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Kontokündigung

lamairena
Autor ★
4 Beiträge

Aus heiterem Himmel und ohne jeden Hinweis auf einen Anlass wurden meine beiden seit Jahren bestehenden comdircect Kontoverbindungen (Giro, Depot, TG+VerrKto) durch comdirect vollständig gekündigt. Die Konten waren stets im Haben. Irgend ein Anlass ist für mich nicht ersichtlich. Auf Rückfrage wurde lediglich auf die AGB  und die Reklamationsstelle Bankenverband verwiesen.Gibt es dafür irgendeine Erklärung?  Ich finde das Ganze sehr irritierend, zumal ich mit den Leistungen der Bank bisher sehr zufrieden war. 

321 ANTWORTEN

Verwunderter

"...natürlich wird kein Konto von uns einfach so aus Lust und Laune gekündigt."

"Gemäß unserer AGB haben wir das Recht, eine Kontoverbindung ohne Angabe von Gründen zu kündigen." Also doch aus Lust und Laune = ohne Angaben von Gründen. Und mir ist es auch passiert. 

Kündigung aus Lust und Laune aller Kontoverbindungen, obwohl alle Konten seit Bestehen durchgehend im Haben geführt werden.

Also: völliger Blödsin, dass kein Konto einfach so aus Lust und Launge gekündigt wird. Wird es nämlich doch.

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@Verwunderter  schrieb:

Also: völliger Blödsin, dass kein Konto einfach so aus Lust und Launge gekündigt wird. Wird es nämlich doch.


Wie kommst Du darauf? Dass der Grund für die Kündigung nicht kommuniziert wird, ist nicht dasselbe wie eine tatsächlich willkürliche Kündigung. Für den Kunden mag fehlende Transparenz den Eindruck von Willkürlichkeit vermitteln, die Bank hätte von völlig willkürlichen Kündigungen aber auch nichts. Oder meinst Du, bei der comdirect sitzt ein verärgerter Mitarbeiter, der einfach mal ein paar Kunden rauswirft, wenn er einen schlechten Tag hat? Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße

Weinlese

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Neee, du hast natürlich auch Rechte. Aber weil Banken eben nicht verpflichtet sind, alles offen zu legen, kannst du es von dritter Stelle überprüfen lassen. Nachdem du dich an die Beschwerdestelle der Bank selbst gewandt hast und keine Lösung in deinem Sinne erreichen konntest, kannst du dich an den Ombudsmann der Banken wenden. Dem gegenüber wird die Bank dann auch detaillierter Auskunft geben. Du wirst am Ende unter Umständen auch nicht schlauer sein, aber der Ombudsmann wird festgestellt haben, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. 

jaci
Autor ★★
29 Beiträge

Das halte ich für wenig wahrscheinlich.

Warum soll die Bank dem Ombudsmann gegenüber eine Auskunft erteilen, die dieser dann dem Kunden übermittelt, wo die Bank doch allen Erfahrungen nach tunlichst vermeidet, die Gründe offenzulegen? Da könnte es die Bank ja genauso gut direkt mitteilen.

 

Nein, sie wird dem Ombudsmann gegenüber offenlegen, wann die Kündigung erfolgt ist, wann die Geschäftsbeziehung endet und auf ihre AGB verweisen und dass alles damit seine schönste Ordnung habe. Hat es ja FORMAL gesehen auch.

 

Auch wenn der Begriff "Willkür" ja dem Sinne nach vielleicht nicht richtig ist (es sitzt ja keiner bei der CD, blättert in der Kundendatei, bleibt beim Namen xy hängen und sagt "och, dem kündigen wir mal", ERSCHEINT es eben aufgrund der mangelnden Transparenz und der in vielen Fällen fehlenden Nachvollziehbarkeit (wie bei mir auch) gewilkürt.

Was am langen Ende eben leider auch keinen Unterschied macht.

 

Ich könnte im Übrigen einen eigenen Thread aufmachen, wie sich dann die Konto- und Depotkündigung hingezogen hat und wie "rühmlich" sich die CD dabei verhalten hat (um keine justiziablen Wörter zu verwenden). Ein Desaster.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

@jaci  schrieb:

Das halte ich für wenig wahrscheinlich.

Warum soll die Bank dem Ombudsmann gegenüber eine Auskunft erteilen, die dieser dann dem Kunden übermittelt, wo die Bank doch allen Erfahrungen nach tunlichst vermeidet, die Gründe offenzulegen? Da könnte es die Bank ja genauso gut direkt mitteilen.

 


Das habe ich nicht gesagt. Der Ombudsmann wird die Auskunft der Comdirekt nicht übermitteln. Er wird nur prüfen, ob es Gründe gab, die die Entscheidung der Bank rechtfertigen. Die Auskunft der Bank alleine, dass sie gemäß den AGBs gehandelt hat, reicht in einer Überprüfung der Aufsichtsbehörde nicht. Auch die Vertragsfreiheit hat Grenzen, Kunden dürfen nicht über Gebühr benachteiligt werden zum Beispiel. Oder diskriminiert. Eine Kündigung aufgrund religiöser oder sexueller Orientierung wäre nicht rechtmäßig. Auch wenn das Prüfverfahren selbst eine "Black Box" ist, heißt nicht, dass nicht tatsächlich geprüft wurde.

