am 17.07.2023 13:37
Ich habe mein comdirect-Konto gekündigt und nun einen abschließenden Finanzreport erhalten, auf dem mir nach der abschließenden Entgeld- und Zinsverrechnung ein positives Gesamtsaldo ausgewiesen wird.
Ein Hinweis, wie ich den Restbetrag erhalte fehlt jedoch.
Es gab bei der Beauftragung zur Kündigung online keine Möglichkeit ein Konto anzugeben, auf das der Restbetrag überwiesen werden soll.
Ebenfalls habe ich keinen Zugriff mehr auf das gekündigte Konto, um den Restbetrag selber zu überweisen.
Auf welchem Weg erhalte ich den Restbetrag?
Vielen Dank.
am 17.07.2024 14:21
an die Schlaumeier hier nur so zur Info, ja ich hab mich scheiden lassen. Seitdem habe ich nur Kontakt über meine Tochter und dazu die ganze Schriftverkehr läuft auch über meine Tochter, Scheidungsbeschluss wurde am 2021 Anfang an comdirect mitgeteilt, ich wollte sie von der Gemeinschaftskonto rausnehmen, da habe ich keine Antworten bekommen, wegen Corona Zeit gab es viele Probleme Kontakt Probleme, Das Konto war an Exstellen angegeben und habe intensiv benutzt, vor zwei Monaten hat comdirect ohne Brief Ankündigung ohne Vorwarnung meine Teilnehmer Zugang gesperrt, der Grund: meine Exfrau hat ihre personenbezogene Daten nicht aktualisiert, sie weiß davon nichts, weil sie keine Briefe bekommt, dass sie keine Zugang mehr hat, auf Online Banking, dass sie nicht mehr aktiv ist, daher habe ich durch die gesperrte Zugang etliche Probleme gehabt und hatte keine Zugriff auf meine gesamte Konto Aktivität ich konnte weder Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen tätigen, noch Bargeld abheben, daher habe ich als erste Kontoinhaber die Kündigung eingereicht meine neue Bankkonto angegeben, damit das Guthaben auf mein Konto landet, da ich damit Rechnungen zahle Miete etc. heute habe ich das Schreiben erhalten auf meine Name und meine Exfrau dass die Kündigung erfolgreich bestätigt ist, dass bedeutet für euch Besserwisser, dass die Kündigung einerseits ausreicht und zwar von dem ersten Kontoinhaber, denn ich hab das Konto eröffnet und als zweite Kontoinhaber meiner Exfrau angegeben, Also ins Müll mit dem AGB. Ich alleine habe die Kündigung eingereicht mit meiner Original Unterschrift und die Kündigung wurde bestätigt Ende aus vorbei also Klugscheißer kann jeder danke für eure Zeit. Liebe Grüße
am 17.07.2024 14:33
😴
am 17.07.2024 14:36
@Saban78 schrieb:an die Schlaumeier hier nur so zur Info,
Ich alleine habe die Kündigung eingereicht mit meiner Original Unterschrift und die Kündigung wurde bestätigt Ende aus vorbei also Klugscheißer kann jeder danke für eure Zeit. Liebe Grüße
Vielen Dank für deinen klar strukturierten Beitrag und deine warmherzigen Worte.
Ich beglückwünsche deine Ex- Frau zur Scheidung.🙃
am 17.07.2024 14:37
Ganz ehrlich: ich verstehe hier gar nichts mehr. In dem beigefügten Scan wird die Kündigung einer Girocard bestätigt. Was hat das mit einer Kontenauflösung zu tun?
Und wie kann es sein, dass man für eine simple Kontenauflösung über drei Jahre lang mit der Bank streitet? Das kann doch alles gar nicht wahr sein.
17.07.2024 14:53 - bearbeitet 17.07.2024 14:56
Du wolltes doch Gesetzestexte, die habe ich geliefert. Und das BGB als obskure Textsammlung zu bezeichnen ist einigermaßen gewagt.
Warum so agressiv? Ich habe nirgendwo bezweifelt, dass die AGB`s nicht richtig sind. Ich habe nur geschrieben, dass ich nicht verstehe, wie ich das interpretieren soll. Immer genau lesen. 🙂
Das die AGB`s der Comdirectbank meinen Aussagen widersprechen habe ich nie behauptet.
