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Kontokündigung

lamairena
Autor ★
4 Beiträge

Aus heiterem Himmel und ohne jeden Hinweis auf einen Anlass wurden meine beiden seit Jahren bestehenden comdircect Kontoverbindungen (Giro, Depot, TG+VerrKto) durch comdirect vollständig gekündigt. Die Konten waren stets im Haben. Irgend ein Anlass ist für mich nicht ersichtlich. Auf Rückfrage wurde lediglich auf die AGB  und die Reklamationsstelle Bankenverband verwiesen.Gibt es dafür irgendeine Erklärung?  Ich finde das Ganze sehr irritierend, zumal ich mit den Leistungen der Bank bisher sehr zufrieden war. 

321 ANTWORTEN

Pedi
Autor ★★
27 Beiträge

@Joerg78  schrieb:

[...]

Ich führe in Excel übrigens eine Liste von Unternehmen, die meine Bankverbindung (für Lastschriften, als Referenzkonto, etc.) gespeichert haben - [...]


seit Zahlungsdiensterichtlinie der EU braucht man das nicht mehr, die Bank ist verpflichtet einem auf Anforderung eine entsprechende Liste zur Verfügung zu stellen

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Pedi  schrieb:


seit Zahlungsdiensterichtlinie der EU braucht man das nicht mehr, die Bank ist verpflichtet einem auf Anforderung eine entsprechende Liste zur Verfügung zu stellen


Funktioniert aber nicht immer 100%ig zuverlässig - und für den Fall der Fälle (Kündigung durch die Bank) will ich mich sowieso nicht darauf verlassen 😉

codiO
Experte ★★
343 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Necoro  schrieb:


Auf welcher Grundlage denn? Der Bank ist ja nach AGB jederzeit die fristgerechte Kündigung möglich.


Darum geht es hier gar nicht. Die ursprüngliche Behauptung war, daß eine Kündigung ohne Angabe von Gründen nicht überprüfbar sei. Diese Behauptung ist falsch.

 

Grundsätzlich: AGBs sind kein Gesetz, sondern repäsentieren die Meinung der Bank.

Herauszufinden, welche Regelungen der AGBs wirksam sind, ist Sache der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

Zur Info: Die Google-Suche nach "AGB unwirksam" liefert aktuell ca 7,5 Millionen Treffer.

 

[edit 13:12 : Klarstellung]


Das nützt Dir aber im Zweifel nicht viel. Es sei denn, Du hast Lust eine Klage anzustrengen. Aber wer will das schon.

 

Sinnvoll wäre ein Gesetz, das es einer Bank verböte, ein Girokonto (auf Guthabenbasis) zu kündigen, sofern einmal ein entsprechender Vertrag zustandegekommen ist. Depot, Dispo, Tagesgeld usw. usf. auch ohne Gründe, aber ein Girokonto ist in unserer Gesellschaft eben unverzichtbar und sollte nur mit triftigem Grund kündbar sein.

Der Stromanbieter  oder Dein Vermieter kann Dich auch nicht grundlos kündigen.

 

Aber: So ein Gesetz gibt es eben nicht und solange die Bank grundlos kündigen kann, ist es eben Ihr Recht.

 

Ich halte diese Vorgehensweise für unklug und auch nicht in Ordnung, aber das Recht hat die Bank ja nun.

 

Ich bin mit der comdirect absolut zufrieden, aber durch diese Berichte - und die scheinen eben nicht von ein paar abgedrehten Internettrollen verfasst zu sein - bleibt eben doch ein Gefühl der Unsicherheit, was ich sehr schade finde.

 

Wäre ich vorher auf diese Berichte gestoßen, hätte ich vermutlich gar kein Konto hier eröffnet.

 

Jetzt bin ich aber hier und bleibe entweder bis um Sankt-Nimmerleins-Tag oder bis ich gekündigt werde. Denn, wie gesagt: Ich bin tatsächlich zufrieden!

Für den Fall der Fälle hätte ich aber jetzt noch Konten "in der Hinterhand".

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@codiO  schrieb:

Sinnvoll wäre ein Gesetz, das es einer Bank verböte, ein Girokonto (auf Guthabenbasis) zu kündigen, sofern einmal ein entsprechender Vertrag zustandegekommen ist.


Gibt es: §42 ZKG. Das ganze Vehikel nennt sich Basiskonto. Gibt es auch bei der comdirect (klick!) und kostet 1,90 EUR im Monat.

codiO
Experte ★★
343 Beiträge

@Necoro 

Ja, sicher. Aber wenn man die ganzen Einschränkungen liest, ist das jetzt auch nicht so ein Bomben-Ding.

Es reicht ein weiteres Konto und der Kündigungsschutz greift nicht.

