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NV-Bescheinigung per Mail eingereicht - Bis heute nicht erfasst !

Bartlett
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Zusammen.

Hatte am 3.3. meine NV-Bescheingung per Mail der Comdirect gesendet. Bis heute nichts erfasst...

Sind solche langen Bearbeitungszeiten bei dieser Bank hier normal  oder was ist das los ?

Bei keiner meiner anderen Banken die ich die letzten 30 Jahre hatte dauerte das so lange..

Danke.

Gruß

36 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@paej  schrieb:


Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 


Das ganze Verfahren sollte heute doch eigentlich überholt sein.

Ich vermute mal daß die Banken die frei gestellten Erträge auch bei NV melden.

Das FA bekommt dann automatisch mit was da gemacht wird.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@paej  schrieb:


Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 


Das ganze Verfahren sollte heute doch eigentlich überholt sein.

Ich vermute mal daß die Banken die frei gestellten Erträge auch bei NV melden.

Das FA bekommt dann automatisch mit was da gemacht wird.


Wurde auch so in meinem letzten Beitrag bestätigt;

erklärt allerdings nicht, weshalb Behörden des Bundes aktuell noch anderslautende Infos auf der Homepage haben.

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@paej  schrieb:

Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 


@paej 

Bist Du Dir da sicher? Denn eine NV-Bescheinigung gilt ja generell und kann daher in meinen Augen bei beliebig vielen Banken vorgelegt werden. Solange man unter dem Grundfreibetrag liegt, ist alles ok.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@paej  schrieb:

Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 


@paej 

Bist Du Dir da sicher? Denn eine NV-Bescheinigung gilt ja generell und kann daher in meinen Augen bei beliebig vielen Banken vorgelegt werden. Solange man unter dem Grundfreibetrag liegt, ist alles ok.


Ich kann an dieser Stelle nur meinen ersten Beitrag mit Link wiederholen.

Dort wird auf einer Seite des Bundes auf die Originale hingewiesen.

Aus einem Fall in der Familie ( vor einigen Jahren) weiss ich, dass die Bank das Original behalten hat bis es abgelaufen war.

 

Keine Ahnung, ob dies noch immer so gemacht wird; ich vermute aus den anderen Beiträgen aber, dass sich das geändert hat.

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@paej 

Habe nochmal nachgelesen. Daraus geht hervor, dass durchaus mehrere Banken involviert sein können. Ob nun Original oder Kopie ist doch am Ende des Tages egal (meine Meinung).

Klever
Mentor ★★
1.906 Beiträge

@paej  schrieb:

Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 


Was wäre denn daran schlimm bzw. falsch? 

Wenn die Voraussetzungen für eine NV vorliegen, dann natürlich gegenüber allen Banken, bei denen man Kunde ist und nicht nur gegenüber einer. 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Klever  schrieb:

@paej  schrieb:

Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 


Was wäre denn daran schlimm bzw. falsch? 

Wenn die Voraussetzungen für eine NV vorliegen, dann natürlich gegenüber allen Banken, bei denen man Kunde ist und nicht nur gegenüber einer. 


Ich vermute, diese Regelung stammt noch aus der Zeit, als der Datenaustausch zwischen Bank und FA nicht zuverlässig oder nicht zeitnah erfolgt ist.

Man wollte vermeiden, dass der Betrag (zur Nichtveranlagung) bei mehreren Banken gleichzeitig ( und damit mehrfach) ausgeschöpft wird und das FA davon ( auch im Nachgang) nichts erfährt.

 

Bartlett
Autor ★
4 Beiträge

Sorry. Aber das stimmt einfach nicht. Es muss seit  ca. 1 jahr KEIN Original mehr vorgelegt werden.  Kopie reicht.

 

Bitte hier keine Falschmeldungen verbreiten und die Leute verunsichern !!

 

 

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Bartlett  schrieb:

Sorry. Aber das stimmt einfach nicht. Es muss seit  ca. 1 jahr KEIN Original mehr vorgelegt werden.  Kopie reicht.

 

Bitte hier keine Falschmeldungen verbreiten und die Leute verunsichern !!

 

 

 


Schön, dass es jemand  weiss und so deutlich schreibt.

 

Jetzt kannst du uns sicherlich die Quelle mit den allgemein verbindlichen Regularien nennen und zitieren.

 

Du hast in den letzten Beiträgen hier sicher gelesen, dass es auch gegenteilige Informationsquellen gibt.

(z.B. Bundesportal, zuletzt geändert 29.02.2024)

 

Danke 🤔

 

Nachtrag :

das ist die tagesaktuelle Vorgabe bei Flatex :

"Damit Ihre NV-Bescheinigung berücksichtigt werden kann, müssen Sie uns bitte ein Original der NV-Bescheinigung zukommen lassen.

Diese Übermittlung kann formlos unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt und nicht zurückgesandt wird."

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

Evtl. kann @SMTcomdirect an dieser Stelle mal etwas Licht in das Thema bringen