am 03.01.2025 14:27
Hallo @Krügerrand und @GetBetter,
wahrscheinlich habe ich in meinem letzten Beitrag nicht ausführlich genug geantwortet.
Es wird keine Nachricht an einen Bevollmächtigten gehen, welche zu einer Löschung des Kontos führt. Der Kontoinhaber erhält alle wichtigen Benachrichtigungen und ist für die Behebung von Defiziten in der Kundenverbindung zuständig.
Der Bevollmächtigte hat ohnehin nur einen sehr eingeschränkten Informationsfluss und erhält nicht automatisch alle wichtigen Informationen, da es sich bei der Bankvollmacht auch nur um eine "Vertretung" des Kunden und nicht um eine "Betreuung" handelt. Man geht somit von der Handlungsfähigkeit der Kunden aus.
Was durchaus mal passieren kann ist, dass eine Datenaktualisierung des Bevollmächtigten fehlt und es dann nach mehreren Aufforderungen zur Sperrung des Zugangs für den Bevollmächtigten kommt. In diesem Fall kann der Kontoinhaber aber noch immer ganz normal auf das Konto zugreifen und die Vollmacht ist nicht gelöscht. Sobald uns alle erforderlichen Daten/Unterlagen vorliegen kann der Zugang dann wieder freigeschaltet werden.
Ich hoffe dass meine Antwort etwas hilfreicher war.
Ansonsten dürft ihr gerne nochmal nachhaken.
Liebe Grüße
Ines
am 03.01.2025 14:44
@SMT_Ines schrieb:(...)
Es wird keine Nachricht an einen Bevollmächtigten gehen, welche zu einer Löschung des Kontos führt. Der Kontoinhaber erhält alle wichtigen Benachrichtigungen und ist für die Behebung von Defiziten in der Kundenverbindung zuständig.
(...)
Es kann zwei unterschiedliche "Missstände" geben:
1. Dinge, die der Kontoinhaber erfüllen muss (bspw. AGB Zustimmung, Datenaktualisierung)
@SMT_Ines schrieb:(...)
Der Bevollmächtigte hat ohnehin nur einen sehr eingeschränkten Informationsfluss und erhält nicht automatisch alle wichtigen Informationen, da es sich bei der Bankvollmacht auch nur um eine "Vertretung" des Kunden und nicht um eine "Betreuung" handelt. Man geht somit von der Handlungsfähigkeit der Kunden aus.
(...)
Davon könnte man zunächst zwar ausgehen, aber spätestens nach Verstreichen einer ersten Frist, sollte von einer verminderten Handlungsfähigkeit ausgegangen werden.
Ich würde erwarten, dass auch der Bevollmächtigte die Nachricht ins seine Postbox bekommt, da die comdirect nicht mitbekommt, ob der Vollmachtgeber irgendwann nicht mehr selbst handlungsfähig ist. Ist das nicht der Fall, würde die comdirect Konten kündigen, von Menschen die nicht mehr in der Lage sind gewisse Dinge zu tun. Spätestens die erste Mahnung sollte auch an den Bevollmächtigten gehen.
2. Die der Bevollmächtigte erfüllen muss (bspw. Datenaktualisierung)
@SMT_Ines schrieb:Was durchaus mal passieren kann ist, dass eine Datenaktualisierung des Bevollmächtigten fehlt und es dann nach mehreren Aufforderungen zur Sperrung des Zugangs für den Bevollmächtigten kommt. In diesem Fall kann der Kontoinhaber aber noch immer ganz normal auf das Konto zugreifen und die Vollmacht ist nicht gelöscht. Sobald uns alle erforderlichen Daten/Unterlagen vorliegen kann der Zugang dann wieder freigeschaltet werden.
Hier fände ich es zwar gut, wenn der Kontoinhaber ebenfalls eine Nachricht bekommt, da die eingerichtete Vollmacht sonst erstmal nicht anwendbar ist. Da man aber ohne Zutun des Kontoinhabers diese wieder freischalten kann, handelt es sich dabei eher um ein nice-to-have.
Zumindest wurde mit 2. jetzt die ursprüngliche Frage beantwortet, leider nicht ohne dass @SMT_Ines mit 1. wieder ein ursprüngliches Problem aufgemacht hat: Gekündigte Konten, die zwar eine Vollmacht hatte, die Missstände aber nicht an den Bevollmächtigten herangetragen werden. Das muss aber sein. Ansonsten hilft die Vollmacht nur so lange, wie ich selbst als Kontoinhaber handlungsfähig bin.
am 03.01.2025 14:59
@Marten68 schrieb:Das heißt man muss alternativ eine notarielle Vollmacht für eine spezielle Bankverbindung geben, die der Partner dann im "Notfall" bei der Comdirect jederzeit einreichen kann.
