am 30.08.2020 14:09
Heute hatte ich in meinem Postfach der Bank folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
»Zu diesen Angaben zählt neben dem Namen des Aktionärs seine Postanschrift, seine elektronische Adresse (E-Mail – soweit dem Kreditinstitut bekannt) und die Zahl der vom Aktionär bei dem Kreditinstitut verwahrten Aktien sowie der Beginn der Aktienbeteiligung.«
Das kann doch so nicht richtig sein! Was geht denn die Linde AG an, wieviele Aktien ich von Linde, Bayer und Wirecard besitze und wann ich die erworben habe?
Ich bitte um Aufklärung. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das? Was wird dort z.B. an Linde weitergegeben?
MfG
30.08.2020 14:21 - bearbeitet 30.08.2020 14:23
Ich gehe davon aus, dass sich gleich jemand melden wird, der mehr Ahnung von der Materie hat als ich. Aber ich will schon mal zu beruhigen versuchen. Also: Ich stimme zwar zu, dass der fettgedruckte Satz theoretisch unterschiedlich interpretiert werden kann. Aber ich gehe davon aus, dass (nur) gemeint ist, dass an Linde nur gemeldet wird bzw. werden kann, wieviele Aktien du von Linde in deinem Depot hat. Aber eben nicht von wirecard und Co. Es würde mich schon schwer wundern, wenn es anders wäre. 🙂
am 30.08.2020 15:21
Hallo @Max-Otto :
@Max-Otto schrieb:
Was wird dort z.B. an Linde weitergegeben?
MfG
Das Schreiben bezieht sich um allgemeine Informationen der Bank...
Name Adresse usw. wird nur im Falle einer Namensaktie an das Unternehmen weitergegeben, dessen Aktien Du besitzt (gekauft) hast.
An Linde PLC wird gar nichts gemeldet da es sich um Inhaberaktien handelt.
als Beispiel: Du besitzt Aktien von Unternehmern X (Inhaberaktien) und Unternehmen Y (Namensaktien) dann wird dem Unternehmen X nichts gemeldet, dem Unternehmen Y wird gemeldet wieviel Anteile Du an Y hast jedoch nicht wieviel Anteile Du an X besitzt.
Also kein Grund zur Panik und die Information gehört eigentlich zum Grundwissen wenn man sich an der Börse engagiert
gruss ae
30.08.2020 15:35 - bearbeitet 30.08.2020 16:32
30.08.2020 15:35 - bearbeitet 30.08.2020 16:32
@Max-Otto schrieb:Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das?
Das müsste auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) basieren.
Was wird dort z.B. an Linde weitergegeben?
Steht doch im Schreiben von der Comdirect drin: Name, Adresse, E-Mail, Aktienanzahl, Beginn der Beteiligung
Das kann doch so nicht richtig sein! Was geht denn die Linde AG an, wieviele Aktien ich von Linde, Bayer und Wirecard besitze und wann ich die erworben habe?
30.08.2020 15:44 - bearbeitet 30.08.2020 16:05
30.08.2020 15:44 - bearbeitet 30.08.2020 16:05
@ae schrieb:Name Adresse usw. wird nur im Falle einer Namensaktie an das Unternehmen weitergegeben, dessen Aktien Du besitzt (gekauft) hast.
Also das les ich nicht aus dem Schreiben heraus. Original-Wortlaut:
"Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen informieren wir Sie darüber, dass ab 03.09.2020 depotführende Kreditinstitute verpflichtet sind, börsennotierten Aktiengesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf Anfrage gesetzlich definierte Angaben zur Identität ihrer Aktionäre zu machen. Zu diesen Angaben zählt... [Auflistung]"
Und weiter unten kommt dann noch ein Zusatz für Namensaktien - der schränkt aber den vorherigen Abschnitt nicht ein!
"Weiterhin ist ab 03.09.2020 beim Erwerb von Namensaktien inländischer Gesellschaften von dem depotführenden Kreditinstitut zusätzlich..."
am 30.08.2020 19:24
@ae schrieb:
Das Schreiben bezieht sich um allgemeine Informationen der Bank...
Name Adresse usw. wird nur im Falle einer Namensaktie an das Unternehmen weitergegeben, dessen Aktien Du besitzt (gekauft) hast.
An Linde PLC wird gar nichts gemeldet da es sich um Inhaberaktien handelt.
...
Also kein Grund zur Panik und die Information gehört eigentlich zum Grundwissen wenn man sich an der Börse engagiert
gruss ae
Eben nicht. Es wird jetzt generell gemeldet ob und wieviel Aktien du hast. Auch bei Nicht-Namensaktien!
Ich weiß nicht ob ich das gut finden soll.
Zumal ja auch nicht geklärt ist was passiert wenn ich die Aktien wieder verkaufe. Wie läuft die Löschung dann ab usw. ?
Mit Grundwissen hat diese Neuerung nichts zu tun.
Gruß Morgenmond
am 30.08.2020 19:51
Bitte den Text nochmal genau durchlesen.
Da steht "auf Anfrage"
gruss ae
am 30.08.2020 19:56
@ae schrieb:Bitte den Text nochmal genau durchlesen.
Da steht "auf Anfrage"
gruss ae
Das "auf Anfrage " ändert aber nichts an dem Sachverhalt das an JEDE AG die es wünscht die Daten übermittelt werden. Und eben nicht nur bei Namensaktien wie bisher.
Gruß Morgenmond
am 30.08.2020 20:38
@Morgenmond schrieb:Das "auf Anfrage " ändert aber nichts an dem Sachverhalt das an JEDE AG die es wünscht die Daten übermittelt werden. Und eben nicht nur bei Namensaktien wie bisher.
Als Trader mag man das anders beurteilen, aber aus Sicht eines Langfristanlegers finde ich den Gedanken durchaus nachvollziehbar, dass Unternehmen wenigstens wissen wollen, wer die Anteilseigner sind. Im normalen geschäftlichen Bereich ist der Austauch von Kontaktdaten auch üblich. Für die Kleinanleger werden sich die Unternehmen vermutlich ohnehin nicht interessieren, wichtig ist doch eher zu wissen, welche Großaktionäre investiert sind und wo sich dort eventuelle Probleme ergeben könnten.
Viele Grüße
Weinlese
am 30.08.2020 21:10
@Weinlese Ist soweit richtig was Du schriebst. Großanleger hatten sowieso eine Meldepflicht bei Überschreiten und Unterschreiten gewisser prozentualen Schwelle.
Von daher sehe ich da keine Notwendigkeit einer solchen Maßnahme.
Habe allerdings auch kein Problem damit, da sich kaum ein Unternehmen für einen gewissen ae der 0,000001% an Beteiligung hat sich interessieren wird.
Fraglich ist was mit den Daten geschieht die ja, wenn auch nur bei Anfrage, an die Unternehmen weitergeleitet werden ....
das gehört irgendwie schon zu den Basics zu wissen was Namens-, Inhaberaktien, Vorzüge usw. sind.
Und an der automatischen Weitergabe hat sich nichts groß geändert.
gruss ae