am 30.03.2024 15:53
Hallo zusammen,
hab nochmal ein paar Fragen, wie ich mich korrekt verhalte, bei Gewinnen aus Kryptoverkäufen.
In der TR Community bei Facebook hab ich nur unbefriedigende, um nicht zu sagen unqualifizierte,
Antworten bekommen.
Also...wie schon zu erahnen, habe ich noch ein Depot bei Trade Republik, wo ich in den Jahren 2021/22 eine mittlere vierstellige Summe in Kryptos (Bit, Eth) investiert habe.
Nun habe ich öfter in den ganzen Finanzportalen gelesen, das Gewinne aus Kryptoverkäufen bei einer Haltedauer über einem Jahr steuerfrei sind.
(Was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann, das sich das FA sowas durch die Lappen gehen lässt).
Wie auch immer...meine Frage jetzt...gilt das auch bei meinen erworbenen Kryptos bei TR???
Weil ich hier schonmal die Auskunft bekommen habe, das ich bei TR keine echten Kryptos besitze, da ich dafür ein Wallet bräuchte.
TR bewahrt die Kryptos also bei einem entsprechendem Anbieter für mich auf.
Soweit verstanden.
Jetzt noch die Frage, wenn tatsächlich keine Steuern anfallen sollten in meinem Fall,
ob ich trotzdem noch Angaben dazu bei in meiner jährlichen Einkommenssteuererklärung, sprich in der Anlage KAP,
machen muss.
Oder bekommt das FA von meinem Depot Anbieter das entsprechend mitgeteilt???
Bin wieder dankbar über eure fundierderten, hilfreichen Rückmeldungen👋
St.
am 01.04.2024 00:36
@CurtisNewton schrieb:Gut möglich, würde dann aber heißen dass eine Schuldverschreibung steuerlich besser gestellt wäre als ein Eigentum (in treuhänderischer Verwahrung?), auch wenn der Token nicht in meinem Besitz ist. Alles irgendwie schräg.
Es gibt halt im Steuerrecht diverse Dinge die nicht unbedingt logisch erklärbar sind.
Gerade bei relativ neuen Produkten wie ETCs. Manches ist politisch gewollt, manches wirkt wie Unfähigkeit.
Keine MwSt bei Anlage-Gold, aber bei anderen Edelmetallen?
Manche gedeckte ETC steuerfrei nach einem Jahr, andere nicht.
Steuern und Verlustbeschränkung bei CFDs und anderen Termingeschäften?
Unterschiedliche Behandlung von Spot- und Margin-Trading?
Da wird es in den nächsten Jahren sicher noch diverse Justierungen geben.
Und was da Läden wie TR und vor allem auch eToro so treiben dürfte auch hinterfragt werden.
Das dürfte alles zumindest mit deutschem Recht schwer vereinbar sein.
am 01.04.2024 09:48
Cryptos bei TR handelst du nicht als Schuldverschreibungen oder mit TR als Gegenpartei. Du kaufst direkt Coins. Die Wallets, denen die Coins zugeschrieben werden, gehören der BitGo Deutschland GmbH. Ein Übertrag des Schlüssels auf ein anderes Wallet ist nicht möglich.
IMHO
Coins liegen übrigens nie in einer Wallet, sondern immer nur der Schlüssel, der für ein Übertrag des Eigentums an den Coins erforderlich ist
Ich kann nicht ganz verstehen, warum im aktuellen Sprachgebrauch trotzdem immer von einer "physischen Lieferung" oder einer "Verwahrung der Coins" gesprochen wird. Man muss den Menschen wohl etwas bekanntes zum "Festhalten" liefern ^^
01.04.2024 09:59 - bearbeitet 01.04.2024 09:59
01.04.2024 09:59 - bearbeitet 01.04.2024 09:59
@Krügerrand schrieb:Cryptos bei TR handelst du nicht als Schuldverschreibungen oder mit TR als Gegenpartei. Du kaufst direkt Coins. Die Wallets, denen die Coins zugeschrieben werden, gehören der BitGo Deutschland GmbH. Ein Übertrag des Schlüssels auf ein anderes Wallet ist nicht möglich.
IMHO
Coins liegen übrigens nie in einer Wallet, sondern immer nur der Schlüssel, der für ein Übertrag des Eigentums an den Coins erforderlich ist
Ich kann nicht ganz verstehen, warum im aktuellen Sprachgebrauch trotzdem immer von einer "physischen Lieferung" oder einer "Verwahrung der Coins" gesprochen wird. Man muss den Menschen wohl etwas bekanntes zum "Festhalten" liefern ^^
Und was bedeutet das jetzt im Hinblick auf die Einschätzung von TR ?
Bekommt der Kunde überhaupt ein „Crypto-Asset“ ?
