am 30.08.2020 14:09
Heute hatte ich in meinem Postfach der Bank folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
»Zu diesen Angaben zählt neben dem Namen des Aktionärs seine Postanschrift, seine elektronische Adresse (E-Mail – soweit dem Kreditinstitut bekannt) und die Zahl der vom Aktionär bei dem Kreditinstitut verwahrten Aktien sowie der Beginn der Aktienbeteiligung.«
Das kann doch so nicht richtig sein! Was geht denn die Linde AG an, wieviele Aktien ich von Linde, Bayer und Wirecard besitze und wann ich die erworben habe?
Ich bitte um Aufklärung. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das? Was wird dort z.B. an Linde weitergegeben?
MfG
am 31.08.2020 01:52
Also ich weiß ja, dass ich nicht ganz helle bin, aber wer hier so als Experte antwortet, ... meine Herren! Und die wollen Verträge unterzeichnen?
Der mit vorgelegte Text lautet
"Sehr geehrter Herr [...],
aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen informieren wir Sie darüber, dass ab 03.09.2020 depotführende Kreditinstitute verpflichtet sind, börsennotierten Aktiengesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf Anfrage gesetzlich definierte Angaben zur Identität ihrer Aktionäre zu machen. Zu diesen Angaben zählt neben dem Namen des Aktionärs seine Postanschrift, seine elektronische Adresse (E-Mail – soweit dem Kreditinstitut bekannt) und die Zahl der vom Aktionär bei dem Kreditinstitut verwahrten Aktien sowie der Beginn der Aktienbeteiligung. Weiterhin ist ab 03.09.2020 beim Erwerb von Namensaktien inländischer Gesellschaften von dem depotführenden Kreditinstitut zusätzlich zu den bislang bereits gesetzlich geforderten Angaben ebenfalls die elektronische Adresse (E-Mail) des Aktionärs – soweit diese dem Kreditinstitut bekannt ist – an die Aktiengesellschaft zu übermitteln."
Ich könnte das akzeptieren, wenn da stünde, dass die Angaben zu den Aktien ausschließlich an das Aktienunternehmen gereicht werden, das diese ausgegeben hat.
Und das steht da aber nicht. Ergo: Alle Angaben können an alle AGs gesendet werden. Bin ich nicht mit einverstanden.
am 31.08.2020 02:30
aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen informieren wir Sie darüber, dass ab 03.09.2020 depotführende Kreditinstitute verpflichtet sind, börsennotierten Aktiengesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf Anfrage gesetzlich definierte Angaben zur Identität ihrer Aktionäre zu machen. Zu diesen Angaben zählt neben dem Namen des Aktionärs seine Postanschrift, seine elektronische Adresse (E-Mail – soweit dem Kreditinstitut bekannt) und die Zahl der vom Aktionär bei dem Kreditinstitut verwahrten Aktien sowie der Beginn der Aktienbeteiligung. Weiterhin ist ab 03.09.2020 beim Erwerb von Namensaktien inländischer Gesellschaften von dem depotführenden Kreditinstitut zusätzlich zu den bislang bereits gesetzlich geforderten Angaben ebenfalls die elektronische Adresse (E-Mail) des Aktionärs – soweit diese dem Kreditinstitut bekannt ist – an die Aktiengesellschaft zu übermitteln.
@Max-Otto bitte nochmal das erhaltene Schreiben durchzulesen mit besonderer Aufmerksamkeit auf die von mir fett markierten und unterstrichenen Zeilen.
Ich hoffe Deine Bedenken werden damit ad acta gelegt.
Diese Information der Bank ist auch nur eine sehr gekürzte und vereinfachte Ausführung.
Die volle Dröhnung (Gesetzestext) gibt es HIER falls noch Unklarheiten bestehen
gruss ae
am 31.08.2020 02:42
Zusätzlich noch die Verordnung der EU hinterher
gruss ae
am 31.08.2020 07:49
am 31.08.2020 08:26
@ae schrieb:...
Von daher sehe ich da keine Notwendigkeit einer solchen Maßnahme.Habe allerdings auch kein Problem damit, da sich kaum ein Unternehmen für einen gewissen ae der 0,000001% an Beteiligung hat sich interessieren wird.
Fraglich ist was mit den Daten geschieht die ja, wenn auch nur bei Anfrage, an die Unternehmen weitergeleitet werden ....
das gehört irgendwie schon zu den Basics zu wissen was Namens-, Inhaberaktien, Vorzüge usw. sind.
Und an der automatischen Weitergabe hat sich nichts groß geändert.gruss ae
Hi @ae,
irgendwie haben wir aneinander vorbeigeredet und doch (fast) dasselbe gemeint.
Mich stört an der neuen Verordnung, dass man nicht weiß was das Unternehmen mit den Daten macht + ob und wie eine Löschung erfolgt wenn man die Aktien nicht mehr im Bestand hat.
Vielleicht gibt es ja jemand der sich den ganzen Wust durchgelesen hat und es erklären könnte.
Ich hab dazu weder Zeit noch Lust.
Gruß Morgenmond
am 31.08.2020 08:33
@Morgenmond
das hatte ich so ähnlich auch erwähnt...
allerdingsstört es mich nicht wenn das Unternehmen meine Daten als Inhaber hat, ich habe Bedenken ob und wie die Unternehmen Willens oder in der Lage sind damit umzugehen
gruss ae
am 31.08.2020 10:07
@Morgenmond schrieb:Mich stört an der neuen Verordnung, dass man nicht weiß was das Unternehmen mit den Daten macht + ob und wie eine Löschung erfolgt wenn man die Aktien nicht mehr im Bestand hat.
Naja, DSGVO gilt ja unabhängig davon.