 

Also: Entwerder man akzeptiert die Entscheidung des Vertragspartners. Oder nicht. Dann beschreitet man juristische Wege. Und der Ombudsmann hat den Vorteil, dass das Verfahren unentgeltlich ist.

jaci
Autor ★★
29 Beiträge

Ok, verstanden.

Jetzt die praktische Anwendung:

Die Bank kündigt. Sofortige Beschwerde beim Ombudsmann. Ausgang ungewiss, siehe hier, auch wenn es schon älter ist:

https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/beschwerde-gegen-banken-ombudsmann-1-teil-was-soll-das/ 

 

Da die Dauer des Verfahrens sowie der Ausgang ungewiss ist, erfolgt in eigenem Interesse schon das "Anleiern" des Transfers zu einer anderen Bank. Den positiven Fall angenommen, dass die Bank einlenkt oder der Ombudsmann zu eigenen Gunsten entscheidet, macht man den ganzen Spaß wieder rückgängig??

Um wieder das Damokles-Schwert über sich zun haben, dass die Bank z.B. in 1 Jahr dasselbe Spielchen beginnt? Wohl kaum. Will man denn überhaupt nach so einem Vertrauensbruch noch zwanghaft bei so einer Bank bleiben? Auch unwahrscheinlich.

 

Von daher ist der Ombudsmann eine schöne Möglichkeit, der Bank ein wenig Aufwand zu bereiten, praktischen Nutzen für den Gekündigten hat es m.E. nach IN DIESEM FALL nicht.

 

Jede Bank hat ihre Vor- und Nachteile, bei keiner Bank läuft "alles rund".

Aber eine Bank, die urplötzlich "und Tschüss" sagt, braucht niemand. Da könnte die Bank ansonsten noch so gut sein, aber selbst das ist ja nicht der Fall.

 

 

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Klaro. Wenn man die Entscheidung eines Vertragspartners akzeptiert, muss man keine weiteren Schritte zur Schlichtung unternehmen. 

Wenn du deinen neuen Bankparter gefunden hast, recherchiere vielleicht vorab zu "Kontokündigungen ohne Grund". Bei den meisten Direktbanken wirst du entsprechende Fälle finden können. Filialbanken mit persönlichem Ansprechpartner sind hier meines Erachtens weniger heikel.

jaci
Autor ★★
29 Beiträge

Na, das Probem ist doch, wenn man die Entscheidung nicht akzeptiert und den Ombudsmann einschaltet, dass man dann trotzdem (sinnvollerweise!) schon den Umzug vorbereitet/anleiert, weil ansonsten später einem die Zeit weg läuft.

 

Es mag sein, dass andere Direktbanken auch kündigen, aber so unvermittelt und ich nenne es mal, "nicht nachvollziehbar" wie hier, habe ich in dieser Häufigkeit noch nicht gelesen.

 

Wer da seine "Eier in mehrere Nester gelegt hat", ist natürlich weniger anfällig für Probleme mit solchen Banken und ich empfehle, IMMER eine lokale Bank als eines der "Nester" zu bevorraten, auch wenn es mittlerweile ein paar Euro im Monat kostet. Das ist aber gut angelegtes Geld und viele lokale Banken bieten auch sehr günstige Online-Konten an. Trotzdem hat man eben die lokale Filiale und damit einen Ansprechpartner bis hin zum Filialleiter, dem man zur Not "die Hölle heiß machen" kann, im Gegensatz zu anonymen "Hotline-Knechten", denen so eine Kontokündigung am A....llerwertesten vorbei geht.

dg2210
Legende
6.257 Beiträge

@jaci  schrieb:

Ok, verstanden.

Jetzt die praktische Anwendung:

Die Bank kündigt. Sofortige Beschwerde beim Ombudsmann. Ausgang ungewiss,

 


Die Beschwerde hat keine hemmende Wirkung! Nach 4 Wochen (oder nach der jeweiligen Frist) ist das Konto weg.

 

Wenn du das Konto behalten willst, dann hilft dir nur das zuständige Amtsgericht. Wenn man ein bischen recherchiert, findet man Entscheidungen gegen und Entscheidungen für die Bank.

jaci
Autor ★★
29 Beiträge

Genau so ist es: keine hemmende Wirkung! Also Umzug vorbereiten.

Ob man sich den Gang vors Amtsgericht antut (Kosten und ungewisser Ausgang) muss jeder selber entscheiden, ebenso ob man noch Vertrauen hat und sich "wohl fühlt" bei einer Bank mit diesem Gebaren, selbst wenn der Fall eintritt, dass eine Kontokündigung zurück genommen wird.

 

Ich hätte da stets ein ungutes Gefühl im Hinterkopf..... von daher sollte sich jeder Neukunde nach solchen Erfahrungen VORHER gut überlegen, mit wem er eine Geschäftsbeziehung eingeht. 100% Schutz dagegen gibt es nicht, das ist klar, aber man kann ja auch mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten und Bank A gegen Bank B DIESBEZÜGLICH abwägen.