Aber mal ernsthaft. Es gibt im gesamten Internet (na gut, in dem Teil, den ich mir angesehen habe) nicht eine Aussage, dass Gemeinschaftskonten einseitig gekündigt werden können. Aber haufenweise Aussagen, dass dem nicht so ist. Denkst du wirklich, das die alle falsch liegen?
So, kommen wir zu den AGB`s
Zuerst der von dir schon genannte Ausschnitt:
Auflösung von Konten und Depots:
Jeder einzelne Kontoinhaber kann einzelne Konten und Depots durch
Kündigung oder Ausübung des Widerrufsrechtes nach den Vorschriften
über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen alleine auflösen.
Die Möglichkeit jedes Kontoinhabers, das Konto/Depot mithilfe seiner
Einzelverfügungsbe rechtigung auf seinen Namen umschreiben zu las
sen, besteht hingegen nicht.
Und jetzt kommen wir zu 4.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines
anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft von comdirect
gegenüber widerrufen. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch
gemeinsam über die Konten/Depots verfügen. Über den Widerruf ist
comdirect unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu
unterrichten.
Das ist der Punkt, bei dem ich Schwierigkeiten bei der Interpretation habe. Wenn ich zwar ein Gemeinschaftskonto durch Kündigung oder Ausübung des Widerrufsrechtes auflösen kann, dann aber die Ausübung des Widerrufsrechtes dazu führt, dass nur noch alle Kontoinhaber gemeinsam über die Konten/Depots verfügen können, kann ich mir nicht vorstellen, wie da eine einseitige Kündigung vonstatten gehen soll.
Also entweder da widerspricht sich etwas ganz gewaltig, oder es bedeutet einfach, dass zwar jeder einseitig die Verbindung kündigen kann, aber trotzdem die Zustimmung der anderen Einzelverfügungsberechtigten braucht.
Gruß kio
am 17.07.2024 15:25
@baha schrieb:Ganz ehrlich: ich verstehe hier gar nichts mehr. In dem beigefügten Scan wird die Kündigung einer Girocard bestätigt. Was hat das mit einer Kontenauflösung zu tun?
Das hat wahrscheinlich gar nichts damit zu tun und ausserdem ist vermutlich auch alles durcheinandergewürfelt worden. Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungen und Einzelkonto mit Vollmacht, Kontokündigung und Girokartenkündigung und wer weiß, was noch. Oder die Frau hat einfach der Kündigung zugestimmt.
Mich wundert, dass die Tochter noch mit ihm spricht, scheint ja ein sehr unangenehmer Zeitgenosse zu sein. Wenn es dann doch ein Gemeinschaftskonto war, würde ich an Stelle der Frau prüfen, wieviel Geld von diesem Gemeinschaftskonto mir noch zusteht. Das Geld, dass auf einem Gemeinschaftskonto zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden ist, steht zu gleichen Teilen allen Einzelverfügungsberechtigten zu.
Und weil @Saban78 so ein freundlicher Zeitgenosse ist, wünsche ich ihm, dass seine Frau hier mitliest und sich ihren Anteil holt. 😛
gruß kio
17.07.2024 15:30 - bearbeitet 17.07.2024 15:32
@Kio schrieb:Du wolltes doch Gesetzestexte, die habe ich geliefert. Und das BGB als obskure Textsammlung zu bezeichnen ist einigermaßen gewagt.
Ich habe nicht das BGB als obskure Textsammlung bezeichnet sondern deine Zusammenstellung von BGB-Paragraphen und deren Zitate;
Keiner aus deiner Auswahl hat überhaupt mit der fraglichen Kontokündigung zu tun sondern füllt nur die Seite mit Text.
@Kio schrieb:🙂
Das die AGB`s der Comdirectbank meinen Aussagen widersprechen habe ich nie behauptet.
Gruß kio
doch;
deine Aussage (9:45) "...wenn deine Ex-Frau die Kontokündigung nicht unterschrieben hat, wird das Konto nicht aufgelöst..."
ist einfach falsch und entgegen den AGB.
Darum geht es die ganze Zeit
Nach AGB geht es und in der Praxis bewiesenermassen auch.
