am 03.09.2021 19:06
Das beruhigt mich ja wirklich, dass nicht nur ICH die Wortwahl "unglücklich" finde. Danke an alle! 😉
am 03.09.2021 20:00
Fondsanteile können immer via Fondsorder an die Fondsgesellschaft verkauft werden. Es spielt keine Rolle, wo sie ursprünglich erworben wurden.
04.09.2021 08:51 - bearbeitet 04.09.2021 08:53
04.09.2021 08:51 - bearbeitet 04.09.2021 08:53
@digitus schrieb:Ach @Zilch, das ist aber jetzt schon ein bisschen Griffelspitzerei, oder?
Letztlich meinen wir beide dasselbe ...
Nein, @digitus , tun wir nicht. Abgesehen davon, dass hier viele diese "Griffelspitzerei" sehr sehr lieben und man deswegen auf seine Wortwahl sehr sehr achten muss (zu oft erlebt):
Du interpretierst "angenommen" als "eingebucht und in Bearbeitung". Auch das kann man missverstehen und kann, je nach eigener Auffassung, nur bedeuten, dass die Order bearbeitet wird. Das bedeutet nicht, dass sie ausgeführt werden muss, denn sie kann ja auch abgelehnt werden, richtig? "In Bearbeitung" heißt ja so viel wie "wir prüfen das mal und schauen dann weiter".
Ich interpretiere "angenommen" als "akzeptiert", also "es wird zur Ausführung kommen", also eine Bestätigung, dass alles seinen Weg geht und der Kauf durchgeführt wird.
Das sind zwei verschiedene Dinge, die nicht dasselbe bedeuten, und zu eben jener Verwirrung von @IngoD. führen können. Je nachdem, wie man das auslegt.
Deswegen sagte ich ja, und schade dass du genau das nicht mit zitiert hast:
@Zilch schrieb:Die Krux ist eben, dass annehmen beides bedeuten kann. Die können auch meinen "sich der Sache angenommen zu haben".
"Angenommen" kann bedeuten "in Prüfung, Abwicklungsstatus unklar" im Sinne von "wir haben uns der Sache angenommen und prüfen mal ob die Order ausgeführt werden kann", oder aber "wir haben die Order akzeptiert und werden die Ausführung in die Wege leiten, alles geht seinen Gang, Kauf wird durchgeführt".
am 04.09.2021 10:25
Wir reden hier von einem Festpreisgeschäft, also Kauf direkt bei der Fondsgesellschaft.
Da kann eine Order nicht abgelehnt werden.
05.09.2021 08:01 - bearbeitet 05.09.2021 08:02
05.09.2021 08:01 - bearbeitet 05.09.2021 08:02
@GetBetter schrieb:Wir reden hier von einem Festpreisgeschäft, also Kauf direkt bei der Fondsgesellschaft.
Da kann eine Order nicht abgelehnt werden.
Dann gibt es bei der Bezeichnung "Angenommen" ja auch keine Missinterpretation, sondern bedeutet "Wird gekauft, keine Sorge". Oder?
Abgesehen vom Festpreisgeschäft gibt's die Bezeichnungen aber ja auch für andere Geschäfte, wo diese dann wieder etwas missverständlicher sein könnten, oder?
am 05.09.2021 10:20
"Angenommen" - ??? Von wem? Von der comdirect oder von der Fondsgesellschaft ...?
@GetBetter schrieb:Wir reden hier von einem Festpreisgeschäft, also Kauf direkt bei der Fondsgesellschaft. Da kann eine Order nicht abgelehnt werden.
Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Sollte ein Fonds geschlossen / aufgelöst werden, wird ggf. eine Kauforder des Fonds "abgelehnt". Vielleicht ist auch noch der Skandal mit der Deutsche Bank bzw. deren offenen Immobilienfonds bekannt: Die Anteile wurden mangels Liquidität nicht mehr zurückgenommen. (Ist schon lange her). - Seitdem muss man vor Rückgabe die Immobilienfondesanteile kündigen (oder an der Börse verkaufen).
kroko
am 05.09.2021 12:16
(So etwas könnte auch bei Aktien-Fonds passieren, welche in Hotten-Totten-Land investieren ...)