(Crypto-Assets sind als „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 EStG zu behandeln.)
am 01.04.2024 10:09
Ich denke, du bekommst genauso die Crypto Assets, wie du auch USD bekommst, die du bei einer Bank auf einem Fremdwährungskonto ohne Zahlungsverkehrsfunktion hast.
Was spricht denn dagegen, auf die Einschätzung von TR zu bauen? Die werden sich ihre Einschätzung sicher nicht in einem Internetforum geholt haben. Wenn ich genug vertrauen habe Kunde zu werden, sollte ich auch darauf vertrauen können.
am 01.04.2024 10:39
@Krügerrand schrieb:Ich denke, du bekommst genauso die Crypto Assets, wie du auch USD bekommst, die du bei einer Bank auf einem Fremdwährungskonto ohne Zahlungsverkehrsfunktion hast.
Dieser Vergleich widerspricht im Kern aber deiner obigen Ausführung.
(Dass die Cryptos der BitGo gehören)
@Krügerrand schrieb:
Was spricht denn dagegen, auf die Einschätzung von TR zu bauen? Die werden sich ihre Einschätzung sicher nicht in einem Internetforum geholt haben. Wenn ich genug vertrauen habe Kunde zu werden, sollte ich auch darauf vertrauen können.
Mir geht es lediglich um eine Analyse und ein Verständnis der Ist-Situation.
Reines Interesse.
Ich bin weder Kunde bei TR noch habe ich Cryptos.
am 01.04.2024 11:48
Die Wallets sind im Besitz der BitGo, so wie sich die Fiat-Konten im Besitz der jeweiligen (Partner-)Bank sind.
Das Eigentum hat in beiden Fällen der Kontoinhaber.
Wobei Eigentum ja eher auf der Forderung oder der Verbindlichkeit hinter dem Konto begründet ist... Ein Konto ist ja keine Sache, sondern ein Vertragsverhältnis. Ich kann mein Konto ja nicht an einen Dritten verkaufen. Da müssen wir wohl eher auf die Volljuristen hören.
"Gehören" habe ich eventuell hier falsch benutzt.
Aber ich glaube wir driften in eine Region ab, in der ich kein Experte bin. Man darf meinen Beitrag gerne als Meinung (IMHO) verstehen: bei TR handelst du Coins und ich finde deren Einschätzung zur steuerlichen Behandlung schlüssig.
am 04.12.2024 13:52
Hallo Zusammen!
Gibt es schon erste Erfahrungswerte wie das Finanzamt das einschätzt?
Vielen Dank vorab!
am 30.05.2025 13:50
Moin Zusammen!
gibt es bereits Erfahrungswerte wie das Finanzamt das Thema "Crypto bei Traderepublic" einschätzt? Ist es wirklich mit dem direktem Besitz/Handel von z.B. Bitcoin gleichgestellt?
Vielen Dank vorab!
am 31.05.2025 02:14
@Teutates2024 schrieb:Moin Zusammen!
gibt es bereits Erfahrungswerte wie das Finanzamt das Thema "Crypto bei Traderepublic" einschätzt? Ist es wirklich mit dem direktem Besitz/Handel von z.B. Bitcoin gleichgestellt?
Vielen Dank vorab!
Was TR da macht ist eine schöne Zeitbombe.
Einfach mal behaupten das wären private Veräußerungsgeschäfte und keine Steuern abführen?
https://www.wiwo.de/vergleich/trade-republic-kryptowaehrungen/
Obwohl es keine Liefermöglichkeit für die Coins gibt?
Warum wird wohl EUWAX Gold 1 und Gold 2 steuerlich unterschiedlich behandelt?
Das sind hier einfach Differenzgeschäfte mit ausschließlichem Barausgleich.
Das unterliegt ganz normal der Abgeltungssteuer.
Ich hoffe die Finanzbehörden bemerken mal was TR da abzieht.
Und machen diesen Laden dann endlich mal richtig platt. 🙂
31.05.2025 18:02 - bearbeitet 31.05.2025 18:09
31.05.2025 18:02 - bearbeitet 31.05.2025 18:09
@Silver_Wolf schrieb:Obwohl es keine Liefermöglichkeit für die Coins gibt?
Warum wird wohl EUWAX Gold 1 und Gold 2 steuerlich unterschiedlich behandelt?
Die Frage nach der Lieferfähigkeit bezieht sich m.E. ausschliesslich auf Schuldverschreibungen
@Silver_Wolf schrieb:Das sind hier einfach Differenzgeschäfte mit ausschließlichem Barausgleich.
Das unterliegt ganz normal der Abgeltungssteuer.
Sofern es irgendwo bei einer (zentralen) Verwahrstelle ein Wallet gibt in dem (auch zeitversetzt) entsprechende Transaktionen gebucht werden, nein
Beides zum nachlesen an einem lauschen Frühsommerabend:
@Silver_Wolf schrieb:Ich hoffe die Finanzbehörden bemerken mal was TR da abzieht.
Und machen diesen Laden dann endlich mal richtig platt. 🙂
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