 

Wenn ich aber - wie einige Gekündigte hier angeben - ein Konto seit zwei Jahrzehnten als Hauptkonto nutze, dann ist das ja fast sowas persönliches wie eine Telefonnummer, die ich seit X Jahren nutze.

 

Insofern halte ich die Rechtslage für unzureichend, ein umfassender Kündigungsschutz wäre da schon gut (unbenommen bleibt ja die Kündigung mit Grund, z.B. wenn ich wirklich mein Konto genutzt habe, um waffenfähiges Plutonium zu handeln). Aber was ich für gut halte, wird weder den Bundestag, noch comdirect kümmern.... 😉

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@codiO  schrieb:

@Necoro 

Ja, sicher. Aber wenn man die ganzen Einschränkungen liest, ist das jetzt auch nicht so ein Bomben-Ding.

Es reicht ein weiteres Konto und der Kündigungsschutz greift nicht.

Also exakt wie vorgesehen und auch, ursprünglich, von dir gefordert: Dein Ursprungsargument war ja, dass ein Girokonto notwendig ist für die Teilhabe in der Gesellschaft. Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Das heißt aber eben auch, dass bei einem Besitz von mehreren Konten meine Teilhabe nicht beeinträchtigt ist, bleiben ja noch alle anderen Konten, damit entfällt der Grund für den Schutz.

 

Wenn ich aber - wie einige Gekündigte hier angeben - ein Konto seit zwei Jahrzehnten als Hauptkonto nutze, dann ist das ja fast sowas persönliches wie eine Telefonnummer, die ich seit X Jahren nutze.

Glaube mir, niemand - außer evtl dir selber - hat deine IBAN auswendig gelernt und/oder würde merken, wenn du ihm eine andere gibst - der Vergleich mit Telefonnummern zieht also nicht.

Wenn man seine IBAN wechselt/wechseln muss hat man Aufwand, ja. Aber der ist vergleichbar mit einem Umzug, ist also in der Regel in einer Stunde einmal abgefrühstückt.

 

Insofern halte ich die Rechtslage für unzureichend, ein umfassender Kündigungsschutz wäre da schon gut (unbenommen bleibt ja die Kündigung mit Grund, z.B. wenn ich wirklich mein Konto genutzt habe, um waffenfähiges Plutonium zu handeln). Aber was ich für gut halte, wird weder den Bundestag, noch comdirect kümmern.... 😉

Ich möchte anfügen, dass auch ich persönlich einen solchen umfassenden Kündigungsschutz für falsch halte: Es gibt immer Gründe jenseits der Strafbarkeit, die eine Kündigung rechtfertigen. Hier die Bank einzuschränken wäre mEn am Ende nur schädlich für alle Kunden.

Was ich im Gegensatz dazu für notwendig erachte, ist eine Informationspflicht, selbst wenn die Angabe der Gründe den Klageweg nicht eröffnet. Denn nur so kann ich herausfinden, was ich falsch gemacht habe und kann es, auch in Bezug auf andere Vertragsverhältnisse, tendenziell ändern.

Auf der anderen Seite untersagt das Gesetz teilweise explizit die Nennung von Gründen (z.B. bei Geldwäsche-/Terrorismusverdacht), das würde sich damit beißen: Das Fehlen von Gründen wäre nun an sich schon ein Hinweis auf den Grund 🙂

Der Ehemalig
Autor ★
5 Beiträge

Ein solches Gesetz macht durchaus Sinn, Kündigung nur möglich wenn wirklich nachvollziehbare Gründe vorliegen.

Solche Vorschläge immer an den Petitionsausschuß des dt. Bundestag schicken.

bundestag.de/petition

Dort kann man mehr erreichen als allgemein angenommen. je mehr das addressieren, desto besser.

 

 

codiO
Experte ★★
343 Beiträge

(...)

Also exakt wie vorgesehen und auch, ursprünglich, von dir gefordert: Dein Ursprungsargument war ja, dass ein Girokonto notwendig ist für die Teilhabe in der Gesellschaft. Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Das heißt aber eben auch, dass bei einem Besitz von mehreren Konten meine Teilhabe nicht beeinträchtigt ist, bleiben ja noch alle anderen Konten, damit entfällt der Grund für den Schutz.

(...)

Naja, nicht ganz, oder ich habe mich mißverständlich ausgedrückt.

Nach meiner Meinung gehört ein Girokonto mit seinen Grundleistungen gesetzlich so geschützt, das es eben nur schwer durch den "stärkeren" Partner kündbar ist. (Es ist übrigens auch nicht möglich einen Mieter frist- und grundlos zu kündigen, selbst wenn der noch eine andere Wohnung und ein Ferienhaus hat)

Und ich bin wirklich kein Freund eines überbordenden Sozialstaates und von Überregulierung. 😉

 

Kurzum: Wir beide sind eben unterschiedlicher Auffassung, was ja auch ok ist.

