am 17.09.2019 17:13
@stefsch schrieb:Darauf weiß ich die Antwort:
Weil TV´s und die dazugehörigen FB´s (wenigstens zum Teil) verschiedene (Sonder-)Funktionen haben. Ein TAN-Generator hat aber nur eine Funktion: er soll nach einschieben der Girocard die TAN generieren. Ein Generator nach "HDD v1.4"-Standard hätte es auch getan. Für die ganze Familie. Für alle Konten. Für alle Banken!?
Ein Stromteil muss nur Strom liefern -- trotzdem habe ich hier 5 verschiedene Anschlüsse. Die Standardfunktionen einer Fernbedienung (Programmauswahl, Lauter/Leiser, An/Aus) sind auch überall identisch, etc.pp.
Worauf ich hinaus will: Die Frage nach dem 'Warum' ist müßig. Jede Bank hat ihr TAN-Modell nach eigenen Erwägungen getroffen. Hier kommen denn verschiedene Faktoren rein: vllt gab es chipTAN damals noch nicht (die PhotoTAN ist ja schon älter); vllt war der Dienstleister teurer, vllt passte PhotoTAN besser zur Infrastruktur; vllt mochte der Entscheider den zuständigen Kollegen nicht und lehnte alles ab, was er vorschlägt; vllt wollte man sich explizit abheben...
Du könntest die Frage auch andersherum stellen: Warum verwenden die anderen nicht PhotoTan?
Am Ende wäre es schön gewesen, wenn es ein zentrales Modell gäbe, aber das gibt es nun nicht. "There is no use to cry over spilt milk" und so
am 17.09.2019 17:44
Wer kein Girokonto hat (bei Comdirect), hat auch keine Karte. Insofern wäre Chip-TAN nur für einen Teil der Kundschaft überhaupt machbar.
am 18.09.2019 12:41
Das meine ich ja damit, chipTAN wäre so ein "Zentrales Modell" gewesen: Standard-Geräte (Multibankfähig) für einen Preis um 10€, die zudem auch PSD2-Fähig sind. Es ist ja nicht zu spät diesen Weg zusätzlich zu eröffnen......
Für Kunden ohne Girokonto (und damit Girocard) ist der ganze PSD2-Zauber auch gar nicht vorgeschrieben, alles hätte beim Alten bleiben können, siehe auch die Geschäftspolitik der ING-Diba. Außerdem könnten ja auch sonst "Kunden-Chip-Karten" angeboten werden und mehrere Verfahren parallel betrieben werden, so wie jetzt auch.
Aber ich bin immer noch an einer Darstellung der Comdirekt interessiert welche TANs genau bepreist werden: Login, Überweisung/Daueraufrtrag, Brokerage,...
Das sind doch eigentlich Minimumanforderungen an eine etablierte Bank!?
am 18.09.2019 13:47
Hallo @stefsch,
es werden alle mobileTANs bepreist, die nicht für eine Order oder eine photoTAN-Aktivierung genutzt werden.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 18.09.2019 15:02
Ok, so habe ich das bisher zusammenfassend auch verstanden.
Sehe aber gerade in der aktuellen Preisliste (14.09.2019):
"Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden oder seinem Vertreter angefordert, der Auftrag vom Kunden oder seinem Vertreter mit der bereitgestellten TAN erteilt wurde und dieser Auftrag comdirect zugegangen ist"
Diese offizielle Angabe lässt immer noch viel Spielraum (was bedeutet "angefordert" oder "Auftrag")!?
Ok warten wir mal ab was passiert, ich dachte es gilt die Rechtsprechung des BGH, die z.B. hier kommentiert wird:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-entgelt-fuer-jede-sms-tan-unzulaessig
Demnach würde sich nach "meiner Lesart" die Comdirekt außerhalb der Vorstellungen des BGH bewegen...aber ich bin ja nur Zivilist und kein Jurist ![]()
18.09.2019 16:25 - bearbeitet 18.09.2019 16:56
18.09.2019 16:25 - bearbeitet 18.09.2019 16:56
Hallo @stefsch,
das erkläre ich gerne. "Angefordert" bedeutet, dass du dir die mobileTAN zur Freigabe eines Auftrages über den entsprechenden Button von uns zuschicken lassen hast. "Auftrag" versteht sich grundsätzlich als TAN-pflichtiger Vorgang. Einfach gesagt, wird das Entgelt nur dann berechnet, wenn du die mobileTAN angefordert und auch erfolgreich für die Freigabe eines Auftrages verwendet hast. Wenn du dir eine mobileTAN zuschicken lässt, diese aber nicht zur Freigabe nutzt und den Auftrag abbrichst, wird kein Entgelt berechnet.