Beim Todesfall reicht ja (höchst)richterlich entschieden ein notarielles Testament - der Erbschein dann unnötig.
Vermute das das bei der notariellen Bank-Vollmacht genauso anzunehmen ist.
Das Argument mit der Onlinebank hinkt.
Wenn ich im Familengericht unter Betreuung (finanzelle Angelegenheiten) gestellt werde stellt so manche Online-Bank kein Online-Zugang nicht mal dem gerichtlich bestellten Betreuer bereit und besteht auf schriftliche Kontoführung (habe ich kürzlich in der Finanztest gelesen). Die Comdirect könnte es halten wie sie es will - auch eine telefonische Kontoführung könnten sie ermöglichen.
Ich werde den Weg über generelle Bankvollmacht über eine notarielle Vollmacht gehen.
Ich werde die Comdirect Bank nach Weihnachten mit einem Brief darüber befragen - die antworten Erfahrungsgemäß auf sowas (altmodisches) dann auch ausführlich.
Hallo,
Meine Erfahrung mit meinen Eltern (4 Jährige Pflege + anschließendes Ableben 12/2021 und 02/2022 ) und den beteiligten Banken (Hypo, Commerz, Sparkasse):
Ohne Vollmacht auf den Formularen der Bank bekommst Du keinen Onlinezugang. Die notarielle Generalvollmacht + Erbvertrag reicht nicht aus (ggf. kann man das auf langem Weg einklagen, viele Spass dabei).
Argument der Banken ist jeweils, dass die Vollmacht jeden Tag entzogen werden kann und man Sie für jede Onlinetransaktion erneut vorlegen müsste.
Ohne Erbschein bekommst Du auch das Erbe nicht problemlos raus, weil die Bank Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vermutet und ausschließen will. Man liest, dass Protokoll der Testamentseröffnung reicht aus - auch da viel Glück und Freude an langen Diskussionen.
Ich hatte nur noch meine Schwester an Bord und wir waren uns einig (inkl. schriftlichen Erbauseinandersetzungsvertrag)....pustekuchen.
Das waren jetzt alles stationäre Geschäftsbanken, deren Akteure ich persönlich teilweise gut kannte (mit dem Spk Geschäftsstellenleiter habe ich z.B. Abitur gemacht).
Ich vage nicht abzuschätzen, was die eher schwer zugängliche Codi oder andere Onlinebanken aufführen.
Wenn Du es Deiner Frau also leicht machen willst wie möglich, versetze sie schon jetzt in den Zustand voller Handlungsfähigkeit:
-Vollmacht nach den Regularien der jeweiligen Bank
-Vollständig nutzbarer OnlineZugang (man muss den ja bis zum Tag x nicht nutzen, sollte den Umgang aber mal üben)
Du kannst jeden Tag umfallen und genau dann haben Deine Angehörigen keine Zeit und Nerben für solche administrativen Zusatzaufgaben.
-ggf. Vorgaben, was am Tag X zu tun wäre (z.B. Depot teilweise verkaufen, Geld an für Sie leicht erreichbarem Ort transferieren, etc.)
Bis die Erbfälle bei uns durch waren vergingen 7 Monate (v.a. das Amtsgericht war so langsam, dass ich ihm mit einer Mail an den bayrischen Justizminister in den Hintern treten musste).
Vertraust Du Deiner Frau zuwenig, dass Du Ihr schon jetzt vollen Zugang gwähren willst, dann suche Dir einen professionellen Treuhänder, der die Vollmachten erhält.
Zumindest ist das mein learning.
Viel Glück
am 03.01.2025 15:14
@SMT_Ines schrieb:Der Bevollmächtigte hat ohnehin nur einen sehr eingeschränkten Informationsfluss und erhält nicht automatisch alle wichtigen Informationen, da es sich bei der Bankvollmacht auch nur um eine "Vertretung" des Kunden und nicht um eine "Betreuung" handelt. Man geht somit von der Handlungsfähigkeit der Kunden aus.
Für mich ist die exakte Situation weiterhin missverständlich und ich will versuchen das an einem Beispiel aufzuzeigen (die drei für mcih entscheidenden Worte Deiner Antwort habe ich mal hervorgehoben):
Meine Frau hat bei der comdirect eine Kundenverbindung, in der sich allerdings nur das Depot inkl. VK und ein Tagesgeldkonto befinden. Ich wiederum habe dafür eine Vollmacht.
