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"Bitte stimmen Sie den neuen Bedingungen und Preisen zu, die ab 01.07.2022"

Andy82
Autor ★★
31 Beiträge

Ich habe gehört, dass einige Kunden erneut eine Aufforderung erhalten, die neuen Bedingungen bis zum 30.06.2022 zu akzeptieren.

 

Was wird konkret passieren, wenn jemand mit einem alten Kontomodell (Vertrag aus dem Jahr 2015) nicht auf die Aufforderung zur Annahme der neuen Bedingungen reagiert?

 

MfG

75 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
4.660 Beiträge

Zahlt jemand seit dem 01.07.2022 Verwahrentgelt bei der Comdirect? Ich denke nicht.

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Vorleseoma  schrieb:

@Thorsten_  schrieb:
Und das Verwahrentgelt hat sich aufgrund der Zinspolitik der EZB sowieso erstmal erledigt.

Hallo @Thorsten_,

 

das dürfte deine eigene (umgangssprachliche) Interpretation und nicht "rechtssicher" sein. Maßgebend sind unsere Verträge.

 

siehe auch hier:

https://community.comdirect.de/t5/Konto-Depot-Karte/Verwahrentgelt-quot-pausiert-quot-aber-die-Verei...

 


 

Formal ist Deine Anmerkung richtig.

 

Die Comdirect hat - im Gegensatz zu einigen anderen Banken - beim Verwahrentgeld im PLV keinen Referenzzinssatz benannt sondern nur einen absoluten Wert (0,5%)

 

Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus hat comdirect das Verwahrentgelt rückwirkend zum 01.07.2022 von 0,50 Prozent auf 0,00 Prozent reduziert.

Da die im Preis- und Leistungsverzeichnis getroffenen Regelungen weiterhin gelten, ist dies eine Änderung aus Kulanz bis auf Widerruf; es folgt kein Rechtsanspruch auf eine dauerhafte Reduzierung des Verwahrentgeltes.

 

 

Um bei evtl. zukünftiger gegenläufiger Entwicklung des Zinsniveaus nicht wieder ca. 2,8 Millionen Kunden zu einer Zustimmung zu einem neuen PLV bewegen zu müssen, hat man die Forderung einfach „ruhend“ gestellt.

Theoretisch müssten sonst auch alle Kunden auch formal zustimmen, wenn die Comdirect den Zinssatz direkt im PLV von 0,5% auf 0% senken möchte. (!)

 

So ist es einfach und praxistauglich

 

Andreas25
Autor ★★
20 Beiträge

Woher wollt ihr denn wissen, dass wir kein Verwahrentgelt zahlen? Soweit ich weiß, gilt das für mich als langjährigen Kunden nach wie vor. Ich wurde jedenfalls von comdirect nicht anderweitig informiert!!!

 

Und das Verwahrentgelt wird doch wie die anderen Abbuchungen, maximal intransparent "irgendwann" abgebucht. Im Quartal, Jährlich????? Weiß doch kein Mensch!! Genauso wie irgendwelche anderen Abbuchungen für SMS-TAN oder was auch immer einfach "irgendwann", vollkommen intransparent und ohne jegliche RECHNUNG, (zusammengefasst) abgebucht werden. Kein Mensch weiß, warum hier wieviel abgebucht wird!!

 

Diese pausenlosen intransparenten Änderungen sind einfach maximal kundenfeindlich. Schon bei der letzten AGB-Änderung wurde für Altkunden nicht einmal ansatzweise transparent informiert (ich weiß bis heute nicht, wieviel Verwahrentgelt ich nun WIRKLICH zahle) und, sollte das Verwahrentgelt jetzt ohne Information/AGB-Änderung ausgesetzt werden, finde ich, dass wäre wirklich eine Frechheit!!!

 

Ich habe den AGB ausschließlich aufgrund der Kündigungsandrohung zugestimmt. Strafrechtlich gesehen, wäre das (fast) eine Nötigung! Aber da hat man sich ja rhetorisch ziemlich geschickt und trotzdem eindeutig "ausgedrückt".

Mr.Grillhaxe

@Andreas25  schrieb:

Woher wollt ihr denn wissen, dass wir kein Verwahrentgelt zahlen? Soweit ich weiß, gilt das für mich als langjährigen Kunden nach wie vor. Ich wurde jedenfalls von comdirect nicht anderweitig informiert!!!


Hast Du denn eine individuelle Vereinbarung zum Verwahrentgelt erhalten und zugestimmt? Wenn nicht, würde das die fehlende Info in der Postbox erklären, weil Du als Kunde vor 2020 ohne Vereinbarung kein Verwahrentgelt bezahlt hast. Die Grenze lag wohl bei 50.000 EUR / Kundenverbindung.

Ich hatte zugestimmt und eine entsprechende Info pünktlich erhalten.

Die Zustimmung zu den neuen AGB enthält keine Zustimmung für ein Verwahrentgelt für Alt-Kunden.

 

Grüße!

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Andreas25  schrieb:

[...] sollte das Verwahrentgelt jetzt ohne Information/AGB-Änderung ausgesetzt werden, finde ich, dass wäre wirklich eine Frechheit!!!


Kann es sein, dass manche mittlerweile in wirklich allem ein Problem sehen und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen?

 


@Andreas25  schrieb:

Ich habe den AGB ausschließlich aufgrund der Kündigungsandrohung zugestimmt. Strafrechtlich gesehen, wäre das (fast) eine Nötigung!


Faktisch ist das natürlich – pardon my French – völliger Blödsinn, nachzulesen in § 240 BGB.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Andreas25  schrieb:

 

Und das Verwahrentgelt wird doch wie die anderen Abbuchungen, maximal intransparent "irgendwann" abgebucht. Im Quartal, Jährlich????? Weiß doch kein Mensch!! Genauso wie irgendwelche anderen Abbuchungen für SMS-TAN oder was auch immer einfach "irgendwann", vollkommen intransparent und ohne jegliche RECHNUNG, (zusammengefasst) abgebucht werden. Kein Mensch weiß, warum hier wieviel abgebucht wird!!

 

......und, sollte das Verwahrentgelt jetzt ohne Information/AGB-Änderung ausgesetzt werden, finde ich, dass wäre wirklich eine Frechheit!!!

 

Ich habe den AGB ausschließlich aufgrund der Kündigungsandrohung zugestimmt. Strafrechtlich gesehen, wäre das (fast) eine Nötigung!


 

 

HILFE, HILFE !!

 

Ich zahle kein Verwahrentgelt mehr und habe dem überhaupt nicht zugestimmt.

 

Das  ist doch Nötigung

- aber ich ziehe jetzt die Konsequenz !

 

Ich kündige das Konto und bin endlich frei !😤