@stefsch schrieb:@Flasky Ja, der BGH sagt ja auch, dass n u r bei der
TAN-Nutzung für einen Zahlungsauftrag die TAN bepreist werden darf. Und
das mit der Postbox ist wirklich irritierend und schwer verständlich.
Und irgendwie ist es auch geschäftssch...
Ich habe ja grundsätzlich Verständniss dafür, dass ich für
Zahlungsaufträge 0,09 € pro MTan zahlen muss. Das ich jetzt aber für den
reinen Login, den Abruf der Umsätze über Drittanbieter oder das bloße
Aufrufen der Postbox eine kostenpflichtige MTan ...