Da ich sehr regelmäßig meine eigenen Kundenverbindungen checke, beziehe ich in dieser Runde ihr Deput inkl. PostBox mit ein und tue das natürlich mit meinen persönlichen Zugangsdaten (ihre zu verwenden ist mir ja bekanntlich streng verboten 😉).
Nach meinen Dafürhalten kontrolliere ich ihre PostBox in Vertretung für sie. Falls sich dort wichtige Dokumente finden wird sie selbstverständlich von mir informiert und – da sie handlungsfähig ist – agiert sie daraufhin entsprechend.
Insofern fühlt sie sich immer bestens im Bilde, so dass es für sie eigentlich keinen Anlass gibt, die Prüfung zusätzlich mit ihren Zugangsdaten auch noch durchzuführen.
Das funktioniert aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich in der von mir als Bevollmächtigtem einsehbaren PostBox die exakt gleichen Dokumente finden, die sich auch in der PostBox des Kontoinhabers finden, es sich faktisch also um die gleiche PostBox handelt.
Falls es hier auch nur minimale Abweichungen geben kann, dann handelt es sich meiner Meinung nach um keine Vertretung im eigentlichen Wortsinne und die von @Krügerrand geäußerten Bedenken wären voll zutreffend.
Vielleicht kannst Du an dieser Steile nochmal etwas mehr Klareit reinbringen!?
03.01.2025 16:50 - bearbeitet 03.01.2025 16:53
Ich kann @DrTool aus eigener Erfahrung beipflichten. Ohne eine vorliegende Bankvollmacht des jeweiligen Instituts hat man ganz schlechte Karten und ist zunächst mal handlungsunfähig. Und bei Direktbanken ist ein eigener Zugang des Bevollmächtigen in meinen Augen zwingend erforderlich. Daher finde ich es gut, wie comdirect das handhabt. Ich habe meinem Bruder Vollmacht erteilt und er hat seinerzeit umgehend eigene Zugangsdaten erhalten.
am 03.01.2025 17:51
@GetBetter schrieb:
@SMT_Ines schrieb:Der Bevollmächtigte hat ohnehin nur einen sehr eingeschränkten Informationsfluss und erhält nicht automatisch alle wichtigen Informationen, da es sich bei der Bankvollmacht auch nur um eine "Vertretung" des Kunden und nicht um eine "Betreuung" handelt. Man geht somit von der Handlungsfähigkeit der Kunden aus.
Für mich ist die exakte Situation weiterhin missverständlich und ich will versuchen das an einem Beispiel aufzuzeigen (die drei für mcih entscheidenden Worte Deiner Antwort habe ich mal hervorgehoben):
Meine Frau hat bei der comdirect eine Kundenverbindung, in der sich allerdings nur das Depot inkl. VK und ein Tagesgeldkonto befinden. Ich wiederum habe dafür eine Vollmacht.
Da ich sehr regelmäßig meine eigenen Kundenverbindungen checke, beziehe ich in dieser Runde ihr Deput inkl. PostBox mit ein und tue das natürlich mit meinen persönlichen Zugangsdaten (ihre zu verwenden ist mir ja bekanntlich streng verboten 😉).
Nach meinen Dafürhalten kontrolliere ich ihre PostBox in Vertretung für sie. Falls sich dort wichtige Dokumente finden wird sie selbstverständlich von mir informiert und – da sie handlungsfähig ist – agiert sie daraufhin entsprechend.
Insofern fühlt sie sich immer bestens im Bilde, so dass es für sie eigentlich keinen Anlass gibt, die Prüfung zusätzlich mit ihren Zugangsdaten auch noch durchzuführen.
Das funktioniert aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich in der von mir als Bevollmächtigtem einsehbaren PostBox die exakt gleichen Dokumente finden, die sich auch in der PostBox des Kontoinhabers finden, es sich faktisch also um die gleiche PostBox handelt.
Falls es hier auch nur minimale Abweichungen geben kann, dann handelt es sich meiner Meinung nach um keine Vertretung im eigentlichen Wortsinne und die von @Krügerrand geäußerten Bedenken wären voll zutreffend.
Vielleicht kannst Du an dieser Steile nochmal etwas mehr Klareit reinbringen!?
