KEST bezahlt, wenn man Kirchensteuer zahlt.
Grundsätzlich zahlt man 25% KESt.
Kirchensteuer ist in D eine Sonderausgabe, die die Steuerlast mindert¹. Damit nicht jeder das über die Steuererklärung macht, wird es bei der Berechnung bereits entsprechend berücksichtigt. Daher kommen die schiefen, von dir genannten, Beträge².
Wichtig ist aber, dass dieser Abzug nur zum Tragen kommt, wenn auf die KESt dann auch KiSt fällig ist.
Daher das:
Sobald Quellensteuer angerechnet wird, ist dem aber wohl nicht so.
Wo keine KiSt anfällt, wird eben auch keine berücksichtigt.
Also meine Frage wäre, wann wird wo wie gerundet.
Als Daumenregel kann gelten: Wann immer ein Zwischenbetrag vorkommt, wird gerundet auf ganze Cent. (In der Steuererklärung, aber nicht bei den Bankenabrechnungen, teilweise auch auf ganze Euro...)
Sobald Umrechnungkurse beteiligt sind, bin ich aber auch raus. Aus eigener Erfahrung kenn ich bis zu 6 Nachkommastellen, die aber nicht immer angedruckt werden. Ob es hier Vorschriften gibt, oder jede Bank das nach eigenem Gusto machen kann, weiß ich nicht.
Falls dich die miesen Details interessieren, gibt es Ablaufpläne vom BMF.
Nachtrag: Ansonsten hat @GetBetter natürlich recht. Das Verstehenwollen ist das eine, alles nachrechnen auf den letzten Cent aber vergebene Lebensmühe. Insbesondere wo noch nicht einmal garantiert ist, dass die Wege konsistent sind (also die Rundung bei Verkäufen nicht anders ist als bei Dividenden).
Ich setz mich ja auch nicht mit dem Gesetzestext abends hin und schau, dass die Einordnung der MwSt-Sätze im Supermarkt korrekt erfolgt ist.
¹ aus mir vollständig unklaren Gründen
² Nebengedanke: Wie geht man eigentlich mit der KiSt auf Kapitalerträge um, wenn die KiSt gekappt ist (wie in manchen Bundesländern möglich)?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 14.03.2021 19:30
Hallo zusammen !
Ich gebe Dir völlig Recht @GetBetter das der Erfolg meines Portfolios nicht davon abhängt, ob die Steuerberechnung einen Cent höher ausfällt oder nicht. Auch ich stecke lieber 20% Aufwand in 80 % Ertrag als andersrum.
Auf der anderen Seite bin ich nun einmal Kunde und die Bank verdient an mir als solcher. Ich finde, da kann man nicht einfach sagen, 3 und 3 ist ungefähr 10 und dies als richtig erachten.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt werde, kann ich auch nicht auf die Güte des Staats setzen, indem ich einfach behaupte:" Wieso zu schnell, ich bin doch ungefähr Richtgeschwindigkeit gefahren.
Ich weiß aber, wie Du das grundsätzlich meinst.
Im allgemeinen gehe ich auch nicht davon aus, das jede Abrechnung mit der Hand ausgerechnet wird, sondern das dies automatisch bzw. maschinell geschieht.
In diesem Fall muss es ja einen Berechnungsleitfaden bzw. Logarithmus geben. Diesen Logarithmus kann man doch kommunizieren.
Leider habe ich in letzter Zeit etwas das Vertrauen verloren, nachdem es leider immer wieder zu falschen Abrechnungen kommt.
Vor allem, es ist ja (auch) alles eine Frage der Haftung !?
Viele Grüße
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 15.03.2021 02:02
@Kunde28 schrieb:In diesem Fall muss es ja einen Berechnungsleitfaden bzw. Logarithmus geben. Diesen Logarithmus kann man doch kommunizieren.
Du meinst einen Algorithmus. Ein Logarithmus kommt bei Bankenabrechnung eher selten zum Tragen
Ich habe oben den Ablaufplan des BMF verlinkt, der stellt genau einen Algorithmus dar. Inwieweit der verpflichtend / erschöpfend ist, kann ich nicht beurteilen.
Und: Dass du annimmst, dass Firmen wissen, wie ihre IT rechnet, ist putzig 🙂 (Also wirklich _wissen_, nicht nur _annehmen_.)
Zur Haftung: Da gilt in der Industrie doch der schöne Satz "Softwareproblem, da kann man nichts machen" (s.a. diese schöne Auflistung bei Fefe)