@Kio schrieb:Aber haufenweise Aussagen, dass dem nicht so ist. Denkst du wirklich, das die alle falsch liegen?
Es ging nicht darum, ob alle falsch liegen, sondern ob das im vorliegenden Fall bei der Comdirect so ist (oder nicht)
Die Möglichkeit besteht sowieso nur bei ODER-Konten, nicht aber bei UND-Konten.
Einige Banken lassen Kontokündigungen der ODER-Konten von jeweils einzelnen Kontoinhabern zu, andere nicht.
Manche akzeptieren die Kündigung der gesamten Bankverbindung, andere nicht.
Die grosse blaue Bank akzeptiert ebenfalls die Kündigung aller Konten durch einen der beiden Kontoinhaber.
Damit sind es von den grossen deutschen Banken schon mindestens zwei...
@Kio schrieb:
Und jetzt kommen wir zu 4.
Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines
anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft von comdirect
gegenüber widerrufen. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch
gemeinsam über die Konten/Depots verfügen. Über den Widerruf ist
comdirect unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu
unterrichten.
Das ist der Punkt, bei dem ich Schwierigkeiten bei der Interpretation habe
Da gibt es nichts zu interpretieren.
Das ist kein Unterpunkt der Kündigung sondern beschreibt lediglich die Umwandlung eines ODER-Kontos in ein UND-Konto.
Im vorliegenden Fall allerdings wiederum ohne Bedeutung.
17.07.2024 15:35 - bearbeitet 17.07.2024 15:36
@Kio schrieb:
@baha schrieb:Ganz ehrlich: ich verstehe hier gar nichts mehr. In dem beigefügten Scan wird die Kündigung einer Girocard bestätigt. Was hat das mit einer Kontenauflösung zu tun?
Das hat wahrscheinlich gar nichts damit zu tun und ausserdem ist vermutlich auch alles durcheinandergewürfelt worden. Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungen und Einzelkonto mit Vollmacht, Kontokündigung und Girokartenkündigung und wer weiß, was noch. Oder die Frau hat einfach der Kündigung zugestimmt.
Mich wundert, dass die Tochter noch mit ihm spricht, scheint ja ein sehr unangenehmer Zeitgenosse zu sein. Wenn es dann doch ein Gemeinschaftskonto war, würde ich an Stelle der Frau prüfen, wieviel Geld von diesem Gemeinschaftskonto mir noch zusteht. Das Geld, dass auf einem Gemeinschaftskonto zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden ist, steht zu gleichen Teilen allen Einzelverfügungsberechtigten zu.
Und weil @Saban78 so ein freundlicher Zeitgenosse ist, wünsche ich ihm, dass seine Frau hier mitliest und sich ihren Anteil holt. 😛
gruß kio
....jetzt sind wir zumindest "auf einer Linie" ! 🤗. 😁
am 17.07.2024 19:06
Was ist los, hast du `nen Igel gefrühstückt?
@paej schrieb:
@Kio schrieb:Du wolltes doch Gesetzestexte, die habe ich geliefert. Und das BGB als obskure Textsammlung zu bezeichnen ist einigermaßen gewagt.
Ich habe nicht das BGB als obskure Textsammlung bezeichnet sondern deine Zusammenstellung von BGB-Paragraphen und deren Zitate;
Keiner aus deiner Auswahl hat überhaupt mit der fraglichen Kontokündigung zu tun sondern füllt nur die Seite mit Text.
Da kann man nichts machen, das sind nun mal die Gesetze, in denen das geregelt ist. Behauptet zumindest juraforum.de:
Im deutschen Zivilrecht ist die Verfügungsberechtigung über ein Bankkonto eine Stellvertretung im Sinne der §§ 164 ff. BGB, im deutschen Handelsrecht hingegen entweder eine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB oder eine Prokura gemäß §§ 48 ff. HGB.