Ich bin auch nur Zivilist, aber ich kann dir versichern, dass die Juristen bei uns im Hause in alle Änderungsprozesse eingebunden sind und natürlich auch eine rechtliche Prüfung der Sachverhalte durchführen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 19.09.2019 13:58
@chi schrieb:Wer kein Girokonto hat (bei Comdirect), hat auch keine Karte. Insofern wäre Chip-TAN nur für einen Teil der Kundschaft überhaupt machbar.
Banken, die Chip-TAN nutzen, können Kunden eine Chip-Karte bereitstellen, die keine Zahlkartenfunktion hat.
25.09.2019 11:32 - bearbeitet 25.09.2019 11:33
Ich habe ja grundsätzlich Verständniss dafür, dass ich für Zahlungsaufträge 0,09 € pro MTan zahlen muss. Das ich jetzt aber für den reinen Login, den Abruf der Umsätze über Drittanbieter oder das bloße Aufrufen der Postbox eine kostenpflichtige MTan zahlen muss, finde ich nicht okay.
Es widerspricht auch der Aussage das MTan für Orderaufträge im Wertpapierhandel kostenlos sind, wenn ich aber dazu erstmal eine MTan zahlen muss um mich überhaupt einzuloggen.
am 25.09.2019 11:57
Ja, der BGH sagt ja auch, dass n u r bei der TAN-Nutzung für einen Zahlungsauftrag die TAN bepreist werden darf. Und das mit der Postbox ist wirklich irritierend und schwer verständlich. Und irgendwie ist es auch geschäftsschädigend für die Bank selber, vor allem wenn man für die Gewinnung von "preissensiblen" Kunden viel Geld ausgibt und dann wieder "Pfennige" eintreiben will.... und Kunden so vom "Umsatz" abhält....
Wahrscheinlich haben alle Girokontenkunden eine Girokarte! Und Kunden die nur ein Anlage-/Sparkonto und/oder Depot haben fallen gar nicht unter dieses PSD2-Gezubbel und könnten "wie bisher" ihre Konten und Depots nutzen. Hier wäre keine Änderung erforderlich gewesen. Andere Banken haben in diesen Fällen auch alles so gelassen wie es war.....
am 25.09.2019 12:08
@stefsch schrieb:Ja, der BGH sagt ja auch, dass n u r bei der TAN-Nutzung für einen Zahlungsauftrag die TAN bepreist werden darf. Und das mit der Postbox ist wirklich irritierend und schwer verständlich. Und irgendwie ist es auch geschäftsschädigend für die Bank selber, vor allem wenn man für die Gewinnung von "preissensiblen" Kunden viel Geld ausgibt und dann wieder "Pfennige" eintreiben will.... und Kunden so vom "Umsatz" abhält....
Wahrscheinlich haben alle Girokontenkunden eine Girokarte! Und Kunden die nur ein Anlage-/Sparkonto und/oder Depot haben fallen gar nicht unter dieses PSD2-Gezubbel und könnten "wie bisher" ihre Konten und Depots nutzen. Hier wäre keine Änderung erforderlich gewesen. Andere Banken haben in diesen Fällen auch alles so gelassen wie es war.....
Danke für den wertvollen Beitrag @stefsch!
Liebe Community,
nur als kurze Ergönzung: Dieser Vorschlag inkl. bejahender Auskunft des Regulierers liegt in Quickborn bereits seit Februar 2018 vor und ist dort sogar bearbeitet worden.
So handle ich derzeit bei meinem Lieblingsbroker. Ich drücke die Daumen und nehme weiterhin eine kleine Foren-Pause....
Liebe Grüße
Glücksdrache