Dem hinzuzufügen wäre, dass das Wort "Vollmacht" eigentlich für sich selbst spricht: Wenn ich eine Vollmacht von einer Person erteilt bekommen habe dann sollte ich diese, im Wortsinn einer "Vollmacht" auch komplett alleine vertreten können.
Falls die "Teilmacht" (sofern die Comdirect ihre eigene "Vollmacht" nicht als "vollständige" Vollmacht anerkennt) habe ich noch eine notariell erteilte Vollmacht von meiner Frau erhalten. Da Geht es dann nochmals zweifelsfrei hervor, was ich darf und was nicht (okay - zweiter Punkt enftellt im Großen und Ganzen...)
Gruß Crazyalex
06.01.2025 12:10 - bearbeitet 06.01.2025 12:12
06.01.2025 12:10 - bearbeitet 06.01.2025 12:12
Hallo @GetBetter ,
generell kannst du auch fast alle Dokumente in der Postbox aufrufen, die nicht via Post rausgehen.
Sehr wichtige personenbezogene Dokumente werden nach wie vor via Post zugestellt.
Sollte man hier als Kontoinhaber wollen, dass der Bevollmächtigte alle Dokumente erhält, gibt es die Möglichkeit, dass der Kontoinhaber eine abweichende Versandadresse über seinen Zugang einpflegt. Die Post wird dann an den Bevollmächtigten umgeleitet. Dies ist bei einer Vollmacht jedoch nicht der Standard.
Für den Alltag reicht es den meisten Kunden, wenn der Bevollmächtigte die Kontoauszüge einsehen und Zahlungen tätigen kann. Oft bekommt man als Kunde ja auch nicht mehr als die Kontoauszüge, Abrechnungen und allgemeine Informationen zugestellt.
Hat das vllt. etwas mehr geholfen?
Die Datenaktualisierung bzw. die AGB-Zustimmung würde bevor es zu kündigungsrelevanten Mahnungen kommt via Post an den Kontoinhaber gehen.
am 06.01.2025 14:19
@SMT_Ines schrieb:Hallo @GetBetter ,
generell kannst du auch fast alle Dokumente in der Postbox aufrufen, die nicht via Post rausgehen.
Sehr wichtige personenbezogene Dokumente werden nach wie vor via Post zugestellt.
Sollte man hier als Kontoinhaber wollen, dass der Bevollmächtigte alle Dokumente erhält, gibt es die Möglichkeit, dass der Kontoinhaber eine abweichende Versandadresse über seinen Zugang einpflegt. Die Post wird dann an den Bevollmächtigten umgeleitet. Dies ist bei einer Vollmacht jedoch nicht der Standard.
Hallo Ines,
genau so ist es, Danke für die Aufklärung.
Wir haben dies schon seit Jahren so geregelt, und in zwei bisher eintretenden Fällen gab es dementsprechend keinerlei Unklarheiten.
Übrigens, als Info,
in der Schweiz ist es tatsächlich einfacher geregelt, und in Italien,
...was soll ich sagen "Die glauben fast alles" 😉
Grüße
Daniel
am 06.01.2025 22:21
Ich würde empfehlen, zu einer, deiner Frau angenehmen, Filialbank zu wechseln. Ihr wollt den Vorteil einer Direktbank nutzen, aber gleichzeitig legt ihr euch wissentlich Steine in den Weg, weil die Auseinandersetzung mit einer "anonymen" Direktbank etwas ganz Anderes ist, wie mit einer Filialbank, wo man sogar weiß, wer der Ansprechpartner ist, wann er/sie Geburtstag hat und - Gott bewahre - wo im Ort er/sie wohnt.
Das Problem ist, wenn man sich sein Leben und seine finanziellen Dinge so kompliziert gestaltet und keinen pragmatischen Weg findet, dann sollte man bitte nicht zu einer Direktbank mit Standardprozessen gehen, weil das ist eigentlich nur für Leute gedacht, die pragmatisch, schnell, effizient und eigenverantwortlich handeln - und wo Beide Kontoinhaber oder Bevollmächtigten technisch so versiert sind, dass sie nicht für alle Eventualitäten Jemanden brauchen - Die nicht ne halbe Stunde irgendwo in der Leitung hängen um etwas zu tun, was man auch online selbst in 1 Minute erledigen kann.
am 07.01.2025 07:12
Ich würde die Aufregung verstehen wenn die Vollmacht keinen Zugriff per online Banking ermöglicht. Das ist zb der Fall bei der Ing. hier ist dann Telefon Banking oder Kartenzahlung der Weg um auf ein Vollmacht Konto zuzugreifen.