Wie sonst soll man an die entsprechenden Gesetze kommen, außer über den Hinweis solcher Seiten? Da mir die Interpretation der Gesetze in diesem Fall zu hoch ist, vertraue ich der Interpretation von seriösen Seiten, wie z.B. Anwalt.de
Und ehrlich, im Zweifel glaube ich den Aussagen mehrerer Anwälte, die ihre Aussagen mit ihrem Namen veröffentlichen mehr, als der Interpretation von uns hier, was die Bedeutung der Passagen in den AGB`s bedeuten. Was ist denn wohl wahrscheinlicher:
Ich weiß nicht, wie es dir geht, ich tippe auf die dritte Möglichkeit. Also macht es am meisten Sinn, zu schauen, ob die AGB`s nicht doch irgendwie zur Gesetzeslage passen.
Ich stolpere schon die ganze Zeit über die Passage in den AGB`s: Jeder einzelne Kontoinhaber kann einzelne Konten und Depots durch
Kündigung oder Ausübung des Widerrufsrechtes nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen alleine auflösen.
Wie kann man Konten und Depots durch Ausübung des Widerrufsrechtes auflösen? Dieser Vorgang bleibt im Dunkeln. Außer, wenn man die Situation betrachtet, dass die Comdirect keine UND-Konten anbietet. Wenn also die Ausübung des Widerspruchsrechtes in Anspruch genommen wird, wird das Konto automatisch zu einem UND-Konto. Da die Comdirect aber keine UND-Konten anbietet, folgt daraus die Kündigung seitens der Bank.
Natürlich kann auch jeder seine eigene Verfügungsberechtigung widerrufen.
Wenn die einseitige Kündigung, oder der Widerruf der eigenen Verfügungsberechtigung innerhalb eines Gemeinschaftskontos mit Einzelverfügungsberechtigung zu einer sofortigen Sperre des Zugangs des Kündigenden führte, während die anderen Einzelverfügungsberechtigten weiterhin Zugang hätten, wäre das genau das, was @Saban78 in seinem ersten Beitrag beschrieben hat. Auch wäre es im Sinne der Idee eines Gemeinschaftskontos. Dort sprach er übrigens auch davon, das er die Auskunft von der Comdirect erhalten hat, das er seine Ex-Frau nicht aus dem Konto herausnehmen kann, wie er es ausdrückte. Gemeint ist wohl, das er nicht die Verfügungsberechtigung seiner Frau vollständig widerrufen konnte, er also nicht berechtigt ist, ihr die Verfügungsberechtigung vollständig zu entziehen (die Ausübung des Widerrufsrechtes ist etwas anderes). Das geht nur mit Zustimmung und dann würde das Konto zu einem Einzelkonto. Die Rückführung eines Gemeinschatskontos zu einem Einzelkonto ist aber nicht vorgesehen, geht also nicht.
Von der Ausübung des Widerrufsrechtes nur der Einzelverfügungsberechtigung seiner Ex-Frau, was er alleine hätte machen können, das ist schließlich ein Recht, schrieb er nicht. Dann wäre die Verfügungsberechtigung übergeblieben, wodurch es ein UND-Konto geworden wäre, welches die Comdirect nicht anbietet, in der Konsequenz dieses also kündigt.
Vielleicht kann sich ja mal ein Jurist dazu melden. Da gibt es doch bestimmt ein paar hier im Forum.
Was @Saban78 da letztlich wirklich gemacht hat, ist nicht ganz nachvollziehbar. Ich denke nach wie vor, das die AGB am Ende genau die rechtlichen Vorgaben einhält, wir es aber nicht richtig geordnet bekommen. 😉
Gruß kio
ps: Wie weit der Gesetzgeber bei der rechtlichen Bindung eines Gemeinschaftskontos an alle Verfügungsberechtigten geht, kann man schön an diesem Urteil sehen, Bundesfinanzhof (Az.: II R 33/10) : https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-beim-gemeinschaftskonto_089439.html
pps: Bevor jetzt wieder irgendeiner meint lästern zu müssen, was das für ein überflüssiger Kram ist, niemand wurde gezwungen sich das alles bis hierhin durchzulesen. Jeder verschwendet seine Zeit auf seine ganz eigene Art und Weise. 😝
Gruß kio
am 17.07.2024 19:21
Frau Oberschlau hier.
Nimm mal deinen Klarnamen und den deiner Exfrau raus!!!
Hier kann JEDER Kreti und Pleti mitlesen, ich weiß nun, wo ihr wohnt...
@Saban78 !!!