Vielleicht liegt es bei mir auch daran, daß für mich diese ganze Bankgeschichte jedenfalls bezogen auf mein Hauptkonto eben nicht nur eine reine Geschäftsbeziehung ist, sondern auch etwas mit Sicherheit und Vertrauen zu tun hat. Ich weiß. In der heutigen Zeit ist diese Einstellung überholt und naiv. 😉

 

Das hier geschilderte Verhalten - wenn es denn so stimmt - finde ich jedenfalls nicht in Ordnung.

jaci
Autor ★★
29 Beiträge

Dazu folgender Sachverhalt: seit 2 Jahrzehnten codi-Kunde, seit vielen Jahren comdirect-first (aufgrund Vermögensstatus), aktive Depots mit Handelsumsatz, aktives Giro-Konto mit Umsatz stets im Plus, kein Bitcoin, keine Auslandszahlungen, keine Bar-Einzahlungen, kein ebay etc., rein private Nutzung.

 

Kündigung der gesamten Kontoverbindung. Kein Vorwarnung, keine Hinweise, nichts. Fristlose Kündigung des Dispokredites (der aber ohnehin nie benötigt wurde).

Keine Ahnung warum. Spekulationen oder Hotline-Anrufe gem. den hier geschilderten Erfahrungen zwecklos, von daher (er)spare ich mir das.

Gem. AGB auch alles legal.

Getreu der Devise "Nicht alle Eier in ein Nest legen" habe ich natürlich mehrere "Nester". Von daher: 2-3h Arbeit; "andere Mütter haben auch schöne Töchter."

Meinethalben. Wenns so sein soll.... ICH jammere nicht deswegen, ich möchte nur informieren, weshalb ich also schreibe:

Dieses Geschäftsgebaren schwebt damit wie ein Damokles-Schwert über JEDEM Kunden, das sollte einem klar sein!

Wer also einen Dispo laufen hat und diesen nicht problemlos bei Kündigung innerhalb 30 Tagen „glatt stellen“ kann, könnte ein ernsthaftes Problem haben. Ebenso diejenigen ohne zusätzliche „Nester“. Oder mit anderen Schwierigkeiten.

Jetzt könnte man argumentieren: „jaaaa, die codi hat x Mio. Kunden, davon werden nur 0,xxx % derart gekündigt“. Mag sein. Vielleicht ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Eigenheim einem Brand zum Opfer fällt, ähnlich hoch oder das Überschwemmungsrisiko beim Bauen im potentiellen Überflutungsgebiet. TROTZDEM schließt man als verantwortungsvoller Hausbesitzer eine Brandversicherung ab und vermeidet den unsicheren Standort, oder??

 

Von daher kann ich nur jedem raten, sich genau zu überlegen, was denn WIRKLICH wichtig an einer Bankverbindung ist. Sind es tatsächlich die paar Euro Gebühren, die man potentiell spart (wobei codi nichtmals zu den Günstigsten gehört) oder ist es eher ein VERTRAUEN darauf, dass man sich aufeinander verlassen kann?? Wenn das also schon bei für den Kunden nicht erkennbaren Gründen ganz offensichtlich nicht der Fall ist, wie mag es dann wohl bei Problemen erst aussehen??

Will man sich diesem Risiko freiwillig aussetzen, nach dem Motto „es ist ja immer gut gegangen“??

Mal so als Denkanstoß…..

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

Die Frage ist immer: Kündigen andere Banken (aus welchen Gründen auch immer) auch? Ich vermute, dass die comdirect diesbezüglich kein Alleinstellungsmerkmal hat und Kündigungen aufgrund der öffentlichen Community eher präsent sind als bei anderen Banken.

Natürlich gehe ich als Kunde davon aus, mit der Bank eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zu besitzen; nichtsdestotrotz kann es - auch allein aus Übersichtlichkeitsgründen - sinnvoll sein, die Vertragspartner, die Zugriff auf das eigene Girokonto haben (Lastschrift) oder dieses als Referenz nutzen (z.B. externe Tagesgeldkonten) zu notieren, so dass man für den Fall der Fälle gerüstet ist. Denn: Ein Kontoumzugsservice ist nicht immer 100%ig genau und ob im Fall einer bankseitigen Kündigung dieser so kurzfristig reibungslos funktioniert, sei mal dahingestellt.

@jaci : Wann hast du die Kündigung erhalten und mit welcher Vorlaufzeit?

 

Viele Grüße,

Jörg